Im neuen Stadtteil Freiham entsteht ein kompakter, urbaner und grüner Wohnstandort für bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit den entsprechenden sozialen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen in mehreren Realisierungsabschnitten. Für den ersten Realisierungsabschnitt Freiham-Nord hat gestern der Auschuss für Stadtplanung und Bauordnung den Satzungsbeschluss gefasst. Auf der Fläche des ersten Realisierungsabschnitts mit zirka 85 Hektar soll zwischen der S-Bahnlinie München-Herrsching im Süden und dem Ortskern Aubing im Norden ein eigenständiger Stadtteil entstehen. Insgesamt sind zirka 4.000 Wohneinheiten für etwa 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner geplant. Rund 50 Prozent der Wohnungen sollen dabei als geförderter Wohnungsbau (München Modell, EOF) sowie weitere 20 Prozent im neuen Modell für bezahlbaren Wohnraum, dem „konzeptionellen Mietwohnungsbau“ (KMB) errichtet werden. Weiter sieht der Bebauungsplan die Errichtung von 13 Kindertageseinrichtungen, zwei Grundschulen, einem Bildungscampus (mit Gymnasium, Realschule, Förderzentrum und einer dritten Grundschule), einem Sportpark für den Schul- und Breitensport, einem Stadtteilzentrum, einem Quartierszentrum mit Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie von öffentlichen Grünflächen vor.
Im Sommer 2011 wurde für den neuen Stadtteil ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb durchgeführt, dessen Ziel unter anderem war, aufbauend auf dem Strukturkonzept von eevas und terra.nova Landschaftsarchitekten, München, den Gedanken des „Stadt-Weiterbauens“ weiter zu konkretisieren. Auf Grundlage des Entwurfs der ersten Preisträger Ortner & Ortner mit BSM und Topotek 1, Berlin, und West 8, Rotterdam, wurde zunächst die Rahmenplanung erarbeitet und darauf aufbauend das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
Die öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wurde vom 29. Mai bis 30. Juni 2015 durchgeführt. Hierbei gingen nur noch wenige Stellungnahmen und Empfehlungen beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung ein. Wesentliche Änderung des Bebauungsplanes wurden hierdurch nicht erforderlich.
Mit dem gestern gefassten Satzungsbeschluss findet das Bebauungsplanverfahren seinen Abschluss und schafft die Grundlage für aktives Baurecht. Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2068 im Amtsblatt der Landeshauptstadt München ist für Januar 2016 vorgesehen. Ziel ist es, dass die ersten Bewohnerinnen und Bewohner ab Anfang 2018 in den neuen Stadtteil einziehen können. Hierfür wird noch im Herbst mit den Bauarbeiten für Kanäle, Straßen und Wege begonnen. Für zwei Grundschulen konnte mit dem Bau bereits begonnen werden.