Vor der Grippesaison Impflücken schließen – jetzt Grippeimpfungen in Münchner „Flüchtlings“unterkünften durchführen!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 18.9.2015
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Das Direktorium hat Ihren o.g. Antrag an das Referat für Gesundheit und Umwelt zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Der Antrag bezieht sich auf eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Ihrem Antrag legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Der Stadtrat beschließt: Zusätzlich zu den medizinischen Routineuntersu- chungen werden sogenannte ‚Flüchtlinge’ und Asylbewerber in Münchner Unterkünften einer Impfung mit dem aktuellen Grippe-Impfstoff unterzo- gen.
Begründung:
Experten verzeichnen derzeit einen empfindlichen Rückgang an Grippeimp- fungen. Die von der WHO geforderte Impfquote von mindestens 75 Pro- zent bei Risikogruppen wird gegenwärtig in Deutschland nicht erreicht. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat deshalb zusam- men mit dem Robert-Koch-Institut eine Kampagne gestartet und weist dar- auf hin, dass die Folgen der Influenza für Risikogruppen lebensbedrohlich sein können. Dabei war bereits die Grippewelle im vergangenen Winter die schlimmste seit der Schweinegrippeepidemie 2009. Fachleute empfehlen, sich bereits ab Oktober impfen zu lassen.
Explizit raten Virologen auch dazu, ‚Flüchtlings’unterkünfte verstärkt in die Impfungen einzubeziehen. Hier ist die LHM infolge immer neuer und zum Teil mit mehreren hundert Insassen belegter Unterkünfte besonders betroffen. Aufgrund der Belastungen der vergangenen Wochen und der Belegungsdichten herrscht hier ein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Die Ver- antwortung nicht nur den mitunter geschwächten und multiplem Stress ausgesetzten Neuzugängen aus aller Herren Länder, sondern auch der Breitengesundheit der einheimischen Bevölkerung gegenüber geböte es, massive Impflücken unter ‚Flüchtlingen’ im Wege routinemäßiger Gripp- eimpfungen in den Unterkünften abzubauen.“
Hierzu nimmt die zuständige Fachabteilung wie folgt Stellung:
Außer der Untersuchung nach §62 Asylverfahrensgesetz gibt es keine medizinische Untersuchung, die für Asylbewerberinnen oder Asylbewerberverpflichtend ist. Im Rahmen dieser Untersuchung werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber über empfohlene Impfungen aufgeklärt. In Deutschland besteht keine Impfpflicht, auch nicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
Für die LHM sind die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut maßgeblich.
Die Influenza-Schutzimpfung ist von der STIKO als Standardimpfung für Personen über 60 Jahre empfohlen, jedoch nicht als Standardimpfung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Unterkünften.
Ein Angebot zur optionalen Influenza-Impfung besteht über das Impfwesen des RGU.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.