Pläne für den Böhmerweiher offenlegen!
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Katrin Habenschaden und Sabine Krieger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 2.10.2014
Antwort Baureferat:
In Ihrer Anfrage führen Sie aus:
„Seit geraumer Zeit kursieren in der Presse die Pläne des Erholungsflächenvereins für das geplante Naherholungsgebiet Böhmer weiher. Auch die Gemeinden Puchheim und Gröbenzell wurden schon offiziell über die Pläne unterrichtet und haben darüber in den Gemeinderat- und Stadtratssitzungen öffentlich debattiert. In der Verwaltung der Stadt München hüllt man sich dagegen in Schweigen.
Stein des Anstoßes ist vor allem die Größe und Ausgestaltung der Flächen um den großen Böhmerweiher, die jetzt in einer Dimension vorliegen, die nicht mehr im Sinne des ursprünglich geplanten naturverträglichen Ausbaus stehen.
Es stellt sich deshalb die Frage, ob das relativ begrenzte und ökologisch sensible Gebiet für einen hohen Nutzungsandrang ausgelegt ist – sowohl was die Wasserqualität sowie den Natur- und Artenschutz als auch was die Erschließung per PKW betrifft, die im näheren Umfeld des Böhmerweihers einen hohen Park- und Suchverkehr erwarten lässt.“
Für die Beantwortung Ihrer Fragen hat das Baureferat beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung und beim Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V. (im folgenden Text: „Erholungsflächenverein“) um Stellungnahme gebeten. Aus diesem Grund hat sich die Beantwortung verzögert. Wir bedanken uns für die gewährte mündliche Terminverlängerung.
Vor der Beantwortung Ihrer einzelnen Fragen teilt das Baureferat zur Historie und zum Sachstand des künftigen Erholungsgebietes Böhmerweiher Folgendes mit:
Mit Bekanntmachung vom 10.5.2006 ist der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1729a „Böhmerweiher“ in Kraft getreten. Dieser sieht vor, das 26 ha große Gelände der beiden Böhmerweiher im Westen von München, an der Stadtgrenze zu Puchheim und Gröbenzell, zu einem Erholungsgelände auszubauen. Der westliche, bislang wild als Badesee genutzte Weiher soll dem Bebauungsplan zufolge der Erholungsnutzung dienen, der östliche der Biotopentwicklung vorbehalten bleiben. In der Begründung des Bebau-ungsplans ist festgehalten, dass der Erholungsflächenverein als Träger der Maßnahme die Kosten für Planung und Herstellung des Geländes sowie ein Drittel der Grunderwerbskosten trägt. Ein Drittel der Grunderwerbskosten trifft die Stadt München. Je ein Sechstel verbleibt bei der Stadt Puchheim und der Gemeinde Gröbenzell. Den Unterhalt tragen die Gemeinde und die Städte zu je einem Drittel.
Mit Beschluss des Bauausschusses vom 30.9.2008 wurde das Baureferat beauftragt, Voruntersuchungen zur Aufrechterhaltung der Badegewässerhygiene, zum Artenschutz sowie zur Badesicherheit durchführen zu lassen und den Erholungsflächenverein mit der Vorplanung zu beauftragen. Nach Fertigstellung der Vorplanung sollten die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung sowie der Projektauftrag im Stadtrat herbeigeführt werden.
Am 29.3.2011 wurden dem Bauausschuss die Ergebnisse der Voruntersuchung (im folgenden: Machbarkeitsstudie) dargelegt. Diese hatten ergeben, dass ein erheblicher Teil des Ostufers des westlichen Weihers dem Biotop- und Artenschutz vorbehalten bleibt und sich der Ausbau von Liegewiesen auf das Westufer beschränken soll. Gleichzeitig war am Westufer festzustellen, dass das dort zu steile Ufer wegen der erforderlichen Badesicherheit abzuflachen ist. Dies wiederum bedeutete dort einen Verlust an potentiellen Flächen für die Herstellung von Liegewiesen. Weil sich Schwierigkeiten beim Erwerb der Böhmerweiher, die sich in Privatbesitz befanden, abzeichneten, wurde gleichzeitig beschlossen, den Erholungsflächenverein erst nach erfolgtem Kauf des Grundstücks mit der Vorplanung zu beauftragen.
Mit Beschluss des Kommunalausschusses vom 17.11.2011 wurde das
Kommunalreferat ermächtigt, den Grunderwerb unter Betrachtung neuer Grundstückswerte aufgrund der Machbarkeitsstudie weiterzuführen. Und mit Beschluss des Kommunalausschusses vom 21.2.2013 hat der Kom-
munalausschuss dem Erwerb einer Zusatzfläche von 21.700 qm als späterer Liegewiese zugestimmt, weil, wie oben er wähnt, durch die nötige Abflachung des Uferbereichs zur Gewährleistung der Badesicherheit ein Teil der ursprünglich vorgesehenen Liegewiese verloren geht.
Mit Schreiben vom 10.4.2013 wurde daraufhin der Erholungsflächenverein vom Baureferat (Gartenbau) mit der Vorplanung beauftragt und mit Schreiben vom 10.2.2014 und vom 28.3.2014 jeweils gebeten, über den Stand der Planungen zu berichten.Nach Vorliegen der im Auftrag des Erholungsflächenvereins erstellten Vorplanung hat der Verein mit den Bürgermeistern der Stadt Puchheim und der Gemeinde Gröbenzell sowie mit Schreiben vom 22.7.2014 mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung als seinem Betreuungsreferat Kontakt aufgenommen, um Termine für eine Vorstellung der Planungsüberlegungen zu vereinbaren. Aufgrund der Ferienzeit war dies erst für den Zeitraum nach der Sommerpause möglich. Die Stadt Puchheim und die Gemeinde Gröbenzell legten dabei Wert darauf, die Präsentation der Vorplanung bereits direkt im Stadt- bzw. Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 23.9. bzw. 30.9.2014 vorzunehmen, um das Verfahren von Anfang an
transparent zu gestalten. Für die erste Information der Stadtver waltung wurde vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine Besprechung am 1.10.2014 koordiniert. Neben dem Baureferat (Gartenbau) waren u.a. auch das Referat für Gesundheit und Umwelt, die Untere Naturschutzbehörde sowie die Grün- und die Verkehrsplanung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung anwesend.
Als Ergebnis der Besprechung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung am 1.10.2014 wurde festgehalten, dass der Vorentwurf noch an verschiedenen Stellen weiterzuentwickeln ist, zu denen auch die in der Presse genannten Themen Verkehrsplanung, Arten- und Biotopschutz und Größe der Erholungsflächen zählen.
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Wann wird der Stadtrat über die Pläne des Erholungsflächenvereins informiert?
Antwort:
In Ergänzung zu den bisherigen oben genannten Stadtratsbefassungen ist zu sagen, dass als nächster förmlicher Verfahrensschritt die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung sowie der Projektauftrag durch den Bauausschuss herbeizuführen sind. Dieser Schritt erfolgt, sobald ein abgestimmter Vorentwurf inklusive einer qualifizierten Kostenschätzung vorliegt. Nachdem die nach derzeitigem Stand vom Erholungsflächenverein durchzuführenden zusätzlichen Erhebungen und Auswertungen naturschutzfachlicher Art voraussichtlich erst Mitte 2015 abgeschlossen sein werden und auch die Art des notwendigen wasserrechtlichen Verfahrens noch zu klären ist, kann dies frühestens im Herbst 2015 erfolgen.Frage 2:
Gibt es über den Bebauungsplan hinaus Vorgaben und Absprachen der Stadt München mit dem Erholungsflächenverein für die jetzt vorliegenden Planungen?
Antwort:
Neben der o.g. Machbarkeitsstudie, die empfehlenden Charakter hat, gibt es eine Stellungnahme des Referates für Gesundheit und Umwelt zur artenschutzrechtlichen Relevanz der Untersuchungsergebnisse der Studie. Sowohl Machbarkeitsstudie als auch diese Stellungnahme wurden dem Erholungsflächenverein für die Objektplanung übergeben.
Frage 3:
Ist es richtig, dass die aktuellen Planungen zwei Liegewiesen mit insgesamt 32.700 m² vorsehen?
Antwort:
Der derzeitige Stand der Vorentwurfsplanung weist nach Angabe des Erholungsflächenvereins im Norden zwischen den beiden Seen eine ca. 7.700 qm große Aktionsfläche und (Liege- oder Spiel-) Wiesen mit Beachvolleyballplatz und Grillbereich aus und westlich des Badesees Liegewiesen mit 25.200 qm brutto, also inklusive Wegen und Baumpflanzungen. Die rein als Liegewiese nutzbare Fläche beträgt dort etwa 19.700 qm. In diesem Bereich wurden für die Herstellung von Liegewiesen, wie eingangs erwähnt, gemäß Beschluss des Kommunalausschusses vom 21.2.2013 zusätzlich 21.700 qm Fläche angekauft.
Frage 4:
Ist es richtig, dass im Grobkonzept für den Ausbau der Stadt München noch von einer Liegewiesengröße von 9000 m² gesprochen wird?
Antwort:
Im Bebauungsplan 1729a sind drei verschiedene Bereiche dargestellt. Etwa die östliche Hälfte umfasst „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“. Eine etwa 9.000 qm große Fläche im nördlichen Bereich zwischen den beiden Weihern ist als „landschaftlich zu begrünen und zu gestalten“ dargestellt. Dort war auf alle Fälle ein Liegewiesenbereich beabsichtigt. Die übrige westliche Hälfte ist nicht näher definiert, lediglich einige Biotope sind dargestellt. Die Machbarkeitsstudie empfahl dann, wie oben erläutert, in diesem westlichen Bereich die Errichtung von Liegewiesen. Diese mündeteletztlich auch in den Kauf der hierfür erforderlichen Zusatzfläche. Wo genau in welchem Umfang ausreichende Liegewiesenflächen für die zu erwartende Zahl an Badegästen bereit gestellt werden sollen, ist nun Teil des Planungsprozesses zum Vorentwurf, der dann im Rahmen der Bedarfsund Konzeptgenehmigung dem Stadtrat zur Projektbeauftragung vorgelegt wird.
Frage 5:
Mit wie vielen Besuchern ist für diese Liegewiesenflächen der aktuellen Planungen auszugehen?
Antwort:
Der Erholungsflächenverein nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Der Erholungsflächenverein rechnet aus seinen Erfahrungen heraus an sehr schönen Tagen mit 500 bis 600 Besucherinnen und Besuchern. Gegenwärtig liegt die geschätzte Besucherfrequenz bei etwa 400.“
Frage 6:
Laut Bebauungsplan sind für den Ausbau 40 Parkplätze vorgesehen. Wie kann die Besucheranzahl bei dieser Anzahl von Parkplätzen so gelenkt werden, dass kein unerlaubtes Parken sowie ein immenser Parksuchverkehr stattfindet?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Die gemäß Bebauungsplan Nr. 1729a vorgesehenen 40 Stellplätze (inklusive Behindertenstellplätze) sollen an der bestehenden Zufahrt möglichst nahe der Lena-Christ-Straße angeordnet werden und die vom Kfz-Verkehr genutzten Flächen sind so gering wie möglich zu halten. Die Stellplätze sollten in erster Linie auf die alltägliche Nutzung durch andere Nutzer (Spaziergänger, Fischer etc.) ausgelegt sein, da die Badenutzung zeitlich sehr begrenzt ist. Eine weitergehende Zufahrt soll nur für die landwirtschaftlichen Anlieger sowie für Notfall- und Anlieferungsvorgänge möglich sein. An sehr schönen Tagen sind laut Auskunft des Erholungsflächenvereins derzeit ca. 400 Besucher auf dem Gelände rund um die Böhmer weiher zu verzeichnen. In Zukunft werden es geschätzt etwa 500 bis 600 Besucher sein. Bereits heute schon ist aufgrund mangelnder Stellplätze für die Besucherinnen und Besucher klar, dass sie mit dem Fahrrad oder zu Fuß zum Erholungsgebiet kommen müssen.Die Haupterschließung zu den Böhmerweihern ist zu keinem Zeitpunkt mit dem motorisierten Individualverkehr vorgesehen. Der Schwerpunkt muss bei Fußgängern und Radfahrern liegen. Das soll in Zukunft auch weiterhin so bleiben und muss auch so vermittelt werden.
So plant z.B. auch die Stadt Puchheim eine adäquate Querung des Gröbenbachs und eine Rad- und Fußwegverbindung im Südwesten der Böhmer weiher und hat hierfür bereits Mittel eingestellt.
Die Gefahr des Parksuchverkehrs wird deshalb nicht gesehen.
Nichtsdestotrotz ist in naher Zukunft ein gesonderter Verkehrstermin mit den betroffenen Umlandgemeinden vorgesehen.“
Frage 7:
Ist es richtig, dass ursprünglich eine Erschließung nur mit einem Fahrradund Fußweg vorgesehen war?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Wie bereits in der Antwort zu Frage 6 beschrieben, ist die Erschließung primär für Besucherinnen und Besucher vorgesehen, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß zum Erholungsgebiet kommen. Lediglich im Norden sollen an der bestehenden Zufahrt möglichst nahe der Lena-Christ-Straße ca. 40 Stellplätze angeordnet werden.“
Frage 8:
Warum ist die Stadt von diesen Planungen abgewichen?
Antwort:
Siehe dazu die Antworten zu den Fragen 6 und 7.
Frage 9:
Kann die Stadt einen gemäßigten Ausbau des Erholungsgebietes auch ohne Parkplätze vorgeben?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Keine Stellplätze werden als nicht sinnvoll erachtet. 40 Stellplätze einschließlich fünf Behindertenstellplätze werden unter Abwägung aller Belange als vertretbar angesehen. Es wird sicher auch ein gewisser Anteil von Hol- und Bringverkehr, v.a. für Kinder und Jugendliche, vorhandensein. Die Stellplätze sollten in erster Linie auf die alltägliche Nutzung durch andere Nutzer (Spaziergänger, Fischer etc.) ausgelegt sein, da die Badenutzung zeitlich sehr begrenzt ist.“
Frage 10:
Eine Untersuchung zum Arten- und Biotopschutz an den Böhmer weihern hat gezeigt, dass das Areal einen größeren Bestand an geschützten Tieren und Pflanzen aufweist, als ursprünglich angenommen. Die wertvollsten Bereiche liegen dabei vor allem im Bereich zwischen den beiden Weihern und an den Ausläufen der beiden Gewässer. Wie wird sichergestellt, dass diese wertvollen Bereiche erhalten und geschützt bleiben?
Antwort:
Der Erholungsflächenverein nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Die eigentliche Erholungsnutzung wird künftig auf die oben beschriebenen Flächen konzentriert. Die Bereiche an den Abflüssen und die Flächen um den kleinen Weiher sowie zwischen den Weihern bleiben unberührt bzw. werden zu deren Entwicklung gepflegt. Der Bebauungsplan Nr. 1729a schreibt zudem für die Entwicklung des Erholungsgebietes zwingend die Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplans vor. Im Rahmen dieses Plans werden Pflege- und Lenkungsmaßnahmen sowie Vorschläge für ein Monitoring erarbeitet.
Insgesamt wird durch die Gestaltung der Erholungsflächen im Westen und Norden des Gebietes ein Rückgang der bisherigen Nutzungsintensität der naturschutzfachlich wertvollen Flächen erwartet.“
Frage 11:
Ist an eine Abgrenzung und/oder Umzäunung des besonders wertvollen Bereiches um den kleinen Weiher gedacht, um ihn vor dem Nutzungsdruck zu schützen?
Antwort:
Der Erholungsflächenverein teilt dazu mit:
„Der kleine Weiher soll durch Abpflanzungen in bislang zugänglichen ‚Schneisen’ im Gehölzbestand zusätzlich geschützt werden.“
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung empfiehlt für die Abpflanzung z.B. dornige Sträucher und darüber hinaus unterstützend geeignete Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen sowie einen verstärkten Einsatz der Naturschutzwacht zu prüfen.Für den Fall, dass das notwendige Monitoring trotz der vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen negative Entwicklungen aufzeigt, wird eine Zäunung durchaus erwogen.
Frage 12:
Mit welchen Beeinträchtigungen dieses Bestandes ist durch eine Zunahme der Besucher zu rechnen?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Eine Beeinträchtigung ist derzeit kaum prognostizierbar, sondern im Laufe eines begleitenden Monitorings zu klären. Die derzeitige ‚ungeordnete’ Erholungsnutzung stellt allerdings bereits derzeit eine Belastung für die Biotopentwicklung dar.“
Frage 13:
Gibt es Stellungnahmen der Wasserwirtschafts-, Umweltschutz- und Naturschutzbehörden zu den Plänen?
Antwort:
Der Erholungsflächenverein nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Der Erholungsflächenverein hat auf der Basis der Vorplanung erste Vorgespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Referat für Gesundheit und Umwelt aufgenommen. Weitere Gespräche mit allen Fachdienststellen werden folgen. Offizielle Stellungnahmen liegen naturgemäß noch nicht vor.“
Frage 14:
Wenn nein, werden diese im weiteren Verfahren noch eingeholt?
Antwort:
Der Erholungsflächenverein nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Eine Realisierung des Erholungsgebietes Böhmer weiher ist ohne Zustimmung der zuständigen naturschutzfachlichen und wasserrechtlichen Fachbehörden nicht möglich. Sie werden während des gesamten Verfahrens beteiligt.“
Das Referat für Gesundheit und Umwelt ergänzt hierzu:
„Bei wesentlichen Veränderungen der Seeflächen bzw. des Zulaufs zum See (Speckbach) ist ein wasserrechtliches Planfeststellungs- oder -genehmigungsverfahren erforderlich, das alle relevanten Belange konzentriert.“Frage 15:
Ist sichergestellt, dass diese Behörden aufgrund der naturschutzfachlich hochwertigen Flächen und des ökologisch sensiblen Gebietes im weiteren Verfahren eingebunden werden?
Antwort:
Siehe dazu Antwort zu Frage 14.
Frage 16:
Mit welchen Auswirkungen auf die Wasserqualität und die Wasserhygiene ist aufgrund der prognostizierten Besucherzahlen zu rechnen?
Antwort:
Das im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung erstellte hydrogeologische Gutachten ergab für den Böhmerweiher eine gute Badewasserqualität auch unter Annahme erhöhter Besucherfrequenzen. Empfohlen wurde zur Verbesserung des Wassereinlaufs über den Speckbach zu dessen Stärkung der Selbstreinigungskraft eine Verlängerung der Lauflänge auf dem südlich gelegenen städtischen Grundstück und zur Ableitung von belastetem Überschusswasser im Hochwasserfall die Ausbildung einer „Drosselstrecke“. Durch diese soll verschmutztes Überschusswasser blockiert und in Richtung Vorfluter umgeleitet werden.
Um diese Empfehlungen aktualisieren und auf Objektplanungsebene konkretisieren zu können, wird der Erholungsflächenverein noch ein vertiefendes hydrogeologisches Gutachten in Auftrag geben.
Frage 17:
Gibt es hierzu eine Untersuchung?
Antwort:
Siehe dazu Antwort zu Frage 16.
Frage 18:
Sind Maßnahmen für den Speckbach im Zulauf angedacht, um den Eintrag von Düngemitteln und Herbiziden zu verringern und die Wasserqualität des Baches zu verbessern?
Antwort:
Siehe dazu Antwort zu Frage 16.