Neue Fahrradabstellanlage auf dem Marienhof – Stadtgestalt leidet erheblich unter dieser hässlichen Konstruktion
Anfrage Stadträte Richard Quaas, Georg Schlagbauer und Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 24.9.2015
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
In Ihrer Anfrage bemängeln Sie auf das Schärfste die gestalterische Qualität der Fahrradabstellanlage, die hinter dem Rathaus errichtet wurde. Dazu führen Sie u.a. aus, dass die zweistöckige Metallkonstruktion mit einem Wellblechdach in drei Abschnitten das denkmalgeschützte Rathaus in einer unerträglichen Art und Weise verunzieren und auch das ganze Ensemble am Marienhof, z.B. mit der wunderbaren Dallmayrfassade, empfindlich stören würde.
Auf Ihre E-Mail vom 10.9.2015, mit der Sie den Herrn Oberbürgermeister auf die Gestaltung der im Bau befindlichen Fahrrad-Abstellanlage am Marienhof aufmerksam machten, erhielten Sie in seinem Auftrag durch sein Büro mit Schreiben vom 25.9.2015 bereits folgende Antwort:
„(…) Die Fahrradabstellanlage wird derzeit auf Grund des Stadtratsantrages Nr. 08-14/A 04306 unter der Federführung des Baureferates errichtet. Es handelt sich um eine temporäre Erweiterung der bislang 188 Fahrradabstellplätze auf 330 Stellplätze mit Hilfe einer Doppelstockanlage. In einer anschließenden Testphase sollen die Funktionalität einer solchen Anlage als auch die Akzeptanz bei den Nutzerinnen und Nutzern evaluiert und dem Stadtrat zur Beurteilung vorgelegt werden.
Das Vorhaben ist nach Art. 1 BayBO nicht baugenehmigungspflichtig, da es sich um eine Anlage des öffentlichen Verkehrs handelt. Der Denkmalschutz und der Heimatpfleger waren jedoch im Rahmen der Spartenabfrage
beteiligt. Da es sich um eine befristete Aufstellung handelt, haben Denkmalschutz und Heimatpfleger der Fahrradabstellanlage zugestimmt. Eine Behandlung vor der Stadtgestaltungskommission wurde vor diesem Hintergrund nicht als nötig erachtet. Die endgültige Neugestaltung des Marienhofs in Abhängigkeit von den weiteren Planungen für die 2. Stammstrecke wird aber mit Sicherheit die verschiedenen Gremien und auch die Öffentlichkeit beschäftigen. (...)“
Doppelstockanlagen sind Anlagen, die durch mechanisch zu betätigende Konstruktionen das Abstellen von Fahrrädern übereinander ermöglichen. Die Konstruktion muss vor Witterungseinflüssen durch eine Überdachunggeschützt werden. Auch wenn sich die Anlage nach der einjährigen Testphase bewährt, wäre die Standzeit mit dem Baubeginn der
2. S-Bahnstammstrecke und der damit verbundenen Baustelle am Marienhof limitiert. Um sowohl den verlorenen Bauaufwand gering zu halten, wie auch der Örtlichkeit gerecht zu werden, wurde durch das Baureferat eine hochwertige Standardanlage verwendet. Von unterirdischen Anlagen mit hohem Platz- und Bauaufwand und dadurch auch hohen Kosten wurde abgesehen. Es handelt sich bei der verwendeten Standardanlage um das von den Architekten Matthias Bräm aus Lausanne und Markus Wassmer aus München entworfene BWA Bausystem, ausgezeichnet mit dem Design
Preis Schweiz als herausragendes Projekt. Durch die Anlage konnten rund 140 zusätzliche Fahrradabstellplätze geschaffen werden.
Ort, Art und Zeitpunkt des Baus der Anlage wurde in der Rathaus Umschau vom 15.5.2015 zusammen mit der pilothaften Aktion zur Entfernung von Schrotträdern u.a. am Marienhof veröffentlicht.
Die drei überdachten, mit Lärchenholz-Lamellen verblendeten Doppelstockparkanlagen für Fahrräder wird das Baureferat nun über einen Zeitraum von einem Jahr aus betrieblicher und funktionaler Sicht bewerten und die Akzeptanz bei den Nutzerinnen und Nutzern beobachten. Mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ist die testweise Errichtung der überdachten Fahrrad-Abstellanlage mit einer Evaluierung durch eine Befassung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und des Heimatpflegers nach ca. einem Jahr vereinbart.
Frage 1:
Wer zeichnet für die Genehmigung dieser Fahrradabstellanlage hinter dem Rathaus verantwortlich?
Frage 2:
Wer hat diese städtebaulich unsensible Konstruktion ausgewählt und den Bau in Auftrag gegeben?
Antwort zu Frage 1 und 2:
Siehe hierzu Seite 1, Auszug des Antwortschreibens vom 25.9.2015 durch das Büro des Oberbürgermeisters.
Frage 3:
Wurde die Planungsreferentin über diese Art der Konstruktion an diesem Ort in Kenntnis gesetzt?Frage 4:
Wurde bei der Genehmigung der Konstruktion der Denkmalschutz befragt und eingebunden, wenn ja, wie lautet die Stellungnahme der unteren Denkmalbehörde im Wortlaut?
Frage 5:
Wurde der Kreisheimatpfleger zu dem Bau befragt und, wenn ja, welche Stellungnahme hat er abgegeben, bitte ebenfalls im Wortlaut?
Antwort zu Frage 3, 4 und 5:
Das Vorhaben wurde im Rahmen der Heimat- und Denkmalpflegesitzung der Unteren Denkmalschutzbehörde des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vorgestellt.
Im Ergebnis hat die Untere Denkmalschutzbehörde folgende Stellungnahme abgegeben:
„...(es) wird einer testweisen Errichtung der überdachten Fahrrad-Abstellanlage, mit einer Evaluierung durch eine erneute Befassung des BLFD (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege) und des Heimatpflegers, nach ca. einem Jahr zugestimmt. Diese Stellungnahme soll dann in die Gesamtabwägung eingehen.“
Frage 6:
Ist der Bau als kurzfristige, temporäre Anlage geplant oder eine Dauerein- richtung?
Antwort:
Siehe hierzu Seite 1, Auszug des Antwortschreibens vom 25.9.2015 durch das Büro des Oberbürgermeisters.
Frage 7:
Können private Bauherrn auf eine ähnlich großzügige Baugenehmigung hoffen, wenn sie z.B. in ihren Vorgarten eine Pergola, einen Wintergarten oder ähnliche Bauten, wie einen Carport stellen, die ähnlich konstruiert sind?
Frage 8:
Können private Bauherrn in einem geschützten Ensemble zukünftig in München ähnlich verfahren und noch dafür eine Genehmigung erhalten?Antwort zu Frage 7 und 8:
Die genannten Bauvorhaben sind hinsichtlich Baugenehmigungspflicht mit einer Anlage des öffentlichen Verkehrs nicht vergleichbar (siehe hierzu auch Seite 1, Auszug des Antwortschreibens vom 25.9.2015 durch das Büro des Oberbürgermeisters).
Frage 9:
Was hält der Oberbürgermeister von dieser Stadtverschandelung?
Antwort:
Siehe hierzu Seite 1, Auszug des Antwortschreibens vom 25.9.2015 durch das Büro des Oberbürgermeisters.