Städtische Belange beim Planfeststellungsbeschluss zum 9.9.2015 2. Stammstreckentunnel (Bereich West) – wo bleibt der Regionalzugverkehr?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 17.6.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 17.6.2015 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird. Für die gewährte Terminverlängerung vom 4.7.2015 bedanke ich mich.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Am 9. Juni 2015 hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den sogenannten Planfeststellungsbeschluss für den westlichen Abschnitt der Strecke erlassen.
Im Grundsatzbeschluss vom 24.3.2010 formulierte der Stadtrat das Anlie- gen einer intensiveren Nutzung des Tunnels für Express-Verbindungen in der Europäischen Metropolregion München (‚EMM-Expresse’) und dessen Berücksichtigung bei der Weiterentwicklung des Betriebsprogramms sei- tens des Freistaates Bayern mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG).“
Frage:
Gibt es seitens des Freistaates Bayern bzw. der Bayerischen Eisenbahnge- sellschaft (BEG) konkrete Absichten, einen zweiten Stammstreckentunnel intensiver zu nutzen und das Betriebsprogramm weiterzuentwickeln, um in diesem auch Regionalzüge fahren zu lassen?
Antwort:
Zur Forderung der Landeshauptstadt München nach Berücksichtigung künftiger Entwicklungen und Regionalzugverkehre bei der Dimensionierung ist die Planfeststellungsbehörde der Darstellung des Vorhabenträgers gefolgt, wonach die Leistungsfähigkeit der 2. Stammstrecke es ermöglicht, weitere Entwicklungen im Schienenpersonennahverkehr aufzunehmen. Demnach können S-Bahnen und S-Bahn-ähnliche Fahrzeuge den Tunnel benutzen. Das von der Bayerischen Staatsregierung und dem BayerischemLandtag beschlossene Bahnknoten-Konzept mit dem zentralen Element der 2. Stammstrecke sieht vor, dass auch Schienenpersonenverkehre auf Basis S-Bahn-ähnlicher Fahrzeuge die Metropolregion mit der Münchner Innenstadt verbinden sollen. Damit wird auch den Überlegungen der Landeshauptstadt München zu EMM-Expressen entsprochen.
Eine Nutzung durch Regionalzüge ist jedoch nicht vorgesehen, da dies mit erheblichen finanziellen und technischen Schwierigkeiten sowie Mehraufwand (u. a. Schaffung eigener Bahnsteigkanten
für den Regionalverkehr) verbunden ist. Auch bestehen mit den
Umsteigmöglichkeiten am Hauptbahnhof und Ostbahnhof entsprechend der von der Planfeststellungsbehörde geteilten Auffassung des
Vorhabenträgers schon jetzt genügend Verknüpfungspunkte mit dem Regionalverkehr.
Konkrete Absichten des Freistaates Bayern bzw. der BEG, einen zwei- ten Stammstreckentunnel intensiver zu nutzen, sind dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung nicht bekannt. Beim Freistaat Bayern existieren aber Überlegungen zu erweiterten Betriebskonzepten, die über das sogenannte Startkonzept 6T der 2. Stammstrecke (Verbesserung auf vielen S-Bahn-Strecken durch ganztägigen 15-Minuten-Takt) hinausgehen.