Mehr Sicherheit an U- und S-Bahnhöfen
Antrag Stadträtinnen Beatrix Burkhardt, Heike Kainz und Sabine Pfeiler (CSU-Fraktion) vom 7.8.2015
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem oben genannten Antrag baten Sie den Stadtrat, die Anbringung deutlich sichtbarer mehrsprachiger Hinweistafeln, auf denen auf entsprechende Verhaltensmaßnahmen im Gefahrenfall hingewiesen wird, in den Münchner S- und U-Bahnhöfen zu beschließen, um künftig weitere Personenunfälle zu vermeiden. Zudem forderten Sie regelmäßige Hinweise hierauf in den jeweiligen Publikationen und Internetauftritten von MVG und MVV.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Anbringung von Hinweisschildern in den U- und S-Bahnhöfen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der MVG bzw. der DB AG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ich habe die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) und die DB Station & Service GmbH um Prüfung und Stellungnahme gebeten.
Die MVV GmbH teilte mit, dass für die Beschilderung an U- und S-Bahnhöfen die MVG bzw. DB Station und Service verantwortlich seien und erklärt sich gerne bereit, Schilder in ihre Informationssysteme und Publikationen mit aufzunehmen.
Die MVG teilte Folgendes mit:
„Die MVG betreibt U-Bahn, Bus und Tram in München und kann daher nur für die Forderungen bzgl. der U-Bahn Stellung nehmen.
Die Sicherheitslage in der Münchner U-Bahn ist objektiv betrachtet sehr gut. Dennoch besitzt die MVG für den Notfall ein ausgeklügeltes Sicherheitskonzept. Dieses umfasst verschiedenste Sicherheitseinrichtungen im U-Bahnhof wie auch im Fahrzeug. In der Regel erhalten diese Einrichtungen jedoch die entsprechende Aufmerksamkeit erst dann, wenn ein Notfalleintritt. Um ihren Kunden die Sicherheitseinrichtungen bereits im Vorfeld bekannt zu machen und deren Funktionsweise zu erläutern, wurden daher in der Vergangenheit schon mehrere Maßnahmen umgesetzt. So wurde beispielsweise vor einigen Jahren eine neue Notfallsäule konzipiert, in der einzelne Sicherheitseinrichtungen wie Nothalt, Notruf, Defibrillator oder Feuerlöscher gebündelt wurden und durch die große rote Säule im U-Bahnhof nun noch präsenter sind. Diese Notfallsäulen finden sich in allen U-Bahnhöfen. Zudem gab es im vergangenen Jahr eine Marketingkampagne unter dem Titel ‚Helfen im Notfall? Das können Sie auch!’, in der mit Plakaten und Flyern auf die Sicherheitseinrichtungen der MVG aufmerksam gemacht wurde. Komplettiert wurde die Kampagne durch kurze Filme, die mehrere Wochen lang im Fahrgast-TV der Münchner U-Bahn zu sehen waren und die sich nach wie vor auf dem MVG Servicekanal bei Youtube unter der Rubrik ‚Die MVG Sicherheitseinrichtungen’ finden. Anlässlich eines aktuellen Vorfalls im Gleisbett griff die MVG das Thema ‚Sicherheitsraum in der U-Bahn’ erneut im Juli in einem extra Spot im Fahrgast-TV auf, der seither regelmäßig mehrmals die Woche zu verschiedenen Tageszeiten gezeigt wird. Auch im Kundenmagazin MVGInfo wurde der Sicherheitsraum noch mal erklärt, generell werden dort Sicherheitsthemen immer wieder aufgegriffen.
Den Flyer ‚Helfen im Notfall? Das können Sie auch’ zum Download sowie die Erläuterungen zu den einzelnen Sicherheitseinrichtungen auf Deutsch und Englisch finden die Kunden auf der Homepage der MVG unter folgendem Link:
https://www.mvg.de/services/fahrgastservice/sicher-unterwegs.html Die MVG hat also schon einiges getan, um ihren Kunden ihre Sicherheitseinrichtungen bekannt zu machen und es ist nicht ausgeschlossen, dass es zu gegebener Zeit eine weitere Kampagne geben wird. Der Antrag wird aus den genannten Gründen daher nicht befürwortet.“
Die DB Station & Service AG nahm wie folgt Stellung:
„Als Betreiber von Infrastrukturanlagen ist die DB Station & Service AG immer an einer Verbesserung der Wegeleitung an Bahnhöfen und Haltepunkten interessiert.
Die Beschilderung unserer Haltestellen ist Bestandteil des Wegeleit- und Informationssystems der Deutschen Bahn AG. Letzteres richtet sich nach den heute aktuellen Informationsbedürfnissen der Bahnhofsnutzer. Richtig eingesetzt ist es in der Lage, dem Nutzer gezielt aus einer Fülle von Hinweisen heraus, diejenigen Informationen zu vermitteln, die er individuell benötigt. Nur so kann er sich schnell und sicher im Bahnhof orientieren. Grundsätzlich ist die Wegeleitung bundeseinheitlich nach den Vorgaben von Corporate Design und Corporate Identity einzusetzen. Wir warnen dahervor den Gefahren des Eisenbahnbetriebs mittels entsprechender Piktogramme. Die vorgeschlagene Beschilderung ist daher abzulehnen, da sie im CD/DI der Deutschen Bahn nicht vorgesehen ist und wir darüber hinaus die angeführte Anzahl von diesbezüglichen Todesfällen im Bereich der Münchner S-Bahn nicht nachvollziehen können.“
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die geringe Einflussmöglichkeit der LHM auf die DB AG hinweisen, insbesondere bestehen der DB AG gegenüber keine gesellschafterrechtlichen Einflussmöglichkeiten seitens der LHM.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag beantwortet ist und als erledigt gelten darf.