Verwahrloster Fußweg in Obersendling – Wer ist zuständig?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Freie Wähler/Bayernpartei) vom 28.8.2015
Antwort Baureferat:
In Ihrer Anfrage vom 28.8.2015 führen Sie aus:
„Die noch relativ neue und für die Anwohner wichtige Fußwegverbin- dung entlang der S7-Strecke zwischen den neuen Wohngebieten (von der Rupert-Mayer-Straße) und der U-Bahn-Station Obersendling verwahrlost zusehends.
Der Weg ist mittlerweile so zugewuchert, dass man als durchschnittlich großer Mensch den Kopf einziehen muss, um nicht Zweige und Äste ins Gesicht zu bekommen. Die Straßenlaternen sind von Bäumen und Bü- schen so eingewachsen, dass sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen können – gerade mit Blick auf die kommenden Wintermonate stellt dies nicht nur ein optisches Ärgernis dar.
Schlecht beleuchtete Wege werden von vielen Menschen als Angsträume wahrgenommen und gemieden.
Der Weg selbst wird regelmäßig gekehrt und ist in gutem Zustand, für die Grünbepflanzung scheint sich hingegen niemand zuständig zu fühlen.
Wir fragen daher den Oberbürgermeister:“
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
In wessen Zuständigkeit fallen die gartenbaulichen Arbeiten am Fußweg Obersendling?
Antwort:
Die gartenbaulichen Arbeiten entlang dem Fußweg in Obersendling liegen in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG als Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Im Zuge der turnusmäßigen Straßenkontrollen wurde bereits der Überwuchs festgestellt und die Deutsche Bahn AG zum Rückschnitt aufgefordert.Frage 2:
Wann und wie oft sollten hier planmäßig Rückschnitte erfolgen und wie ist dies tatsächlich geschehen?
Antwort:
Die Eigentümer von angrenzenden Grundstücken sind dafür verantwortlich, dass der Verkehrsraum auf den Verkehrsflächen nicht durch Überwuchs beeinträchtigt wird.
Frage 3:
Kann hier schnellstens Abhilfe geschaffen werden, so dass bei früher ein- setzender Dunkelheit im Herbst der Weg wieder ausreichend beleuchtet ist?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Durch einen Rückschnitt sind auch die Straßenlaternen wieder frei von Beeinträchtigungen.