Blindengarten im Westpark wiederherstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 28.7.2015
Antwort Baureferat:
Sie haben am 28.7.2015 Folgendes beantragt: „Der im Westpark im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 1983 (IGA) errichtete Blindengarten wird wieder hergestellt und den Bürgern in seiner ursprünglichen Konzeption bis Frühjahr/Sommer 2016 zur Verfügung gestellt. Der derzeitige völlig trostlose, verwahrloste Zustand des nicht mehr erkennbaren Blindengartens im Westpark wird umgehend behoben.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher
Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, die für die Stadt keine grundsätzliche Bedeutung hat und deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 28.7.2015 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Das Baureferat hat sich bereits im Rahmen einer gemeinsamen Orts- begehung mit Vertretern des Bezirksausschusses 7 (Sendling – Westpark) im Frühjahr 2015 mit dem in die Jahre gekommenen Blindengarten
befasst.
Der Blindengarten befindet sich am Südrand des Westteils des Westparks, an einem in Richtung Norden exponierten Hangfuß. Das aus einem
dichten Gehölzgürtel bestehende Rahmengrün des Westparks entlang der Preßburger Straße hat sich seit 1983 kräftig entwickelt, so dass der nördlich angrenzende Bereich mittlerweile völlig verschattet wird. Der Blindengarten mit Einfassungen aus Holzpalisaden und Pflanzbeeten mit sonnenliebenden, blühenden und duftenden Stauden kann dort selbst bei intensivster Pflege nicht erhalten werden.
Zudem entspricht die Ausstattung und Wegeführung nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen Blindengarten.Zwar sieht das im Jahr 2005 für den Westpark erstellte Parkpflegewerk grundsätzlich den Erhalt des Blindengartens vor, jedoch wird auch empfohlen, dessen Gestaltung über die Jahre hinweg hinsichtlich der aktuellen Bedürfnisse mit dem Verband der hauptsächlichen Nutzergruppe und den einschlägigen Richtlinien abzugleichen.
Es wurde einvernehmlich festgestellt, dass es nicht sinnvoll ist, den Blindengarten am jetzigen Ort zu sanieren, er deshalb rückgebaut werden soll und gemeinsam mit dem Bayerischen Blinden- und
Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) geprüft werden soll, ob an einer anderen Stelle im Park eine neue Anlage gebaut werden kann.
Das Baureferat hat daraufhin mit dem BBSB Kontakt aufgenommen. Eine gemeinsame Begehung des Blindengartens in der Sachsenstraße 2 (beim Rosengarten) am 9.6.2015 mit Vertreterinnen und Vertretern des BBSB, des Bezirksausschusses 7 (Sendling – Westpark) und des Baureferates hat aktuelle Erkenntnisse für die mögliche Neuanlage eines Blindengartens im Westpark gebracht.
Als nächster Schritt soll gemeinsam mit dem Planer und Inhaber des Urheberrechts für den Westpark, Herrn Peter Kluska, ein neuer Standort für einen Blindengarten gesucht und abgestimmt werden. Anschließend soll unter Einbeziehung des Bezirksausschusses 7 (Sendling – Westpark) und des BBSB die Planung in die Wege geleitet werden.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.