In einem Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas fordert Oberbürgermeister Dieter Reiter eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete als zulässigen Maßstab für Mieterhöhungen.
„Seit Jahren tritt die Landeshauptstadt München dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zur Begrenzung von Mieterhöhungen geändert werden.
In Großstädten wie München aber auch andernorts führen die bestehenden gesetzlichen Regelungen dazu, dass sich die Spirale unaufhörlich nach oben bewegt und die Mieterinnen und Mieter einem Preiswahnsinn ausgesetzt sind, der in der allgemeinen Einkommensentwicklung keinerlei Bezug mehr findet. Für einen Großteil der Bevölkerung wird das Leben in der Stadt damit zunehmend schlicht unbezahlbar.
Der Wortlaut des § 558 Abs. 2 BGB ist endlich neu zu fassen:
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in § 558 Abs. 2 BGB über den sogenannten Vier-Jahres-Zeitraum definiert. Dies hat zur Folge, dass bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auch Bestandsmieten, welche in den letzten Jahren nicht verändert wurden, nicht in die Ermittlung mit einfließen.
Da auch bei der Erstellung des Mietspiegels auf die ortsübliche Vergleichsmiete abgestellt wird (§ 558 c BGB) führt die Definition in § 558 Abs. 2 BGB zu dem Ergebnis, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr aus den üblichen Entgelten für den gesamten vergleichbaren Wohnraum innerhalb einer Gemeinde ermittelt wird, sondern nur noch die Durchschnittsmiete der Wohnungen, die in den letzten vier Jahren eine Veränderung der Miethöhe erfahren haben.
Das bedeutet in der Praxis, dass Bestandsmieten, die über einen längeren Zeitraum (z.B. zehn Jahre) unverändert geblieben sind, nicht in den Mietspiegel einfließen dürfen.
Nur eine Streichung des Vier-Jahres-Zeitraumes oder zumindest eine erhebliche Erweiterung des zeitlichen Rahmens würde zu einem realistischen Abbild der ortsüblichen Vergleichsmiete führen.
Nur wenn auch die Bestandsmieten in die Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit einfließen und die ortsübliche Vergleichsmiete eine echte Durchschnittsmiete im Wortsinn wird, kann sichergestellt werden, dass das soziale Gefüge in einer Stadt wie München nicht aufgrund völlig überteuerter Lebenshaltungskosten aus dem Gleichgewicht gerät.
Ich bitte Sie daher nochmals mit Nachdruck, dieser vielfach geäußerten Forderung im Wege einer Gesetzesinitiative zu folgen und den Mieterinnen und Mietern den notwendigen Schutz zukommen zu lassen.
Der Präsident des Deutschen Städtetags, Herr Dr. Ulrich Maly, erhält einen Abdruck dieses Schreibens.“