WLAN in Münchner Schwimmbädern
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (AfD) vom 29.6.2015
Antwort Referat für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag baten Sie den Stadtrat zu beschließen, in Münchner Schwimmbädern eine WLAN Internetverbindung zu schaffen. Da die Zahl der mobilen WLAN-fähigen technischen Geräte ständig zunehme, die Datenpakete der Nutzer aber häufig beschränkt seien, solle das Projekt M-WLAN der Stadtwerke München GmbH auch auf die Münchner
Schwimmbäder ausgeweitet werden oder ein privater Anbieter mit der Aufgabe beauftragt werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Ausstattung der Münchner Schwimmbäder mit einer WLAN Internetverbindung fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der MVG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ich habe die Stadtwerke München GmbH (SWM) um Prüfung und
Stellungnahme gebeten.
Die SWM teilte mit, dass zwei Gründe dagegen sprechen, in den Münch- ner Bädern WLAN anzubieten:
Smartphones, Tablets und Netbooks bieten in der Regel auch die Mög- lichkeit, zu fotografieren. Fotografieren sei in den Bädern jedoch aus nachvollziehbaren Gründen untersagt. Die SWM möchte die Nutzung von Smartphones, Laptops, Tablets usw. bewusst nicht forcieren, um die Gefahr, dass Fotos von Nackten (FKK-Bereiche, Sauna, Umkleiden) bzw. nur spärlich bekleideten Badegästen (vor allem Kindern) gemacht und ggf. gleich im Internet verbreitet werden, so gering wie möglich zu halten.
Zudem weisen die SWM auf die Gefahr hin, dass die Diebstahlsrate in den Münchner Bädern deutlich ansteigen könnte, wenn Anreize gesetzt würden, um in größerem Maße als bisher Laptops, Tablets etc. zu nutzen. Das gelte insbesondere für die Liegewiesen in den Freibädern.Vor diesem Hintergrund erscheint es v.a. im Hinblick auf den Schutz der Intimsphäre der Badegäste nicht sinnvoll, in den Münchner Schwimmbädern eine WLAN Internetverbindung einzurichten.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der SWM Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.