Immissions- und Lärmschutz verbessern – Stadt stellt auf Elektrolaub- blasgeräte um
Antrag Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Dominik Krause, Sabine Krieger und Sabine Nallinger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 19.6.2015
Antwort Baureferat:
Sie fordern in Ihrem Antrag das Baureferat auf, die sukzessive Umstellung seines Bestandes an diesel- und benzinbetriebenen Laubblasgeräten auf elektrisch betriebene Modelle verstärkt fortzusetzen. Die komplette Umstellung soll spätestens bis zum Jahr 2018 abgeschlossen sein (1). Es soll geprüft werden, ob eine finanzielle Förderung für elektrisch betriebene Laubblasgeräte für die Stadtverwaltung, städtische Gesellschaften, Eigenbetriebe und gewerbliche Nutzung (auch im Rahmen des Förderprogramms zur Elektromobilität) sinnvoll ist (2).
Zukünftig soll die Verwendung von Elektro-Laubblasgeräten bei der Beauftragung externer Firmen vorgegeben werden (3).
Der Inhalt Ihres Antrages, soweit er in den Aufgabenbereich des Baureferates fällt, wurde bis auf die Forderung zur Umstellung der Laubbläser auf Elektroantriebe bis zum Jahr 2018 in der Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 02862, Verbot von Laubbläsern durch die Stadt München, Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 20.5.2015 behandelt.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages, der noch nicht behandelt wurde, betrifft jedoch, da es sich um Maßnahmen im Rahmen des Grünanlagenunterhalts handelt, eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Für die gewährte Fristverlängerung möchten wir uns bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 19.6.2015 weist das Baureferat nochmals auf folgende Stellen des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 20.5.2015, Verbot von Laubbläsern durch die Stadt München, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 02862 hin:1. Die sukzessive Umstellung im Baureferat wird im Beschluss unter Punkt 5 des Antrags des Referenten behandelt:
„Die Umstellung der vom Baureferat und den Städtischen Friedhöfen München eingesetzten rückentragbaren Laubbläser auf Geräte mit elektrischem Antrieb wird, wie von den Dienststellen unter Ziffer 4 beschrieben, weiter verfolgt.“
Unter Ziffer 4 des Vortrags des Referenten wird ausgeführt, „...das Baureferat stellt sukzessive seinen Bestand an Laubblasgeräten um. Fast ein Drittel der derzeit vorhandenen tragbaren Rückenblasgeräte sind z. B. bereits akkubetriebene Modelle. Im Rahmen der verfügbaren investiven Mittel ist vorgesehen, jährlich etwa 20% der noch vorhandenen benzinbetriebenen Rückenblasgeräte durch akkubetriebene zu ersetzen.“ „...Die Städtischen Friedhöfe München werten die Ergebnisse des Gerätetests derzeit aus. Nach Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile soll entschieden werden, ob akkubetriebene Laubblasgeräte z. B. auf kleineren Stadtteilfriedhöfen vor allem aus Gründen des Lärmschutzes eingesetzt werden. Eine vollständige Umstellung auf Elektrogeräte ist im Bereich der Friedhöfe aus Effizienzgründen nicht durchführbar.“
2. Die finanzielle Förderung wird im Beschluss unter Punkt 7 des Antrags des Referenten behandelt.
„Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Förderung von elektrisch betriebenen Laubbläsern nicht sinnvoll ist.“
Die Prüfung der Förderung bezog sich auf die Fördermöglichkeit für den Austausch von Geräten, die in den städtischen Dienststellen im Gebrauch sind.
Die finanzielle Förderung der städtischen Gesellschaften, Eigenbetriebe und gewerblicher Nutzung wurde im oben genannten Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates nicht bewertet. Wir haben Ihren Antrag hinsichtlich der Förderung der städtischen Gesellschaften, Eigenbetriebe und gewerblicher Nutzung dem Referat für Gesundheit und Umwelt und dem Referat für Arbeit und Wirtschaft zur Prüfung vorgelegt. Von dort liegen uns folgende Stellungnahmen vor:
Aus dem Bereich des Referates für Gesundheit und Umwelt:
„Eine Förderung der Umstellung von Laubbläsern mit Verbrennungsmotor auf Geräte mit Elektromotor im Rahmen des Förderprogramms zur Elektromobilität ist nicht möglich. Das ‚Integrierte Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität’ (IHFEM) wurde vom Stadtrat in der Vollversammlung vom 20.5.2015 beschlossen. Im Rahmen dieses Programmes
sollen elektrisch betriebene Fortbewegungsmittel und die erforderliche Ladeinfrastruktur gefördert werden. Es soll damit die Zielvorstellung derBundesregierung unterstützt werden, dass bis 2020 eine Million E-Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren. Vor diesem Hintergrund ist kein Zusammenhang zwischen dem IHFEM und der Förderung von elektrischen Laubbläsern erkennbar.
Andere Förderprogramme, aus denen Zuschüsse für den Erwerb eines elektrischen Laubbläsers durch städtische Gesellschaften, Eigenbetriebe oder gewerbliche Nutzer gewährt werden könnten, sind nicht bekannt. Die Schaffung eines neuen Förderprogrammes für diesen Kreis von Nutzern wird aus den im Beschluss der Vollversammlung unter Ziffer 5 aufgeführten Gründen nicht für sinnvoll erachtet.“
Aus dem Zuständigkeitsbereich des Referates für Arbeit und Wirt- schaft: Stellungnahme der Gasteig München GmbH:
„Aktuell verfügt die Gasteig München GmbH über 2 benzinbetriebene Laubblasgeräte, die aufgrund ihrer Eigenschaften (sehr effektiv, leistungsstark und vom Gewicht her leicht) ausgewählt wurden.
Sollte ein Austausch altersbedingt notwendig sein, werden wir der Anregung des Baureferats folgen und sukzessive – unter der Beachtung der o.g. Eigenschaften – auf akkubetriebene Modelle umstellen.“
Stellungnahme der Messe München GmbH:
„Die Messe München besitzt keine eigenen Laubblasgeräte. Die Geländepflege erfolgt nicht durch eigene Mitarbeiter. Die Geländepflege des Messegeländes wird geplant und gesteuert durch das Baureferat Gartenbau der Landeshauptstadt München. Dabei bedient man sich in der Ausführung der erforderlichen Arbeiten der Vertragspartner der LHM. Ein direkter Einfluss auf die ausführenden Firmen und die Ausschreibung von Leistungen durch die Messe München besteht nicht.“
Stellungnahme der MGH-Münchner Gewerbehof- und Technologie- zentrumsgesellschaft mbH:
„Wir verfügen zur Zeit bei 4 unserer Gewerbehöfe über benzingetriebene Laubbläser. Generell stehen wir einer Umstellung auf elektrisch betriebene Laubbläser durchaus positiv gegenüber, sofern die Akkus entsprechend leistungsfähig sind und nicht – wie bisher – nach 20 Minuten aufgeladen werden müssen.
Sollte es eine Förderung geben, nehmen wir diese gern in Anspruch.
Wir kümmern uns über unsere Hausmeister i.d.R. selbst um die Laubbeseitigung. Wir werden aber, da wir teilweise Pflegeaufträge für Außenanlagen vergeben, in denen unter Umständen auch Laubbläser zum Einsatz kommen, dies künftig in unseren Ausschreibungsunterlagen berücksichtigen.“Stellungnahme der Münchener Tierpark Hellabrunn AG:
„zu 1:
Der Tierpark hat bereits geplant, bei der Ersatzbeschaffung von Laubbläsern auf elektrisch betriebene Geräte umzustellen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden neue Laubblasgeräte jedoch nur dann beschafft, wenn ein vorhandenes Gerät defekt ist und eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Wir gehen vor diesem Hintergrund davon aus, dass die komplette Umstellung auf elektrisch betriebene Laubblasgeräte bis 2018 erfolgt sein wird.
Zu 2:
Der Tierpark würde eine finanzielle Förderung der Anschaffung elektrisch betriebener Laubblasgeräte sehr begrüßen. Dies würde uns ggf. eine zeitnähere Umstellung der vorhandenen konventionellen auf elektrisch betriebene Geräte ermöglichen.
Zu 3:
Der Tierpark beauftragt keine externen Firmen mit Laubblastätigkeiten, insofern ist dieser Punkt nicht von Relevanz.“
Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH:
„Derzeit werden bei der Grünflächenpflege im Olympiapark München fast ausschließlich benzinbetriebene Laubblasgeräte eingesetzt. Nach intensiver Prüfung ist dort eine Umstellung auf elektrisch betriebene Laubblasgeräte aus Effizienzgründen, bedingt durch die derzeit noch sehr geringen Akkulaufzeiten und die enorme Größe des Areals, leider nicht möglich.
In kleineren Objekten, für die die geringen Laufzeiten auskömmlich sind, wird sukzessive auf elektrisch betriebene Laubblasgeräte umgestellt. Darüber hinaus werden wir selbstverständlich die technische Weiterentwicklung dieser Geräte verfolgen und gegebenenfalls weitere Umstellungen vornehmen.“
3. Auf die Verpflichtung bei externer Vergabe wird im Beschluss unter Punkt 4 im Vortrag des Referenten eingegangen.
„Für den Fall, dass rückentragbare Gerätetypen wirtschaftlich sinnvoll zum Einsatz kommen können, kann das Baureferat künftig die Verwendung von Elektrogeräten in den Ausschreibungen vorgeben.“
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.