„Unbürokratische“ Regulierung von Diebstahlschäden – Fiktion oder Realität?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 18.6.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihre Anfrage vom 18.6.2015 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Seit geraumer Zeit kursieren auf diversen Internet-Plattformen Berichte, teils auch aus der Feder vorgeblicher Zeugen, wonach in verschiedenen Regionen Deutschlands durch ‚Flüchtlinge’ begangene Ladendiebstähle in örtlichen Supermärkten von der Geschäftsführung möglichst nicht mehr bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden sollen. Durch Diebstahl entstan- dene Schäden sollen vielmehr dem örtlichen Landratsamt oder anderen zuständigen Behörden gemeldet werden, die sie dann den bestohlenen Supermärkten ‚unbürokratisch’ erstatten. Diesbezügliche Berichte fanden sich z.B. in der Tageszeitung ‚Die Welt’ in der Leserzuschriften-Rubrik (Aus- gabe vom 12.4.2015). Ein Leser berichtete dort auch aus dem österreichi- schen Bundesland Tirol, wo durch ‚Flüchtlinge’ verursachte Diebstahlschä- den bis zu einer Höhe von 50 Euro vom Land erstattet werden sollen. – Es stellen sich Fragen nach der Situation in München.“
Frage 1:
Inwieweit gibt es ggf. auch in der LHM eine Regelung, wonach von „Flüchtlingen“ verursachte Diebstahlschäden in Supermärkten „unbüro- kratisch“ – also ohne Einschaltung der Polizei – durch Behörden geregelt werden? Welche Ämter bzw. Dienststellen auf kommunaler, Landkreis-, Bezirks- oder Landesebene sind für die Erstattung ggf. zuständig?
Frage 2:
Ggf. seit wann ist eine entsprechende Regelung in der LHM in Kraft?
Frage 3:
Inwieweit liegen der LHM Informationen darüber vor, Diebstahlschäden in welcher Höhe ggf. im Zuge der genannten Regelung in München während eines bestimmten Zeitraums erstattet wurden?Antwort zu Frage 1 bis 3:
Von Seiten des Polizeipräsidiums München und des Sozialreferates wurde uns mitgeteilt, dass eine solche Regelung im Stadtgebiet München nicht existiert.