„Ein Gespenst namens Zwangsvermietung“ – in München bald Realität?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 16.9.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 16.9.2015 führen Sie Folgendes aus:
„Unter dem Titel ‚Ein Gespenst namens Zwangsvermietung’ berichtete die ‚Süddeutsche Zeitung’ unlängst über Überlegungen einer Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Ländern, die ‚ohne Denkverbote Szenarien durch(spielt), wie Flüchtlingen möglichst schnell und unbürokratisch ge- holfen werden kann’. Einer der ins Gespräch gebrachten Vorschläge ‚sieht vor, Eigentümer zu verpflichten, Gebäude an Asylsuchende zu vermieten’. Die SZ legt in diesem Zusammenhang gleich noch nach: ‚Tatsächlich gibt es diese Idee. Da nämlich, wo der Platz für Flüchtlinge dringend gebraucht wird, Vermieter aber ihre leer stehenden Wohnungen und Gebäude nicht freiwillig rausrücken wollen. Diesen Vermietern könnte der Staat durchaus mal mit all seiner Macht entgegentreten.’
(Zitate nach: http://www.sueddeutsche.de/politik/wohnraum-fuer-fluecht- linge-ein-gespenst-namens-zwangsvermietung-1.2645184; zul. abgerufen: 15.9.2015, 0.55 Uhr; KR).
Auch das Münchner Sozialreferat sucht vor dem Hintergrund der anhalten- den Massenzuwanderung bekanntlich händeringend nach immer neuen Unterbringungsmöglichkeiten für sogenannte ‚Flüchtlinge’. Die Lage dürfte mit sinkenden Außentemperaturen im Herbst und weiteren ungezählten ‚Flüchtlingen’, die nach München kommen werden, prekär werden, so daß die Frage – gerade angesichts der geltenden Rechtslage – durchaus angebracht ist, in welchem Maße sich möglicherweise auch Münchner Vermieter auf Zwangsvermietungen an sogenannte ‚Flüchtlinge’ einstellen müssen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 16.9.2015 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Inwieweit wird das Instrument der Zwangsvermietung vor dem Hinter- grund der anhaltenden Massenzuwanderung von „Flüchtlingen“ auch in München, insbesondere im Sozialreferat diskutiert?Antwort:
Im Sozialreferat gibt es diesbezüglich keine Überlegungen.
Frage 2:
Inwieweit sehen etwaige Notfallplanungen der LHM Zwangsvermietungen leerstehender Gebäude zur Unterbringung von „Flüchtlingen“ ggf. bereits konkret vor?
Antwort:
Zwangsvermietungen sind in keinem Zusammenhang Bestandteil von
Notfallplanungen der Landeshauptstadt München.
Frage 3:
Inwieweit fasste die LHM das Instrument der Zwangsvermietung in der Vergangenheit ggf. bereits für eine Unterbringung einheimischer Woh- nungssuchender, Bedürftiger, sozial Schwacher und/oder Familien mit Kindern ins Auge? Wenn nicht, warum nicht?
Antwort:
Es gab zu keinem Zeitpunkt und für keine Zielgruppe diesbezügliche Planungen.