Was zuviel ist, ist zuviel: Belegungszahlen für Asylbewerber- Gemeinschaftsunterkünfte deckeln!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 2.6.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Sie beantragten Folgendes:
„Der Stadtrat beschließt: Entgegen kürzlich lautgewordenen Plänen, die bisher geltenden maximalen Belegungszahlen von maximal 200 Bewoh- nern in Münchner Gemeinschaftsunterkünften für ‚Flüchtlinge’ und Asyl- bewerber auf 300 bzw. 500 heraufzusetzen, werden die Belegungszahlen gedeckelt – 200 Bewohner müssen auch künftig das Maximum sein.“
Zu Ihrem Antrag vom 2.6.2015 teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 22.10.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 00955) entsprochen wurde. Es wurde darin ausdrücklich beschlossen, „die Zahl der Bettplätze in den Gemeinschaftsunterkünften im Regelfall auf 200 zu begrenzen“.
Dieser Beschluss gilt bis heute unverändert fort und erfuhr lediglich eine Abweichung im Rahmen der Standorte des Sofortprogramms (Beschluss der Vollversammlung vom 29.4.2015, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03051). Insofern ist eine erneute Beschlussfassung nicht geboten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.