Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 2. Oktober 2013 für den Bereich Ziegeleistraße und Federseestraße (Manzinger Papierfabrik) den Einleitungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 487 gefasst.
Derzeit setzt der bestehende Bebauungsplan Nr. 487 auf städtischen Flächen Gewerbenutzung fest. Diese Festsetzungen entsprechen jedoch nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Zielsetzungen für diesen Bereich. Es ist vielmehr vorgesehen, hier für die vorgesehene Wohnbebauung nördlich der Federseestraße die Grundlage für die Herstellung der erforderlichen Grün- und Ausgleichsflächen zu schaffen und die Freiflächen im Zusammenhang mit der unmittelbar angrenzenden Fläche der Aubinger Lohe sinnvoll aufzuwerten.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 17. November mit 17. Dezember an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht bereitgehalten:
-beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071, Auslegungsraum, barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes auf Blumenstraße 28 a (Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr),
-bei der Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486 (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr),
-bei der Stadtbibliothek Neuaubing, Radolfzeller Straße 15 (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und Mittwoch von 14 bis 19 Uhr). Die Stadtbibliothek ist am 9. Dezember geschlossen.