Stellung
Zu den Darstellungen im Artikel „Klassenziel verfehlt“ der Süddeutschen Zeitung vom 24. Oktober nimmt das Referat für Bildung und Sport wie folgt Stellung:
Es ist Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt als Sachaufwandsträgerin, zukunftsfähige Schulbauten zu schaffen, die auf eine ganztägige Bildung und Betreuung abstellen und die dafür notwendigen Räume vorhalten. Der flächendeckende Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten ist „ein vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung und stellt einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des bayerischen Bildungswesens dar“ (Zitat Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst).
Die Aufgabe „Inklusion“ ist neben dem Ganztag das zweite große Thema, das zukunftsfähiger Schulbau zu berücksichtigen hat. Im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) ist inklusiver Unterricht als Aufgabe für jede Schule festgeschrieben.
Der Stadtrat hat deshalb mit dem Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 eine Schulbauoffensive auf den Weg gebracht, die wirksame Instrumente enthält, um die Münchner Bildungsinfrastruktur für die Zukunft gut aufzustellen. Das Aktionsprogramm zielt nicht nur auf einzelne Vorzeigeprojekte, sondern ist eine Schulbauoffensive für alle öffentlichen Schulen in München. Alle Schulstandorte im Stadtgebiet wurden untersucht, nach dem jeweiligen Bedarf priorisiert und in eine Maßnahmenliste aufgenommen.
Unter der Überschrift „Klassenziel verfehlt“ wird in dem Artikel der SZ behauptet, dass das Münchner Lernhauskonzept die Kosten für Schulbaumaßnahmen in die Höhe treiben würde. Dies trifft nicht zu, das Münchner Lernhauskonzept ist im Gegenteil ein hochwirtschaftliches, integriertes Raumkonzept, das im Vergleich zum herkömmlichen additiven Modell Flächen einspart und zudem eine zeitgemäße Pädagogik unterstützt. Am Beispiel eines Grundschulzuges (1. bis 4. Klasse) stellt sich dieser Effekt so dar: Für ein Lernhaus-Cluster mit vier Ganztagsklassen sieht das Lernhauskonzept sechs Räume vor. Im herkömmlichen additiven Modell würden mindestens insgesamt acht Räume benötigt – vier Klassenzimmer und vier Gruppenräume für das Tagesheim bzw. den Hort. Das Lernhauskonzept bewirkt also die Einsparung von einem Viertel dieser Flächen und eignet sich für jede Form der Ganztagsbetreuung.
Auch das Gymnasium Trudering ist durch die Umplanung auf die Lernhauskonzeption nicht einen Quadratmeter größer geworden als nach der ursprünglichen Planung.
Zeitgemäßer Unterricht hat veränderte Ansprüche an die Unterrichtsräume, braucht z.B. multifunktional nutzbare Flächen für Gruppenarbeit, wie sie die erweiterten Flure im Lernhauskonzept bieten (die übrigens vom Freistaat bezuschusst werden). Gleichzeitig hat sich die Aufenthaltsdauer der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte in der Schule verlängert – Lernraum wird zunehmend zum Lebensraum. Diesen Tatsachen trägt das Münchner Lernhauskonzept Rechnung mit überschaubaren Lerngemeinschaften innerhalb der großen Organisation Schule und mit flexibel nutzbaren Flächen. So verbessern sich die Arbeits- und Lernbedingungen für die gesamte Schulfamilie.
Der Freistaat hat bereits konkrete Schritte eingeleitet, Flächen für die ganztägige Bildung und Betreuung förderrechtlich weiter zu entwickeln und staatlicherseits entsprechend zu bezuschussen. Eine Arbeitsgruppe des Freistaats Bayern mit den kommunalen Spitzenverbänden befasst sich aktuell mit dem Thema Raumförderung von Ganztagsschulen. Die Schulbauverordnung von 1994 kann nicht mehr der Maßstab sein, um die Wirtschaftlichkeit von Schulbaumaßnahmen zu beurteilen, da die Entscheidungen des Freistaats Bayern zum flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen und die Verpflichtung aller Schulen zu inklusivem Unterricht im Jahr 2011 erfolgten, ohne dass sich die Fördergrundlagen angepasst haben.
Klassengrößen von 30 Schülerinnen und Schülern an den Münchner Realschulen und Gymnasien erfordern entsprechende Raumgrößen, deshalb sieht das Standardraumprogramm für weiterführende Schulen Klassenzimmer vor, die sechs Quadratmeter größer sind als in den einschlägigen staatlichen Vorschriften.
Die Standardraumprogramme tragen auch zur Verfahrensbeschleunigung bei der Realisierung von neuen Schulen bei und sind ein wesentliches Element des vom Stadtrat im November 2014 verabschiedeten „Aktionsprogramms Schul- und Kita-Bau 2020“. Das Aktionsprogramm hat auch die Mittel für den Bauunterhalt massiv erhöht. Den Schulen steht seit Jahresbeginn 2015 ein eigenes Budget von 35 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, das sie für Sanierungsarbeiten in eigener Zuständigkeit einsetzen können. Auch dem Max-Planck-Gymnasium steht ein Betrag in Höhe von 219.000 Euro zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Reparatur derartiger Gebrauchsspuren, wie sie in der Bebilderung des SZ-Artikels gezeigt werden, beim Baureferat in Auftrag gegeben werden könnte.