Busgespanne auch für die Linie 51
Antrag Stadträte Otto Seidl und Johann Stadler (CSU-Fraktion) vom 21.6.2013
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Mit Ihrem o.g. Antrag forderten Sie, auf der Buslinie 51 in der Fürstenrieder Straße Busgespanne einzusetzen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Einsatz von Busgespannen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der MVG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ich bitte die Verzögerung der Beantwortung zu entschuldigen.
Ich habe die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) um Prüfung und Stellungnahme gebeten.
In der Sache kann ich Ihnen mitteilen, dass dem o.g. Antrag bereits entsprochen wurde, da laut Auskunft der MVG auf den Linien 51 und 151 entlang der Fürstenrieder Straße bereits seit Herbst 2014 Buszüge nach Bedarf eingesetzt werden.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.