Abwasserkanäle und Schächte müssen per Gesetz dicht sein, denn anderenfalls kann das Grundwasser oder der Boden verunreinigt werden oder Fremdwasser in die Kanalisation eindringen. Für den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Grundstücksentwässerungsanlagen sind grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks verantwortlich. Entwässerungsanlagen sind die häusliche Abwasserkanalisation und die Regenwasserableitung. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen den Nachweis auf Dichtigkeit zu führen und schriftlich zu belegen. Bei undichten Kanälen und eventuell nötigen aufwändigen Sanierungsmaßnahmen kann sich ein genauer Blick auf die Gesamtsituation lohnen. Unter Umständen bietet sich die Möglichkeit, die Entwässerungsanlagen neu zu gestalten und die mit der Prüfung verbundenen Kosten über Gebühreneinsparungen zu refinanzieren.
Boris John, Diplom-Ingenieur und Sachverständiger in der Wasserwirtschaft, erläutert am Donnerstag, 5. Februar, um 18 Uhr im Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee 10, die Vorgehensweise zur Dichtigkeitsprüfung. Er stellt die möglichen Schäden, die Sanierungs- oder Erneuerungsmaßnahmen sowie eine technische und finanzielle Gesamtbetrachtung vor. Im Rahmen des Vortrags beantwortet der Experte auch individuelle Fragen. Der Eintritt ist frei.