Das Gebot der Stunde: Grenzen dicht! München macht mit!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 15.6.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Am 15.6.2015 haben Sie folgenden Antrag gestellt:
„Der Stadtrat beschließt: Die bayerische Landeshauptstadt setzt in überre- gionalen Gremien wie dem Deutschen und dem Bayerischen Städtetag ein Signal und wirbt angesichts der außer Kontrolle geratenen Massenzuwan- derung für eine Änderung des europäischen Grenzreglements sowie für eine Aussetzung der Schengen - Reisefreiheit.“
Wie im Folgenden ausgeführt, haben weder die Landeshauptstadt München als Kommunalbehörde noch der Deutsche Städtetag als Vertreter kommunaler Behörden ein Initiativrecht im Rahmen von Art. 294 Abs. 2 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, antworte ich Ihnen in dieser Form.
Zur Wiedereinführung von ständigen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen im Schengengebiet teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Geändert werden müsste der Schengener Grenzkodex (VO EG-Nr.
262/2006) als ein Kernstück des Schengen-Rechts. Nach Art. 23 des Schengener Grenzkodex (VO EG-Nr. 262/2006) kann ein Mitgliedstaat „im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ für einen begrenzten Zeitraum an seinen Grenzen ausnahmsweise wieder Personen kontrollieren.
Dies wird bekannterweise derzeit praktiziert.
Die Maßnahmen dürfen höchstens 30 Tage dauern oder so lange, wie die „schwerwiegende Bedrohung“ andauert. Die Schengen-Staaten nutzen diese Klausel bisher zum Beispiel, um vor großen Sportveranstaltungen oder Gipfeltreffen Reisende zu kontrollieren. Bereits ab einer vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen über einen Zeitraum von zehn Tagen hinaus, muss die Bundesrepublik Deutschland die EU-Kommission informieren, die dafür erforderlichen außergewöhnlichen Umstände darlegen und um eine Zustimmung des EU-Rates nach einer Unterrichtung des Europäischen Parlaments anhalten.Der Schengener Grenzkodex regelt nur die Möglichkeiten einer vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen. Die geforderte ständige Wiedereinführung ist nicht vorgesehen. Um eine ständige Wiedereinführung von Kontrollen der Binnengrenzen zu ermöglichen, müsste der Schengener Grenzkodex entsprechend geändert werden. Nach den dafür durch Art. 294 Abs. 2 AEUV vorgegebenen Regularien hat sowohl die Landeshauptstadt München als Kommunalbehörde als auch der Deutsche Städtetag als Vertreter kommunaler Behörden keinerlei Initiativrecht. Entsprechende Vorschläge müssten auf Initiative der EU-Kommission dem Europäischen Parlament vorgelegt werden und somit ausschließlich auf EU- und Bundesebene behandelt werden. Die Schließung der Schengengrenzen in der EU ist daher primär Thema der Bundespolitik. Eine gesonderte Initiative des Deutschen Städtetages ist daher nicht zielführend.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.