Verlängerung: Ampelpärchen über den CSD hinaus an den Ampeln
belassen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Lydia Dietrich, Dominik Krause und Thomas Niederbühl (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 30.6.2015)
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Zu Ihrem Antrag vom 30.6.2015 kann Ihnen das Kreisverwaltungsreferat Folgendes mitteilen:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt des Antrages betrifft jedoch das Verfahren bei der Erteilung von verkehrlichen Anordnungen für Lichtsignalanlagen und damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.
Die sogenannten „Ampelpärchen“ müssen zunächst wieder entfernt werden.
Hierfür gibt es mehrere Gründe:
Die Gestattungsvereinbarung zur Benutzung der „Wiener Ampelpärchen“ zwischen dem Magistrat der Stadt Wien und der Landeshauptstadt München erlaubt lediglich eine einmalige und auf 8 Wochen nach Montage beschränkte Nutzung dieser Signalgebersymbole.
Verkehrszeichen und deren Formen sollen innerhalb des Geltungsbereichs der einschlägigen Vorschriften (StVO und Richtlinien für Lichtsignalanlagen RiLSA 2010) ein einheitliches Erscheinungsbild haben. Bisher finden in Deutschland die üblichen und in den RiLSA vorgegebenen bekannten Symbole Anwendung. Abweichend davon ist die Verwendung des „DDR-Ampelmännchens“ möglich.
Um die Einheitlichkeit der in Deutschland verwendeten Symbole „Fußgänger“ in den Lichtsignalanlagen gegebenenfalls aufzulösen, muss zunächst geklärt werden, ob die Interpretationen der StVO und RiLSA der Landeshauptstadt München, die ausnahmsweise zur temporären Anordnung der vom Stadtrat per Beschluss gewünschten Ampelpärchen geführt haben,bundesweit von den für die StVO und RiLSA zuständigen Stellen geteilt werden.
Das Kreisverwaltungsreferat wird sich deshalb sowohl im „Unterausschuss Lichtsignalanlagen im Deutschen Städtetag“ als auch bei der Verkehrsleitertagung des Deutschen Städtetags um ein einheitliches Vorgehen der deutschen Kommunen bemühen. Sollten die Kommunen des Deutschen
Städtetags übereinkommen, dass die Ampelpärchen eingesetzt werden können, ist es möglich, aus diesen Gremien einen Anstoß zu geben, die zulässige Symbolik in Signalgebern für Lichtsignalanlagen in der StVO oder den RiLSA zu erweitern.
Im Anschluss müsste dann geklärt werden, zu welchen Bedingungen und gegebenenfalls Kosten die Rechte der Stadt Wien und des Designerbüros dauerhaft zur Verwendung überlassen werden könnten.
Diese notwendigen Schritte werden voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Kreisverwaltungsreferat wird bis zur endgültigen Klärung auf eine weitere Verwendung der Ampelpärchen verzichten.
Die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen hat dem Kreisverwaltungsreferat folgende Stellungnahme übermittelt:
„Seit Installation der Ampelpärchen erreichen die Koordinierungsstelle vorwiegend positive Rückmeldungen. Innerhalb der Community wurde die Installation zum CSD als sehr wertschätzend und freundlich gegenüber den lesbischen, schwulen und trans* Bürgerinnen und Bürgern der Stadt empfunden. In den Medien gab es ein großes positives Echo, München wurde wieder einmal als Stadt der Vielfalt und als fortschrittliche ‚Weltstadt mit Herz’ bekannt. Die Aktion wurde nicht nur bundesweit sondern europaweit in den Medien hoch gelobt. Nicht zuletzt kann davon ausgegangen werden, dass dies auch im Bereich Tourismus als Werbung für einen Münchenbesuch verstanden werden kann.
Die Ampelpärchen sind unter anderem rund um die Müllerstraße platziert. Auch in unmittelbarer Nähe der Koordinierungsstelle befindet sich eine solche Ampel. Daher war es möglich, auch direkte Reaktionen zu beobachten. Auch unbeteiligte Fußgängerinnen und Fußgänger reagierten in der Regel positiv mit einem Schmunzeln oder mit klar positiven Äußerungen.Das Design der Piktogramme vermittelt schnell und eingängig das Anliegen der Landeshauptstadt München, Sichtbarkeit und Akzeptanz von LGBT Lebensweisen im öffentlichen Raum zu fördern. Daher ist diese Aktion besonders gut geeignet, um dieses Anliegen mit einem Augenzwinkern an die Stadtgesellschaft zu vermitteln.
Aus Sicht der Koordinierungsstelle ist die Installation der Ampelpärchen ein großer Erfolg.
Im Rahmen der rechtlichen Vorschriften sowie der Vereinbarungen zur Überlassung durch die Stadt Wien wird daher das dauerhafte Belassen der Bilder oder gegebenenfalls die Wiederaufnahme zu einem nächsten Event wie dem CSD durch die Koordinierungsstelle befürwortet.“
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat dem Kreisverwaltungsreferat Folgendes mitgeteilt:
„Die Gleichstellungsstelle für Frauen bedankt sich beim Kreisverwaltungsreferat für die engagierte Unterstützung der zeitlich beschränkten Anbringung der Ampelpärchen als auch für den Vorschlag, das Anliegen einer dauernden Lösung im zuständigen Unterausschuss und auf der Verkehrsleitertagung des Deutschen Städtetags im Sinne einer SymbolÄnderung zu diskutieren. Denn von dem auf Ampeln gewählten Symbol wird neben der verkehrsregelnden Wirkung auch eine starke gesellschaftliche Wirkung vermittelt. Die Gleichstellungsstelle für Frauen unterstützt die durch Ampelpärchen auf positive Weise umgesetzte Öffnung dieser gesellschaftlichen Symbolwirkung im Sinne einer geschlechtergerechten und gleichstellungsorientierten Lösung, die auch die Realität unterschiedlicher Lebensweisen nicht außer Acht lässt.“
Ich bitte von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.