Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat heute erneut die Erhaltungssatzungen „Tegernseer Landstraße“ und „Trauchberg-/ Forggenseestraße“ in Obergiesing beschlossen. Die bisherigen Satzungen sind bis zum 19. November 2015 befristet. Nach Bestätigung durch die Vollversammlung des Stadtrates und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die neuen Satzungen mit einem – räumlich gesehen – vergrößertem Umgriff im November 2015 vor Ablauf der bestehenden Erhaltungssatzungen in Kraft treten.
Die Landeshauptstadt München erlässt bereits seit mehr als einem Vierteljahrhundert sogenannte Milieuschutzsatzungen. In diesen Gebieten stehen bestimmte bauliche Vorhaben sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem jeweiligen Gebiet erhalten werden.
Die Erhaltungssatzungen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig vor Ablauf auf einen möglichen Neuerlass überprüft. Die Überprüfung der bestehenden Erhaltungssatzungen einschließlich der umliegenden Blöcke hat ergeben, dass die Gebiete mit geändertem Umgriff erneut für den Erlass einer Erhaltungssatzung geeignet sind.
In der Landeshauptstadt München wird es somit dann insgesamt 18 Erhaltungssatzungen mit rund 120.000 Wohnungen geben, in denen etwa 214.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben.