Wie jedes Jahr gibt es jeweils am Dienstag einen Familientag auf der Wiesn. An diesen Tagen gelten zwischen 12 und 18 Uhr ermäßigte Fahr-, Eintritts- und Verkaufspreise. Auch während der so genannten Mittagswiesn (Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr) bieten Geschäfte mit dem Mittagswiesnplakat ermäßigte Fahr-, Eintritts-, Verkaufspreise und günstiges Essen an. Für einen Besuch der Wiesn mit Kleinkindern und Kindern empfiehlt das Stadtjugendamt die Mittagszeit und den frühen Nachmittag. Hier entzerren sich erfahrungsgemäß die Besucherströme. Von Besuchen am Wochenende ist indes abzuraten. Angesichts der großen Masse an Besuchern bestehen Gefahren gerade für Kinder, die in Kinderwagen geschoben werden – zum Beispiel, wenn im Gedränge jemand auf den Buggy fällt. Zu beachten ist auch, dass an Samstagen das Betreten der Wiesn mit Kinderwagen generell verboten ist. An den übrigen Tagen sind Kinderwagen bis 18 Uhr erlaubt.
Zum Stillen und Wickeln kann man sich in die Jugendschutz- und Kinderfundstelle im Servicezentrum zurückziehen (Eingang „Festleitung” hinter dem Schottenhamel-Zelt). Täglich zwischen 10 und 17 Uhr wird die Kinderfundstelle vom Frauensozialdienst des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) betreut. Von 16 bis 23 Uhr sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtjugendamtes für die Eltern und ihre Kinder da.
Sollte ein Kind verloren gegangen sein, kann man in der Kinderfundstelle (Telefon 2 33-82 82 1) oder Jugendschutz-Stelle (Telefon 2 33-82 82 0) nachfragen, ob es sich dort befindet, oder dies dort melden. Kinder, die ihre Eltern nicht mehr finden, sollen am besten Schausteller, Zeltpersonal, Ordnungsdienste oder die Polizei ansprechen. Sie werden dann zur Jugendschutz- und Kinderfundstelle gebracht.
Ein Tipp: Mit dem Kind einen Treffpunkt vereinbaren, falls man sich verlieren sollte. Völlig ungeeignet dafür sind die Bavaria, das Riesenrad oder der Haupteingang. Dort herrscht stets ein unübersichtliches Gedränge. Geeignet als Treffpunkt sind zum Beispiel die Jugendschutz- und Kinderfundstelle im Servicezentrum oder auch die so genannten Wiesn-Treffpunkte. Es empfiehlt sich, am Anfang des Wiesnbummels gemeinsam dorthin zu gehen, um sich die Treffpunkte einzuprägen. Außerdem sollte ein Mobilfunkgerät mitgeführt werden, das über einen geladenen Akku verfügt und eingeschaltet bleibt. Sehr bewährt hat sich, den Kindern einen Zettel mit den Telefonnummern, unter denen die Eltern beziehungsweise andere Angehörige sicher zu erreichen sind, mitzugeben oder die Handy-Nummer auf den Arm des Kindes zu schreiben.
Im Service-Zentrum steht auch wieder die Aktion „Sichere Wiesn für Mädchen und Frauen“ zur Verfügung. Ziel der Aktion ist es, den Oktoberfestbesuch für Mädchen und Frauen sicherer zu machen. Die „Sichere Wiesn“ setzt sich für den Schutz von Mädchen und Frauen ein und will ein Zeichen setzen, dass sexualisierte Gewalt nicht geduldet wird. Die Aktion wurde 2003 von den Organisationen AMYNA e.V., IMMA e.V. und dem Frauennotruf München gegründet. Vor Ort auf dem Oktoberfest unterstützen Mitarbeiterinnen am Security Point im Service Zentrum Mädchen und Frauen, die in Not geraten sind. Die Anlaufstelle hat täglich von 18 bis 1 Uhr nachts geöffnet, an den Wiesn-Samstagen bereits ab 15 Uhr.
Zum Schluss noch die Regelungen, die im Sinne des Jugendschutzes sowie der Oktoberfest-Verordnung auf der Wiesn gelten:
-Der Besuch eines Bierzeltes ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.
-Kindern unter sechs Jahren ist der Aufenthalt in Bierzelten ab 20 Uhr – auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person – untersagt.
-Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf der gesamten Festwiese nach 20 Uhr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.
-Das Mitbringen von Glasflaschen auf das Festgelände ist nicht gestattet. Das Jugendschutzgesetz regelt den Ausschank und Konsum von Alkohol wie folgt:
-Der Ausschank von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht erlaubt. Ebenso ist ihnen der Konsum nicht zu gestatten. -Ab 16 Jahren ist der Konsum von Bier, Wein und Sekt gestattet.
-Der Ausschank von branntweinhaltigen Getränken (Schnaps, Cocktails, Wodka, usw.) an Jugendliche unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Ebenso ist der Konsum nicht zu gestatten.
-Ausschank und Verkauf von Alcopops sind auf der Wiesn generell verboten.
-An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Tabakwaren verkauft werden. Auch das Rauchen in der Öffentlichkeit ist Jugendlichen untersagt. Aufgrund des rasanten Anstieges der Zahl so genannter After-Wiesn-Partys in den Gaststätten sowie Clubs der Münchner Innenstadt und des dabei oft reichlich konsumierten Alkohols sind zur Wiesn an den Freitagen und Samstagen jeweils vier Condrobs-Streetworkerinnen und -Streetworker im Umfeld der Theresienwiese unterwegs. Sie stehen den jungen Wiesngästen mit Präventions- und Unterstützungsangeboten zur Seite. Ergänzend dazu sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektes „WiesnGentleman“ von Condrobs e.V. täglich von 15 bis 19 Uhr am „Partymeilenbus“ am Esperantoplatz präsent. Sie sprechen vor allem männliche Wiesn-Gäste an, respektvoll mit anderen umzugehen und sich für ein friedliches Fest stark zu machen.