A) Wann wird endlich für eine akzeptable räumliche Lösung für die Mittagsbetreuung an der Grundschule in der Forstenrieder Allee gesorgt? B) Nachmittagsbetreuung für die Kinder an der Grundschule Forstenrieder Allee 175a sicherstellen
Anfrage Stadträtin Dr. Manuela Olhausen (CSU-Faktion) vom 25.2.2015 und Antrag damaliger Stadtrat Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 8.1.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Die Anfrage und der Antrag stehen vom Sachverhalt in einem engen thematischen Zusammenhang, so dass wir diese – vorbehaltlich Ihres Einverständnisses – gerne in einem Antwortschreiben zusammenfassen. Vorab dürfen wir darauf hinweisen, dass es sich bei der im Antrag angegebenen Hausnummer Forstenrieder Allee 175 a um die auf dem Schulgelände befindliche Kindertagesstätte handelt; die Grundschule hat die Hausnummer 175.
A) Die Antragstellerin, Frau Stadträtin Dr. Olhausen führt in Ihrer Anfrage vom 25.2.2015 die unzumutbaren Zustände der Mittagsbetreuung an der Grundschule in der Forstenrieder Allee an. Weiter weist Sie darauf hin, dass die Mittagsbetreuung seit Jahren nach geeigneten Flächen sucht, da aufgrund des Anstiegs der Schülerzahlen die Räumlichkeiten nur in Doppelnutzung zur Verfügung stehen. Die in dieser Anfrage enthaltenen drei Fragen werden nachstehend entsprechend aufgeführt und beantwortet.
Frage 1:
Wann wird der Stadtratsantrag vom 8.1.2014, für den eine Bearbeitungs- frist von drei Monaten gilt, endlich bearbeitet?
Antwort:
Die Beantwortung der Stadtratsanfrage, Nr. 08-14/A 04970 vom 8.1.2014 erfolgt mit diesem Schreiben in Teil B.
Frage 2:
Wann ist mit der Aufstellung eines vom Referat für Bildung und Sport an- gekündigten Containers für die kurzfristige Lösung der Raumproblematik zu rechnen?
Antwort:
Die Möglichkeit der Aufstellung einer Schulpavillonanlage wurde in der referatsübergreifenden Task Force Schulerweiterung mehrfach beraten.Die Errichtung einer solchen Anlage war bislang jedoch aus bau- und planungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Um einen geplanten Erweiterungsbau und den Neubau eines Hauses für Kinder (als Ersatz für die stark sanierungsbedürftige Kindertagesstätte Forstenrieder Allee 175a) nicht zu behindern, hätte die Pavillonanlage im rückwärtigen Schulgelände errichtet werden müssen. Diese Situierung liegt im dafür nicht zulässigen Außenbereich. Zwischenzeitlich konnte jedoch durch eine räumliche Verschiebung eine akzeptable Stelle gefunden werden, bei welcher die bau- und planungsrechtliche Zulässigkeit im Baugenehmigungsverfahren erwartet werden kann.
Die Aufstellung der Pavillonanlage ist für 2015 nicht mehr möglich. Ziel ist ein Baubeginn im Jahr 2016 und die Fertigstellung der Pavillonanlage rechtzeitig zum Schuljahresbeginn im September 2016. Dieses Jahr muss daher noch mit organisatorischen Maßnahmen (wie z.B. der Doppelbelegung von Räumen) überbrückt werden. Die Errichtung der Pavillonanlage wurde von der Vollversammlung des Stadtrats am 29.7.2015 im Rahmen eines Bauprogrammbeschlusses (Fortschreibung Pavillonbauprogramm 2015 für Maßnahmen im Jahr 2016) beschlossen.
Frage 3:
Sind die Vorbereitungen für den zugesagten Neubau für Anfang 2017 so- weit vorangeschritten, dass das Projekt fristgerecht realisiert werden kann?
Antwort:
Es ist nach wie vor geplant, die Grundschule mit einem Erweiterungsbau zu versehen, welcher die notwendigen Räume für einen Ganztagesbetrieb (insbesondere Mensa, Ganztagesaufenthaltsräume) sowie gegebenenfalls weitere fehlende Räume aufnehmen soll. Gleichzeitig ist geplant, in diesem Gebäude (vor allem wegen der Synergieeffekte einer gemeinsamen Versorgungsküche) auch ein Haus für Kinder als Ersatz für die bereits angesprochene abzubrechende Kindertagesstätte aufzunehmen. Ein entsprechendes Raumprogramm für beide Einrichtungen wird derzeit erarbeitet. Ein Baubeginn in 2017 ist jedoch leider nicht mehr möglich. Vorgesehen ist derzeit ein Baubeginn in 2018. In der Kindertagesstätte sind alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen veranlasst, um die Nutzung bis zu einem Abbruch sicherstellen zu können und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. In der unter Frage 2 genannten Pavillonanlage werden für eine vorgezogene Auslagerung der Kindertagesstätte zusätzliche Räume bereitgestellt, so dass ein Umzug bereits im August 2016 möglich ist. Die Kindertagesstätte begrüßt diese vorgezogene Auslagerung.B) Hinsichtlich des Antrages von Herrn Bürgermeister Schmid vom 8.1.2014, der sich ebenfalls mit dem Mangel an Nachmittagsbetreuungsplätzen befasst und als Zielrichtung die Aufstellung von Pavillons beinhaltet, erfolgt nachstehend die Beantwortung. Die in diesem Antrag beantragten drei Punkte werden entsprechend aufgeführt und beantwortet.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Punkt 1: Dem für das kommende Schuljahr vorhersehbaren Mangel an Nachmittagsbetreuungsplätzen für Kinder an der Grundschule Forstenrieder Allee 175 wird durch kurzfristige, funktionierende Maßnahmen, wie z.B. Aufstellung eines Containers, begegnet. Ziel muss es sein, dass alle Kinder im nächsten Schuljahr die benötigte Betreuung erhalten.
Antwort:
Grundsätzlich werden für Mittags- und Nachmittagsbetreuungen keine Pavillons oder Container aufgestellt. Soweit keine zusätzlichen Flächenressourcen im Gebäude mehr vorhanden sind, sind die vorhandenen Klassenräume in Doppelnutzung für die Mittags- und Nachmittagsbetreuung zu verwenden. Dies ist gängige Praxis an zahlreichen Münchner Grundschulen und steht in Übereinstimmung mit einer Bekanntmachung des Kultusministeriums.
Punkt 2: Der für Anfang 2017 angedachte Neubau des Hauses für Kinder Forstenrieder Allee 175a wird konkretisiert und mit allen Betroffenen besprochen und abgestimmt. Ziel muss es sein, dass der Neubau Anfang 2017 bedarfsgerecht realisiert ist.
Antwort:
Mit dem für 2017 angedachten Neubau kann erst im Jahr 2018 begonnen werden. Das neu zu bauende Haus für Kinder ist für den Standplatz des derzeitigen Kita- und Hort- Flachbaus geplant. Dazu ist im Vornherein der Abriss notwendig. Sobald die für 2016 vorgesehene Pavillonanlage zur Nutzung zur Verfügung steht, können die zwei Gruppen aus dem Kita- und Hortbau ausgelagert werden, der Festbau kann dann abgerissen werden, um den Neubau aufzustellen. Dieser Neubau soll dann auch zusätzlich alleBedarfe der Grundschule aufnehmen. Dabei ist es das Ziel, den derzeitigen Bedarf sowie auch den zukünftigen Bedarf mit in die Planung einfließen zu lassen, sodass ausreichend Räumlichkeiten für eine Kinderbetreuung am Standort Forstenrieder Allee zur Verfügung stehen. Ein entsprechendes Nutzerbedarfsprogramm im Sinne eines Hauses für Kinder wird derzeitig, unter Einbeziehung der Betroffenen und Fachabteilungen, erarbeitet.
Punkt 3: Für die Ganztagsbetreuung wird ein Konzept für die Ferienbetreuung erarbeitet.
Antwort:
Eine Ferienbetreuung im Bereich des schulischen Ganztags ist in der Regel nicht gegeben. Ferienzeiten werden nur vom Hort und von Tagesheimen, manchmal auch von Mittagsbetreuungen (je nach Konzept) teilweise abgedeckt. Sobald alle Voraussetzungen für die Öffnung eines Tagesheims an diesem Standort (GS Forstenrieder Allee) gegeben sind, ist die Ferienbetreuung für die Kinder des Tagesheimes, bis auf drei Wochen und fünf Schließtage, abgedeckt. Für das vorliegende Schuljahr ist von schulischer Seite kein Konzept für die Ferienbetreuung möglich. Des Weiteren ist eine Ferienbetreuung sowie eine Betreuung am Freitag nach Schulschluss für Kinder in gebundenen Ganztagesklassen nicht Bestandteil des Konzeptes des Freistaates Bayern. Die Steuerung des Ausbaus von Ganztagesangeboten an den staatlichen Grundschulen liegt im originären Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Das Angebot einer Ferienbetreuung für Kinder aus gebundenen Ganztagesklassen obliegt deshalb allein der Schulleitung. Eltern sollten deshalb den Bedarf für eine Ferienbetreuung oder Freitag- nachmittagsbetreuung für Kinder aus gebundenen Ganztagesklassen der Schulleitung bekannt geben, damit am Schulstandort ein entsprechendes Angebot überdacht werden kann.
Die Landeshauptstadt München könnte die Ferienbetreuung für Kinder aus gebundenen Ganztagsklassen zudem mit bis zu 6 Euro pro Kind und Betreuungstag bezuschussen (dies gilt auch für die Betreuung am Freitagnachmittag). Für Leistungsempfänger nach SGBII würde eine Kostenfreistellung durch Ausgleichszahlungen erfolgen können. Inwieweit die zwischen dem Freistaat Bayern und den Kommunalen Spitzenverbänden verhandelte „Vereinbarung zur Umsetzung der Ganztagesplatzgarantie des Ministerpräsidenten“ hier in der Praxis nachhaltig Verbesserungen bringen kann, bleibt abzuwarten.Für die lange Bearbeitungszeit bitten wir um Entschuldigung.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.