Baustellenflächen 2. Stammstrecke
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 26.10.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 26.10.2015 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Mit dem Planfeststellungsverfahren zum Abschnitt Laim – Hauptbahnhof des Tunnels zur 2.Stammstrecke wurden auch Flächen und Zufahrtsrechte für die Baustelleneinrichtung festgelegt. Das Planfeststellungsverfahren wurde bereits vor mehreren Jahren gestartet und gerade in diesem Ab- schnitt entstand in den letzten Jahren Bebauung. Es gab Veränderungen der Grundstückseigentümer und es haben sich auch Nutzungen etabliert, die zu Beginn des Verfahrens nicht vorgesehen waren. Das Konzept der Baustellenabwicklung hat zum Teil gravierende Auswirkungen auf viele dort jetzt wohnenden Bürgerinnen und Bürger.“
Frage 1:
Wo würde der Baustellenverkehr entlanggeführt und insbesondere welche Wohngebiete und Einrichtungen mit Kindern wären davon direkt betroffen?
Antwort:
Für den An- und Abtransport von Aushub- und Baumaterialien wurde seitens der Deutschen Bahn AG (DB AG) als Vorhabenträgerin der 2. Stammstrecke ein umfangreiches Logistikkonzept entwickelt, das – soweit möglich – sowohl den Belangen der Anwohnerinnen und Anwohner des Straßen- und Schienenverkehrs als auch der Baumaßnahme gerecht wird. Das Logistikkonzept wurde auch im Rahmen der Bauleitplanung (Bebauungsplan 1925, Nymphenburg Süd, Bahnlinie (nördlich), Nymphenburger Schlosspark, Herthastraße, Wotanstraße, Winfriedstraße) entsprechend berücksichtigt. Die Baustellenverkehrsführung musste dabei aufgegriffen werden, da die bestehende bahnrechtlich gewidmete Zufahrt für die DB AG entsprechend den eingebrachten Belangen der Bahn zu berücksichtigen war.Vom Baustellenverkehr wären im Abschnitt Laim – Hauptbahnhof insbesondere die Wohngebiete „Nymphenburg-Süd“ sowie „Am Hirschgarten“ betroffen.
Im Wohngebiet Nymphenburg-Süd ist die Abwicklung des Baustellenverkehrs seitens der DB AG über die Margarethe-Danzi-Straße und die Rosa-Bavarese-Straße geplant. Der Baustellenverkehr im Bereich Am Hirschgarten soll insbesondere über die Straßen Eisnergutbogen, Birketweg, Schloßschmid- sowie Reitknechtstraße geleitet werden. Darüber hinaus wird ein großer Teil des Baustellenverkehrs per Schiene abgewickelt.
Frage 2:
Wie lange würden die Belastungen nach aktuellem Bauzeitenplan jeweils vor Ort bestehen?
Antwort:
Die genaue Bauzeit und wie lang Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner der Wohngebiete Nymphenburg-Süd und Am Hirschgarten bestehen, kann seitens der Landeshauptstadt München derzeit nicht beziffert werden.
Frage 3:
Welche Straßen, Fuß- und Radwege und Grünflächen würden für die Zu- fahrten und die Baustelleneinrichtung genutzt werden?
Antwort:
Im Bereich Nymphenburg Süd werden zur Anbindung der bahnparallelen Baustraße an das öffentliche Straßennetz zwei Zufahrten genutzt. Die westliche Zufahrt führt von der Baustraße zwischen dem Gelände des ESV München e. V. und dem Schulkomplex „Förderschule“ hindurch zur Margarete-Danzi-Straße. Die östliche Zufahrt führt von der Baustraße zwischen dem Schulkomplex und einem Wohngebäude hindurch zur Rosa-Bavarese-Straße.
Für den Bereich Am Hirschgarten ist ein temporär zu errichtender Baustraßenabzweig östlich der Friedenheimer Brücke zu nennen. Dieser nutzt den bereits realisierten Fuß- und Radweg Hauptbahnhof – Pasing inkl. der Unterführung unter der Wilhelm-Hale-Straße. Es ist darauf hinzuweisen, dass dieser Umstand bereits bei der Bemessung der Unterführung in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München berücksichtigt wurde und der Fuß- und Radweg weiter genutzt werden kann. Der Weg wird zur parallel verlaufenden Baustraße baulich deutlich abgetrennt.Frage 4:
An welchen Stellen würde bereits hergestellte Infrastruktur zerstört und müsste danach wieder hergestellt werden? Welche Bereiche davon sind städtisch und welche privat und wer übernimmt jeweils die Kosten?
Antwort:
Die DB AG beabsichtigt, teilweise bereits hergestellte Fuß- und Radwege sowie Dienstbarkeitsflächen, die als Baustraßen genutzt werden sollen, in den betroffenen Abschnitten durch einen Belagsaufbau den Belastungen während der Bauzeit anzupassen. Vor Baubeginn wird ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt, um später eventuelle Schäden entsprechend nachweisen zu können. Die Kosten für Wiederherstellungsmaßnahmen sind vom Verursacher zu tragen.
Frage 5:
In welcher Form wurden die Einschränkungen bei dem Verkauf von Grund- stücken nach der jeweils öffentlichen Auslegung kommuniziert.
Antwort:
Hierzu kann das Referat für Stadtplanung und Bauordnung keine Aussagen treffen, da die dortigen Grundstücke bzw. Eigentumswohnungen von Dritten verkauft worden sind und nicht von der Stadt.
Frage 6:
Gibt es einen Zeitpunkt, ab dem die Stadt bei weiteren Verzögerungen die Möglichkeit hat auf die Flächen zuzugreifen? Müssen die Flächen im Zwei- fel sehr langfristig offen gehalten werden falls sich der Bau der Stamm- strecke weiter verzögert oder insgesamt gestoppt bzw. ein Moratorium eingelegt wird?
Antwort:
Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses hat dieser für zehn Jahre Bestand. Wird innerhalb dieser Zeit nicht mit den Baumaßnahmen begonnen, so tritt der Planfeststellungsbeschluss außer Kraft. Die DB AG könnte aber vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Verlängerung der Bestandskraft auf maximal fünf weitere Jahre stellen.
Frage 7:
Die Stadt hat keinen Widerspruch eingelegt. Welche rechtlichen Möglich- keiten gibt es für die Stadt und Betroffene Grundstückseigentümer noch auf die konkrete Baustelleneinrichtung Einfluss zu nehmen?Antwort:
Es bestand die Möglichkeit, gegen den Planfeststellungsbeschluss innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzureichen. Davon hat die Landeshauptstadt München nach Prüfung des Beschlusses abgesehen.
Die Landeshauptstadt München wird weiterhin im Austausch mit der DB AG bleiben, um einen bestmöglichen Interessenausgleich zu finden.