Erschließung des Seehaus und der Hirschau nach Realisierung von Tunnel oder Landschaftsbrücken am Mittleren Ring – Abschnitt
Isarring
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Gülseren Demirel, Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller, Dominik Krause, Sabine Krieger, Hep Monatzeder, Sabine Nallinger, Thomas Niederbühl, Dr. Florian Roth und Oswald Utz (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/Rosa Liste) vom 20.10.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 20.10.2015 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Die von der Stiftung ‚Ein Englischer Garten’ in Auftrag gegebene Mach- barkeitsstudie zu einem Tunnel am Isarring im Bereich des Englischen Gar- tens aus dem Jahr 2011 sieht eine Erschließung des Seehauses und der Hirschau über die Ifflandstraße, die Straße Am Tucherpark und eine Verlän- gerung der Straße Am Eisbach vor, da eine Erschließung in der bisherigen Form nach Realisierung des geplanten Tunnels nicht mehr möglich ist. Hier- durch ergeben sich Fragen hinsichtlich der Notwendigkeit der Erreichbar- keit des Seehauses inklusive Parkplatz und der Hirschau für den Kfz- Besucherverkehr und den Lieferverkehr, nach alternativen Erschließungs- möglichkeiten im Falle eines Tunnels oder einer Variante mit Landschafts- brücke sowie der Nutzung von Privatgrund und Flächen des Freistaates Bayern.“
Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt:
Vorbemerkung:
Durch die in der ursprünglichen Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2011 angedachte Verlängerung der Straße Am Eisbach zur Erschließung des Seehauses und der Hirschau wird die Benutzung von Privatgrund erforderlich. Um eine Nutzung von Privatgrund zu vermeiden, werden derzeit in einer durch das Baureferat beauftragten Untersuchung u.a. auch alternative Erschließungsmöglichkeiten für das Seehaus einschließlich der dort liegenden Baukörper sowie der Baunutzungen Hirschau und Gyßlingstraße untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen derzeit noch nicht abschließend vor. Diese werden dem Stadtrat gemeinsam mit den Ergebnissen der anstehenden Gespräche mit der Bayerischen Schlösser-verwaltung voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorgelegt werden.
Im Einzelnen beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:
Frage 1:
Ist die Annahme richtig, dass sowohl Seehaus inklusive Parkplatz als auch die Hirschau nach Ausbaumaßnahmen am Isarring durch Kfz-Besucherver- kehr und Lieferverkehr erreichbar bleiben müssen?
Antwort:
Das Seehaus, die Hirschau und die Gyßlingstraße müssen grundsätzlich auch weiterhin durch Kfz erreichbar sein. Ob eine alternative Lage des Parkplatzes am Seehaus näher am Mittleren Ring möglich ist, um den Englischen Garten möglichst von Kfz-Verkehr frei zu halten, muss in der weiteren Planung mit der Bayerischen Schlösserverwaltung geklärt werden. Akzeptabel wäre nach Angaben des Referates für Stadtplanung und Bauordnung eine Entfernung des Parkplatzes von maximal 400 Metern zum Seehaus. Für den Anlieferverkehr (evtl. zeitliche Beschränkung sinnvoll), für Behinderte sowie für die Feuerwehr muss die Zufahrt zum Seehaus jedoch weiterhin möglich sein.
Für das Grundstück mit der Gaststätte Seehaus und Biergarten (FlNr.3124) besteht ein Erbbaurecht für die Paulaner-Salvator-Beteiligungs-Aktiengesellschaft. Die belasteten 92 Stellplätze (gem. letztem Genehmigungsbescheid vom 13.7.1999) liegen außerhalb dieser Flurnummer auf dem Grundstück der Bayerischen Schlösserverwaltung. Ob die Bayerische Schlösserverwaltung einen zusätzlichen Gestattungsvertrag o.ä. vereinbart hat, entzieht sich der Kenntnis der Landeshauptstadt München.
Frage 2:
Welche Optionen der Kfz-Erschließung ergeben sich künftig im Falle einer a) Tunnelvariante
b) Variante mit Landschaftsbrücken?
Antwort:
a) Siehe Vorbemerkung.
b) Hierzu liegt derzeit kein Planungsauftrag vor. Aus denkmalschutz- und naturschutzfachlicher Sicht wird eine Landschaftsbrücke kritisch gesehen, wurde daher bereits vor der Stadtratsbefassung am 19.2.2014 als nicht zielführend angesehen und daher nicht weiterverfolgt.Frage 3:
Welche Erschließungsvarianten führen dabei über Privatgrund, über Flä- chen der LH München, über Flächen des Freistaates Bayern?
Antwort:
Siehe Vorbemerkung.