Kooperation bzw. Ankauf des Plattenarchivs – Josef Kaiser
Antrag Stadträte Marian Offman und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 2.6.2015
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Die Auswahl und Aufnahme von einzelnen Sammlungskonvoluten in die Sammlung des Münchner Stadtmuseums ist ebenso wie die entspre-
chende Kooperation zur Anbahnung ein laufendes Geschäft des Museumsbetriebes.
Zu Ihrem Antrag vom 02.06.2015 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Für eine Übernahme von Privatsammlungen seitens der Museen der Landeshauptstadt München ist eine thematische Zuordnung an die vorgegebenen Sammlungsstrukturen vorauszusetzen und darüber hinaus zu gewährleisten, dass die künftige Pflege hinsichtlich der personellen, finanziellen, konservatorischen und auch räumlichen Ressourcen aus eigener Kraft getragen werden kann.
Diese Voraussetzungen sind im Fall des angebotenen Plattenarchivs mit einem Umfang von 51.000 Exemplaren nicht erfüllt. Zu diesem Ergebnis ist 2009 eine Prüfung des Angebots durch die Musikinstrumentensammlung im Münchner Stadtmuseums gekommen, dessen Sammlungen insgesamt
nicht auf Tonträger spezialisiert und weder für deren wissenschaftli che Betreuung noch für deren konservatorische Pflege im Sinne eines musealen Standards ausgerüstet sind. Es handelt sich um einen Gegenstand, der weniger nach musealen als nach archivarischen oder bibliothekarischen Kriterien zu sichten, auszuwerten, zu katalogisieren und zu pflegen wäre. Im Zusammenhang konservatorischer Standards ist übrigens auf eine Digitalisierung hinzuweisen, die durchzuführen für solche Sammlungen mittelfristig unvermeidlich wäre. Auch dazu wäre eine Institutionalisierung erforderlich.Dies wurde Herrn Kaiser bereits mehrfach erläutert, erste Vorschläge waren dem Münchner Stadtmuseum schon 2006 unterbreitet worden.
Außerdem hat sich in den Jahren 2007 und 2008 das Kulturreferat der Landeshauptstadt München, Abteilung 4: Kulturelle Bildung, Internationales, Urbane Kulturen, Volkskultur mit dem Vorgang befasst. In diesem Zusammenhang entstand eine gutachterliche Bestandsübersicht der Sammlung durch die Ludwig-Maximilians-Universität München, Bayerisches Musiker Lexikon Online (www.bmlo.uni-muenchen.de). Ebenso ausführlich hat sich bereits auch das Valentin-Karlstadt-Musäum mit dieser Privatsammlung auseinandergesetzt. Keine dieser Institutionen konnte jedoch fachliche Argumente finden, die eine Übernahme der Sammlung in städtischen Besitz und die damit über Jahre hinaus verbundenen Folgekosten rechtfertigen könnten.
Unabhängig dieser grundsätzlichen Feststellung ist die stadtgeschichtliche Bedeutung der genannten Privatsammlung im besonderen zu relativieren. Auf seiner Internetseite http://plattenarchiv.com/sammlung.html hat der Sammler seine Bestände unter den Rubriken seiner Sammlungs-
schwerpunkte aufgelistet. Nach der Durchsicht all dieser Titel lässt sich zusammenfassend feststellen, dass in einzelnen Sparten gewiss auch Münchner Künstler vertreten sind und die Sammlung vereinzelt wohl auch Titel enthält, die sich ansonsten nur noch schwer finden lassen. Bezogen auf die Summe der Sammlung ist ein expliziter Bezug zu München jedoch nicht erkennbar. Gerade in ihrer Vielfalt kann die Sammlung alles andere als ein homogenes Konvolut betrachtet werden.
Diesbezüglich ist auf bereits etablierte und der Öffentlichkeit auch zugängliche Sammlungen zu verweisen. Eine äußerst umfangreiche Sammlung mit historischen Tonaufnahmen ist im Besitz der Bayerischen Staatsbibliothek (München) und steht den Nutzern zur Verfügung. Ebenso sind die Bestände an historischen Aufnahmen im Bundesarchiv (Berlin) zu nennen, die ebenfalls wissenschaftlich zugänglich sind. Eine der wohl größten Tonträgersammlungen gehört der Universitätsbibliothek Eichstätt (Bayern). Nicht zuletzt verfügt auch das Schallarchiv des Bayerischen Rundfunks (München), mit dem die städtischen Museen eine Medienpartnerschaft pflegen, über zahlreiche historische Aufnahmen. Hier wäre eine Zusammenführung vermutlich sinnvoll herzustellen.
Bezüglich der im Antrag hervorgehobenen Tondokumente zu Karl Valentin und Liesl Karlstadt und den Aufnahmen von Münchner Volkssängern ist festzustellen:Alle auf Schallplatte veröffentlichten Titel von Karl Valentin und Liesl Karlstadt einschließlich der Originalschallplatten befinden sich im Archiv des Valentin-Karlstadt-Musäums und stehen der Öffentlichkeit bereits zur Verfügung. Hier gibt es außerdem eine ausgewählte Sammlung von mitunter sehr seltenen Originalaufnahmen zur Münchner Volkssängerunterhaltung und zur Bayerischen Volkstümlichen Unterhaltung. Sämtliche Sparten und Typen dieser Unterhaltungen sind mit dieser Sammlung exemplarisch abgedeckt.
Darüber hinaus liegen in der Reihe „Münchner Blut“ zahlreiche Stücke der Münchner Unterhaltung gedruckt in Form von Noten- und Textblättern vor. Es handelt sich um über 400 Stücke. Daneben ist im Valentin-Karlstadt-Musäum eine große Zahl weiterer Notenblätter verschiedener Künstler vorhanden, die den Inhalt und das Repertoire der Volkssängerunterhaltung bestens abbilden.
Des Weiteren gibt es eine sehr umfangreiche Schellack-Platten Sammlung (ca. 20 000 Titel) zu den genannten Unterhaltungsformen, die von Herbert Grünwald und Andreas Masel angelegt wurde. Sie ist im Besitz des Volksmusikarchivs des Bezirks Oberbayern und befindet sich also ebenso in öffentlicher Hand.
Daneben liegt eine beispielhafte Auswahl von Tonaufnahmen zur Münchner Volkssänger-Unterhaltung als CD-Publikationen des Münchner „Trikont Verlags“ vor. Diese wurde aus den Sammlungs-Beständen von Werner Vornehm, Josef Kaiser und Sepp Eibl erstellt und wirft einen detaillierten Blick auf die Vielfalt der frühen populären Unterhaltung in München. Hier wurden auch den Volkssängern August Junker, Hans Blädel und Weiß Ferdl Veröffentlichungen gewidmet, mit denen die Vortragsweisen und das Repertoire dieser Künstler exemplarisch verdeutlicht sind.
Rainer E. Lotz hat seit 1996 im „Birgit-Lotz-Verlag“ ein mehr als zwanzigbändiges Werk unter dem Titel „Deutsche National-Discographie“ veröffentlicht. Dies ist eine Diskografie aller in Deutschland von 1890 bis 1960 herausgegebenen Schellackplatten mit detailgenauen Anga ben und Forschungsergebnissen. Andreas Masel hat hierzu einen Band speziell zur Bayerischen und Münchnerischen Unterhaltung beigesteuert. Dieses Werk lässt eine wissenschaftliche Auswertung einzelner Schellackplatten-Sammlungen als obsolet erscheinen.Mit den Hinweisen auf die oben genannten Sammlungen – die Schallplatten-Sammlungen der Volksmusikarchive anderer bayerischer Regierungsbezirke bleiben hier unerwähnt – ist festzustellen, dass ein Alleinstellungsmerkmal der Sammlung Josef Kaiser weder auf die Stadt München noch auf die Summe der Sammlung bezogen erkennbar ist. Vor diesem Hintergrund sieht das Münchner Stadtmuseum keine Notwendigkeit und auch keine Möglichkeit, eine eigene Tonträgersammlung aufzubauen.
Dafür bitten wir um Verständnis.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.Inhaltsverzeichnis
Mittwoch, 9. September 2015
Wird der Beschluss „Schule/KiTa is(s)t gut“ in den städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen auch wirklich umgesetzt?
Anfrage Stadträtinnen Katrin Habenschaden und Sabine
Krieger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste)
Unregistrierte „Flüchtlinge“ tauchen zu Hunderten unter – was unternimmt die Stadt?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA)Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus
München, den 09.09.2015 Wird der Beschluss „ Schule/KiTa is(s)t gut“ in den städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen auch wirklich umgesetzt?
Anfrage
Am 27.2.2013 hat der Stadtrat einen umfangreichen, sehr ehrgeizigen und wegweisenden Qualitätskriterienkatalog für die Essen sversorgung der Münchner Kindertageseinrichtungen beschlossen. Darin heißt es u.a., dass der Bioanteil bei Essensversorung der städtischen Kindertageseinrichtungen mindestens 50 % des Warenwertes ausmachen muss! Dieser Kriterienkatalog war Grundlage der Ausschreibung für die einzelnen Lose sowohl für Cook & Chill, als auch für Cook & Freeze. Auch wurde beschlossen, dass die Einhaltung der Kriterien überprüft wird. So heißt es im Beschluss: „Die Landeshauptstadt Munchen, Referat fur Bildung und Sport, uberpruft künftig in regelmäßigen Abstanden die Qualitatskriterien auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses. Die Einhaltung der Qualitatskriterien ist vom Anbieter in geeigneter Form schriftlich zu dokumentieren und auf Anforderung dem Referat fur Bildung und Sport vorzulegen.
Weiterhin werden mindestens zwei Gespräche pro Jahr zwischen dem Referat fur Bildung Sport und den Auftragnehmern stattfinden. Sofern das Referat fur Bildung und Sport es fur erforderlich erachtet, werden zusätzliche inhaltlich strukturierte und thematisch breit gefacherte Lieferantenaudits durchgefuhrt. Die Kriterien aus dem Leistungsverzeichnis werden wie folgt gepruft: Die Sortimentsliste wird anhand des Bestellkatalogs der Auftragnehmer regelmaßig in Hinblick auf die geforderten Qualitatskriterien kontrolliert. Das Referat fur Bildung und Sport behalt sich eine Einsichtnahme in die Rezepturen vor. Zur Uberprufbarkeit des Bioanteils sind die Auftragnehmer verpflichtet, anhand des Speiseplanzyklus einen kontinuierlichen Nachweis uber den in den einzelnen Einrichtungen gelieferten Bioanteil zu erbringen. Hierfur werden im Rahmen der Ruckverfolgbarkeit seitens der Auftragnehmer die Bezugsgroßen und Bezugsquellen der Rohstoffe bzw. Lebensmittel regelmaßig dargelegt. Die Landeshauptstadt Munchen behalt sich vor, stichprobenartig die Rechnungen der Auftragnehmer auf Einhaltung des zugesicherten Bio-Anteils zu kontrollieren. Sanktionen:
Das Referat fur Bildung und Sport wird in der Leistungsbeschreibung ausdrucklich auf die Moglichkeit von Sanktionen gegenuber dem Anbieter hinweisen, sofern ein Verstoß gegen Vorschriften bzw. Vorgaben der Leistungsbeschreibung hinreichend nachgewiesen ist. Hierbei ist der zugrunde liegende Sachverhalt im Einzelfall zu wurdigen. In der Regel wird es sich um schwer wiegende und / oder wiederholte Verstoße handeln, bei denen eine Sanktion durch das Referat fur Bildung und Sport in Form einer Vertragsstrafe bis hin zur außerordentlichen Kundigung je nach Schwere des Verstoßes angezeigt ist. Die Grünen-rosa liste, Marienplatz 8, 80331 München, Tel. 089/233-92620, Fax 089/233-92 684 www.gruene-fraktion-muenchen.de, gruene-rosaliste-fraktion@muenchen.deDaruber hinaus wird der Caterer dazu aufgefordert, nachzuweisen, bis wann er auf Grund der ggf. notwendigen Neustrukturierung seiner Lieferantenbeziehungen in der Lage ist, die geforderten zusatzlichen Qualitatskriterien zu erreichen. Hierfur ist eine maximale Umstellungsfrist von sechs Monaten ab Auftragsbeginn vorgesehen. „ Nach uns vorliegenden Informationen ergibt sich die Vermutung , dass die Gewinner der Lose die Biokriterien nicht voll erbracht haben und zum Teil konventionelle Produkte geliefert haben, und das über einen längeren Zeitraum. Trotzdem haben diese Firmen auch jetzt, mit Beschluss des Feriensenats vom 26.8.2015, wieder den Zuschlag bekommen. Leider lagen uns bis dahin noch keine Informationen über die Nichteinhaltung der Kriterien vor.
Derzeit gibt ein Probeessen den letzten Ausschlag über den Zuschlag. Dies wurde im Stadtrat nie beschlossen. Die Bieter können für das Probeessen wohl auch rein konventionelle Gerichte anbieten. Geschmack ist etwas sehr individuelles und wird von den Speisen geprägt, die man tagtäglich zu sich nimmt. Doch sind in vielen konventionellen Produkten Geschmacksverstärker oder Zucker enthalten. In Bioprodukten aber nicht. So hat das konventionelle Fischstäbchen in der Panade Zucker, das Biofischstäbchen nicht. Für den, an das manipulierte Produkt gewöhnten Gaumen, schmeckt die Panade des Biofischstäbchens erst einmal ungewohnt . So ist das auch bei anderen Produkten. Deshalb k önnen konventionell e auch nur bedingt mit Bio produkten verglichen werden.
Deshalb fragen wir:
1. Haben die Anbieter den vereinbarten Bioanteil von mindestens 50 % geliefert? 2. Wenn ja, ab wann?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Hat das RBS regelmäßig die Quali tätskriterien überprüft? 5. Wann das erste Mal?
6. Haben die Anbieter die Einhaltung schriftlich dokumentiert?
7. Haben die im Beschluss genannten 2 Gespräche mit den Anbietern stattgefunden? 8. Wurden Lieferantenaudits durchgeführt?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Wurde die Sortimentsliste auf den Bioanteil überprüft?
11. Wurde die Rezepturen eingesehen?
12. Wurden stichprobenartig Rechnungen auf Einhaltung des zugesicherten Bioanteils kontrolliert?
13. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
14. Wenn nein, warum nicht, da doch die meisten Anbieter erst angefangen haben auf Bio umzustellen, als sie den Zuschlag bekommen haben?
15. Wurden Sanktionen angedroht oder auch in Erwägung gezogen?
Die Grünen-rosa liste, Marienplatz 8, 80331 München, Tel. 089/233-92620, Fax 089/233-92 684 www.gruene-fraktion-muenchen.de, gruene-rosaliste-fraktion@muenchen.de16. Wurden bei Nichteinhaltung der Kriterien Sanktionen erlassen? 17. Wer hat entschieden, dass ein Probeessen den Ausschlag für den Zuschlag der einzelnen Lose geben wird?
18. Welche Personen wurden für das Probeessen ausgewählt? Von wem? 19. Sind auch Kinder dabei? Sind ErzieherInnen dabei?
20. Warum wird für das Probeessen nicht Bio mit Bio und Konventionell mit Konventionell verglichen?
21. Wurde beim Probeessen berücksichtigt, da ss Gerichte auch nachgewürzt und individuell verändert werden können? z.B. keine Vorfrittierung oder Zugabe von Käse auf Aufläufe?
22. Gibt es ein Kontingent für Anbieter aus dem Umkreis von München bei der Ausschreibung?
23. Warum wurde es 2014 einzelnen Ökozulieferern verboten, die städtischen Kindertageseinrichtungen auch partiell mit einzelnen Produkten zu beliefern, obwohl diese Produkte von den Gewinnen der Lose teilweise nicht angeboten werden konnten?
24. Wie zufrieden ist das RBS mit dem derzeitigen Vergabefahren der einzelnen Lose? 25. Gibt es Vorstellungen seitens des RBS wie das Zuschlagsverfahren in Zukunft geändert werden kann - vor allem im Hinblick auf das Probeessen? Initiative:
Sabine Krieger Katrin Habenschaden
Mitglieder des Stadtrates
Die Grünen-rosa liste, Marienplatz 8, 80331 München, Tel. 089/233-92620, Fax 089/233-92 684 www.gruene-fraktion-muenchen.de, gruene-rosaliste-fraktion@muenchen.deHerrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus
Marienplatz 8
80331 München
Anfrage
09.09.2015
Unregistrierte „Flüchtlinge“ tauchen zu Hunderten unter – was unternimmt
die Stadt?
Vor dem Hintergrund anhaltend exorbitanter „Flüchtlings“-Zahlen konfrontierte der
Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle die Öffentlichkeit am
08.09.2015 in einem Interview mit dem Lokalblättchen „tz“ mit einem schlechterdings
haarsträubenden Detail. Blume-Beyerle wörtlich: „Eine Registrierung [der Flüchtlinge;
KR] findet ja derzeit nicht mehr statt. Und das macht die Arbeit nicht leichter. Wir
verzeichnen einen beträchtlichen Schwund. Wir fahren 1000 Menschen in die Messe
hinaus[,] und ein paar Stunden später fehlen 200 oder 300. Sie bestellen sich ein Taxi
und fahren auf eigene Faust weiter – keiner weiß, wohin.“ (Quelle:
http://www.tz.de/muenchen/stadt/fluechtlinge-muenchen-kvr-chef-blume-beyerle-das-
geht-nicht-mehr-lange-gut-tz-5503635.html; abgerufen: 08.09.2015, 23.12 Uhr; KR). –
Hier stellen sich Fragen.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie viele der am Münchner Hauptbahnhof angekommenen „Flüchtlinge“ sind den
Behörden seit Anfang August in der vom Kreisverwaltungsreferenten berichteten Weise –
überschlägig – „abhanden“gekommen? Von wie vielen Zugängen insgesamt?
2. Inwieweit entziehen sich die auf die genannte Weise „verschwindenden“ Asylbewerber
und „Flüchtlinge“ durch ihr Abtauchen auch der obligaten medizinischen Untersuchung?
Inwieweit kann das RGU nachvollziehen, daß mit dieser Praxis auch eine erhebliche
gesundheitliche Gefährdung der Öffentlichkeit durch nicht registrierte übertragbare
Krankheiten einhergeht? Nota bene: laut dem KVR-Chef „verschwinden“ pro 1000 vom
Hauptbahnhof per Taxi abgeholter „Flüchtlinge“ routinemäßig „200 oder 300“. Das wären
allein bei den rund 20.000 Neuzugängen am letzten Wochenende 4000 bis 6000 nicht
registrierte und nicht medizinisch untersuchte Ausländer aus aller Herren Länder, die
einfach „verschwinden“ und untertauchen. Inwieweit kann die LHM hier ein allgemeines
Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung erkennen?
b.w.
Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München, E-Mail: karl.richter@web.de l www.auslaenderstopp-muenchen.de3. Was beabsichtigt die LHM zu unternehmen, um diesen völlig unhaltbaren Zustand so
rasch als möglich abzustellen? Warum ist es nicht möglich, die neu ankommenden
„Flüchtlinge“ mit den von der Regierung von Oberbayern bzw. dem Freistaat
bereitgestellten Bussen gesammelt zu ihren Unterkünften zu bringen und so ein
Entweichen während der Fahrt zu verhindern?
Karl Richter
Stadtrat