Akute Raumnot an der Grund- und Mittelschule an der Wiesentfelser Straße endlich beheben
Antrag Stadtrat Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 8.4.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 der GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die Entscheidung, eine investive Hochbaumaßnahme (Genehmigung des Bedarfs mit Vorplanungsauftrag) zu initiieren, gehört gemäß § 22 Abs. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd GeschO zu den laufenden Angelegenheiten, auch wenn die Kosten des anvisierten Projekts über 0,5 Mio Euro liegen.
In der Angelegenheit kann ich jedoch mitteilen, dass für die Aufstellung einer Schulpavillonanlage bei der Grund- und Mittelschule Wiesentfelser Straße, als Ausgleich für die fehlenden Klassenzimmer und letztendlich auch zur räumlichen Entlastung der Nachmittagsversorgung, bereits im Juni 2014 der Vorplanungsauftrag referatsintern erteilt wurde; das Projekt und die Ausführung wurden im Rahmen des Aktionsbeschlusses vom 6./ 20.11.2014 (Vorlage 14-20/V01640) vom Stadtrat genehmigt.
Die Fertigstellung der Pavillonanlage an der Wiesentfelser Straße mit 4 Klassenzimmern ist für August 2015 anvisiert, so dass ab dem Schuljahr 2015/2016 eine Verbesserung der Raumsituation erreicht wird.
Das Baugenehmigungsverfahren und das Förderverfahren sind bereits veranlasst. Demnächst wird eine Einrichtungsbesprechung mit beiden Schulen stattfinden, da die Pavillonanlage von beiden genutzt wird, so die schulinterne Einigung.
Eine Mensa ist jedoch aufgrund der nur als Überbrückung vorgesehenen Anlage bis zum Auszug der Grundschule in die neue Freihamer Grundschule aus Kostengründen nicht vorgesehen.Für die Mittelschule wird eine Mensa im Rahmen des Auszugs der Grundschule, durch die künftige Neuordnung des Schulgebäudes, vorgesehen.
Die Abdeckung der zusätzlich benötigten Nachmittagsversorgung wird bei der Mittelschule bereits ab Januar 2015 durch die Mitnutzung der angemieteten Räumlichkeiten in der Wiesentfelser Straße 68 in zeitlicher Abstimmung mit der Kindertagesstätte Ehrenbürgstraße 33 erfolgen. Somit kann die Nachmittagsversorgung und insbesondere die Mittagsverpflegung (in den Räumlichkeiten Wiesentfelser Straße 68) im benötigten Umfang angeboten werden.
Die Nachmittagsversorgung in der Grundschule wird voraussichtlich ab dem Schuljahr 2015/2016 durch Etablierung einer Mittagsbetreuung sichergestellt, was sich die nächste Zeit noch konkretisieren wird.
Damit wird Ihrem Antrag, die akute Raumnot an der Grund- und Mittelschule Wiesentfelser Straße zu beheben, Rechnung getragen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die verspätete Beantwortung bitte ich Sie zu entschuldigen.