Die LHM zeigt sich solidarisch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SWM im Unternehmensbereich Verkehr!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 24.3.2015
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Sie haben mit o.g. Antrag beantragt:
-„Der Stadtrat beschließt: die LHM zeigt sich mit den Mitarbeitern der Stadtwerke München (SWM) im Unternehmensbereich Verkehr solida- risch und weitet die finanzielle Unterstützung für den UB Verkehr deut- lich aus;
-die LHM stellt dies der Öffentlichkeit dar und bekundet ihre Solidarität mit der Belegschaft darüber hinaus durch klare Festlegungen über die Zukunft der Mitarbeiter in diesem Unternehmenbereich.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Personalangelegenheiten der Mitarbeiter der SWM im Unternehmensbereich Verkehr fallen in den operativen Geschäftsbereich der SWM. Die Beantwortung erfolgt aufgrund eines Büroversehens nach Ablauf der Frist.
Das RAW hat zur Prüfung Ihres Antrags die Stadtwerke München GmbH um Stellungnahme gebeten.
Die Stadtwerke München GmbH weist darauf hin, dass die Zufriedenheitswerte im Rahmen der 2014 durchgeführten Mitarbeiterbefragung im Unternehmensbereich Verkehr und bei der MVG keinesfalls auf eine Verunsicherung oder Unzufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hindeuten. Im Gegenteil haben sich die Ergebnisse sogar positiv entwickelt und liegen in etwa auf dem Niveau des Gesamtkonzerns. Eine deutliche Verunsicherung oder Unzufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist aus diesen Werten nicht erkennbar.
Die Bezahlung aus dem TV-MVG hat sich seit Inkrafttreten Mitte 2011 bis 2015 insgesamt um 6,3% erhöht. Die Tarifverhandlungen im Juni 2015 führten neben diversen Verbesserungen zu einer Lohnerhöhung von 6,8% sowie zu einer Beschäftigungssicherungsvereinbarung bis 2020.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.