Zur Verkehrssituation in der Gabelsbergerstraße – Stadt erzeugt Stau
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 23.7.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihrer Anfrage vom 23.7.2015 legen Sie nachfolgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Nach mehrmaligen Vertagungen hat die Vollversammlung vom 1.7.2015 die modifizierte Alternative 5 als neues Verkehrskonzept im Kunstareal be- schlossen. Hierbei wird der Einbahnstraßenverkehr in der Gabelsberger-, Theresien- und Türkenstraße teilweise aufgehoben und Platz für Fahrrad- wege geschaffen. Da die Leistungsfähigkeit der Straßen nicht vermindert werden sollte, fallen Parkplätze zugunsten von Fahrradwegen weg. Der Umgriff der Maßnahmen erstreckt sich bis zur Luisen- bzw. Arcisstraße. Nun wurden ohne Befassung des Stadtrats in der Gabelsbergerstraße zwischen Dachauer- und Arcisstraße zwar keine baulichen Veränderungen vorgenommen, aber durch die Anbringung eines Schutzstreifens für Fahr- radfahrer, der unmittelbar an der Dachauer Straße auch als Fahrradweg ausgewiesen wurde, der Verkehr deutlich verändert. Faktisch bleibt nur noch eine Spur in Richtung Innenstadt übrig statt der zuvor zwei Fahr- spuren. In den Morgenstunden ergeben sich nun teilweise chaotische Zustände und ein Rückstau an Fahrzeugen bis in die Dachauer Straße. Die bislang weitgehend funktionierende Grüne Welle in der Gabelsberger- straße ist durch den Verkehrsstau außer Kraft gesetzt worden. Die Auto- fahrer werden nun an fast jeder Ampel zum Halten gezwungen.“
Zu Ihrer Anfrage nimmt das Kreisverwaltungsreferat wie folgt Stellung:
Frage 1:
Warum wurde mit der Anbringung eines „Schutzstreifens“ für Fahrrad- fahrer, der in seiner Wirkung einem Fahrradweg gleichkommt, der Stadt- rat nicht befasst, was in vergleichbaren Fällen üblich ist (Kapuzinerstraße, Rosenheimer Straße)?
Antwort:
Die Einrichtung der Radfahrstreifens in der Gabelsbergerstraße zwischen Schleißheimer Straße und dem Anwesen Gabelsbergerstraße 47 geht auf Bürgerversammlungsempfehlungen aus der Bürgerversammlung desStadtbezirkes 3 – Maxvorstadt vom 20.10.2011 zurück (Empfehlungs Nrn.: 08-14/E 01114, 08-14/E 01115, 08-14/E 01116). Der Radfahrstreifen zwischen Dachauer Straße und Schleißheimer Straße wurde bereits im Jahr 2011 eingerichtet und aktuell lediglich im Rahmen der Einrichtung des o.g. Radfahrstreifens erneuert.
Die Entscheidung über eine Verkehrsverträglichkeitsuntersuchung wurde gemäß dem Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in München vom 29.7.2009 festgelegten Abstimmung zwischen Planungsreferat und Kreisverwaltungsreferat abgestimmt.
Eine Befassung des Stadtrats war gemäß Ziffer 19 des Grundsatzbeschlusses zur Förderung des Radverkehrs in München nicht erforderlich, da die Einrichtung des Radfahrstreifens keine wesentliche Umverteilung des Straßenraums zur Folge hat, weil nach den Berechnungen des Kreisverwaltungsreferates keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit gegeben ist. Die zu Beginn aufgetretenen Stauungen stehen nach Einschätzungen der Straßenverkehrsbehörde im Zusammenhang mit temporären baustellen- und veranstaltungsbedingten Störungen im Umgriff der Gabelsbergerstraße. Inzwischen hat sich die Situation nach Beobachtungen des Kreisverwaltungsreferates weitgehend normalisiert. Abschließend wird in Kürze die Ampelschaltung optimiert.
Frage 2:
Darf der Schutzstreifen von Autofahrern befahren werden, auch dann wenn eine durchgehende Linie angebracht ist?
Antwort:
Wie unter Ziffer 1 beschrieben handelt es sich in der Gabelsbergerstraße um einen Radfahrstreifen und nicht um einen Schutzstreifen. Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 StVO gekennzeichneter und durch Zeichen 295 StVO von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Demnach ist ein Radfahrstreifen kein Bestandteil der Fahrbahn und darf auch nicht vom motorisierten Verkehr im Längsverkehr befahren werden. Er darf jedoch zum Erreichen der Parkstände bzw. zum Ein- und Abbiegen überquert werden.
Frage 3:
Will die Verwaltung durch die Kennzeichnung des Schutzstreifens am Beginn (Dachauer-/Gabelsbergerstraße) als Fahrradweg und nur einer Geradeausspur in Richtung Osten zwischen Dachauer- und Schleißheimer- straße einen einspurigen Autoverkehr in der gesamten Gabelsbergerstraße initiieren?Frage 4:
Besteht die Absicht der Verwaltung durch die Erzeugung von Staus im westlichen Bereich der Gabelsbergerstraße eine leichtere Realisierung der modifizierten Alternative 5 im östlichen Bereich zu ermöglichen?
Antwort:
Wie bereits bei Ziffer 1 beschrieben, führt die Einrichtung des Radfahrstreifens zu keiner wesentlichen Umverteilung des Straßenraums, weil keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit gegeben ist. Die jetzige Dimensionierung des Verkehrsraums ist vielmehr dazu geeignet, die Verkehrsströme abzuwickeln.
Die Einrichtung des Radfahrstreifens wurde im Übrigen mit der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe zur modifizierten Alternative 5 abgestimmt. Zum Zeitpunkt der Abstimmung war weder ein Beschluss des Stadtrats absehbar noch inwieweit eine mögliche Aufhebung der Einbahnregelungen in Teilen der Gabelsberger-, Theresien- und Türkenstraße umgesetzt werden würde. Daher wurde seinerzeit entschieden, den Radfahrstreifen Höhe Gabelsbergerstraße 47 in ausreichendem Abstand zur Arcisstraße enden zu lassen.
Aufbauend auf den Ergebnissen der verkehrstechnischen Untersuchungen zur modifizierten Alternative 5 wurde dem Stadtrat in der Vollversammlung am 1.7.2015 von der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Einbahnregelungen in folgenden Bereichen aufgehoben wird:
- Theresienstraße zwischen Türkenstraße und Luisenstraße
- Gabelsbergerstraße zwischen Türkenstraße und Arcisstraße
- Türkenstraße zwischen Theresienstraße und Gabelsbergerstraße
Das Baureferat wurde gebeten, auf Basis der Beschlussvorlage der Vollversammlung vom 1.7.2015 eine Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die weiteren Realisierungsschritte der Umsetzung der modifizierten Alternative 5 zu erstellen und diese dem Stadtrat vorzulegen.
Frage 5:
Ist der Verwaltung klar, dass eine Verlagerung des West-Ost-Verkehrs nur sehr begrenzt über die Brienner Straße erfolgen kann (da die Linksabbie- gespur aus der nördlichen Dachauer Straße am Stiglmaierplatz nur wenige Autos aufnehmen kann, ohne einen Stau in Richtung Bahnhof/Marsstraße zu verursachen)?Antwort:
Eine Verkehrsverlagerung in die Brienner Straße infolge der Einrichtung des Radfahrstreifens war und ist nicht erforderlich bzw. vorgesehen.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.