Führungen und Infotafeln im Grünwalder Stadion
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor, Birgit Volk und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 20.7.2015
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt, da Stadionführungen und das Anbringen von Infotafeln, weder eine grundsätzliche Bedeutung noch eine erhebliche Verpflich¬tung für die Landeshauptstadt München darstellen.
Zu Ihrem Antrag vom 20.7.2015 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die Punkte Führungen und Infotafeln wurden bereits mehrfach, letztmalig anlässlich einer „Kooperationsanfrage“ der Freunde des Sechz’ger Stadions e. V. (FdS) vom 8./13.9.2014 an Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter, die auch an die Stadtratsfraktionen erging und einer Besprechung, im Referat für Bildung und Sport/Geschäftsbereich Sport, am 11.11.2014, behandelt.
Da sich an der Sachlage nichts geändert hat, möchte ich die Resultate nochmals wiederholen:
Seit 2013 besteht die Möglichkeit, in Abstimmung zwischen der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA (1860) und den FdS, vor Heimspielen von 1860, Führungen im Stadion durchzuführen. Pro Saison sind dies dann ca. 30 mögliche Führungstermine. Das Procedere ist im Nutzungsvertrag mit 1860 geregelt. Gleiches könnte die FC Bayern München AG anbie¬ten, so dass insg. ca. 60 Führungstermine pro Jahr zur Verfügung stehen würden.
Auch außerhalb dieser Heimspiel-Führungen können Führungen stattfinden. Der jeweilige Veranstalter muss sich jedoch selbst um einen Sprecher und Führungsleiter kümmern und mit dem Referat für Bildung und Sport/ Geschäftsbereich Sport eine entsprechende vertragliche Vereinbarung abschließen. Führungen sind nur bei Anwesenheit des Betriebspersonals vor Ort möglich, sofern Sie den Spielbetrieb nicht stören und es keine Über schneidungen zwischen Führung und Bau-/Sanierungsarbeiten gibt. EineÜbergabe des Hausrechts an den Führungsveranstalter oder eine dritte Gruppierung erfolgt nicht und ist auch künftig nicht vorgesehen.
Auch der Punkt Infotafeln wurde bereits mit den FdS behandelt. Um hier zu einem zeitnahen Abschluss zu kommen, wird das Referat für Bildung und Sport/Geschäftsbereich Sport die Federführung in dieser Angelegenheit übernehmen und zusammen mit den FdS, dem Baureferat und weiteren Stellen, wie z.B. aus dem Museumsbereich, entsprechende Infotafeln installieren. Eine Installation nach Abschluss der Umbauarbeiten Sicherheitszentrale, Vereinzelungsanlagen und Zaunanlage erscheint dabei optimal.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.