München barrierefrei – Zusätzliche Rolltreppe am Marienplatz
errichten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Freie Wähler/Bayernpartei) vom 18.5.2015
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag baten Sie die Landeshauptstadt München, sich dafür einzusetzen, dass am Marienplatz beim Aufgang zum Kaufhaus Ludwig Beck Richtung Burgstraße eine zweite Rolltreppe errichtet wird, so dass für beide Fahrtrichtungen jeweils eine Rolltreppe permanent zur Verfügung steht. Sie führten aus, dass die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) im Zuge der Sanierung versäumt habe, einen zweiten Aufzug zu errichten und mobilitätseingeschränkte Personen daher Umwege oder lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, um zum Ziel zu gelangen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Einrichtung von Rolltreppen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der MVG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ich habe die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung um Prüfung und Stellungnahme gebeten. Der Senioren- und Behindertenbeirat der LHM und der Behindertenbeauftragten der LHM haben die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Die MVG teilte mit, dass dem Fahrgast am Marienplatz insgesamt 6 Fahrtreppen sowie ein Aufzug vom Sperrengeschoss zur Oberfläche zur Verfügung stehen. Davon sind zwei Fahrtreppen aufwärts, zwei Fahrtreppen abwärts und zwei weitere Fahrtreppen sind im Wechselbetrieb geschaltet. Die Gesamtverfügbarkeit der Fahrtreppen am Marienplatz belaufe sich auf über 97%. Stillstände wegen den derzeit durchgeführten Bauarbeiten seien dabei nicht berücksichtigt. Der bestehende Fahrstuhl zwischen Oberfläche und Sperrengeschoss wurde laut Auskunft der MVG im Rahmen der Sanierung 2014 komplett erneuert, und fährt seitdem mit doppelter Geschwindigkeit und störungsfrei. Der Bahnhof sei laut Auskunft der MVG im Übrigen bereits heute barrierefrei ausgebaut. Im Rahmen der Sa-nierung wurden laut MVG die Fahrtreppen überholt. Zudem weist die MVG darauf hin, dass der Aufgang Burgstraße bei weitem nicht so stark von Fahrgästen frequentiert werde, wie der Aufgang Tal. Die festgeschaltete Fahrtreppe nach unten würde von der Mehrheit benutzt. Der Aufgang Tal liegt sowohl an der Oberfläche als auch im Sperrengeschoss in unmittelbarer Nähe (ca. 22m) des Aufganges Burgstraße. Hier ist die Fahrtreppe permanent aufwärts geschaltet, so dass im östlichen wie auch im westlichen Bereich des Bahnhofs beide Richtungen über Fahrtreppen bedient werden und somit eine ausreichende Anbindung in beide Richtungen gegeben sei.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hält die bestehende Anbindung ebenfalls für ausreichend (Anlage 1).
Der Seniorenbeirat der LHM unterstützt den o.g. Stadtratsantrag einstimmig (Anlage 2).
Der Facharbeitskreis Mobilität des Behindertenrats der LHM befürwortet in seiner Stellungnahme vom 8.9.2015 eine zweite Rolltreppe beim Aufgang zum Kaufhaus Ludwig Beck (Anlage 3).
Der Behindertenbeauftragte hat die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten, von der er keinen Gebrauch gemacht hat.
Der Stadtrat hat sich am 12.5.2015 mit der Frage der Aufzüge am Marienplatz befasst und beschlossen, dass das RAW dem Stadtrat bis Anfang 2016 in Form einer Kostenermittlung darlegt, wie hoch der finanzielle (Zusatz-)Aufwand für einen zusätzlichen Aufzug an den jeweilig in Frage kommenden Standorten wäre. Die Höhe der Kosten für die Errichtung eines weiteren Oberflächenaufzugs am Marienplatz wird daher derzeit von den SWM geprüft und das Ergebnis wird vsl. Anfang 2016 dem Stadtrat präsentiert werden (vgl. Sitzungsvorlage-Nr. 14-20/V 02816).
Aufgrund der v.g. Ausführungen ist derzeit seitens der MVG die Einrichtung einer weiteren Rolltreppe zum Aufgang Burgstraße jedoch nicht geplant.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag beantwortet ist und als erledigt gelten darf.
Die Anlagen zur Antwort können abgerufen werden unter http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3822744.pdf http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3822746.pdf http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3822749.pdf