Die Landeshauptstadt München hält sich viel auf „Tolerenz“, Gleichberechtigung und ein
diskriminierungsfreies Stadtklima zugute. Jahrelang gab es unter dem Label „Hier wird
diskriminiert“ sogar eine eigene städtische Kampagne, um jedweder Diskriminierung und
Ausgrenzung entgegenzutreten. Vor diesem Hintergrund nehmen sich jüngste Vorgänge
um den 22jährigen Sparkassen-Angestellten Tobias R. umso fragwürdiger aus. Berichten
der Lokalpresse zufolge, die sich jüngst am „Outing“ des jungen Mannes (BILD
München: „Hier berät Sie Herr Neonazi!“) beteiligt hatte, machte sich der Münchner
Oberbürgermeister, der auch Vorsitzender des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse ist,
letzte Woche persönlich bei der Sparkassen-Leitung dafür stark, daß Tobias R. beurlaubt
und aus dem Publikumsverkehr abgezogen wurde. Laut der „BILD“-Zeitung war dies dem
OB „wichtig“ (Quelle: http://www.bild.de/regional/muenchen/sparkasse/beurlaubt-nazi-
banker-43647944.bild.html; zuletzt abgerufen: 07.12.2015, 0.55 Uhr; KR). Das
„Vergehen“ des in die Schlagzeilen geratenen 22jährigen: er übt ein Amt in der
Kleinstpartei „Die Rechte“ aus. Die Partei ist weder verboten noch illegal. – Es stellen
sich Fragen.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie vermag der Münchner Oberbürgermeister sein persönliches Engagement für die
Beurlaubung bzw. Versetzung des Sparkassen-Angestellten Tobias R. aus politischen
Gründen mit den Vorgaben des Grundgesetzes in Einklang zu bringen? Dort heißt es
bekanntlich in Art. 4, Abs. 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines
Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden.“
2. Inwieweit werden Tobias R. ggf. Versäumnisse in seiner Dienstausübung vorgeworfen,
die – über seine Mitgliedschaft in der Partei „Die Rechte“ hinaus – seine Beurlaubung
bzw. Versetzung rechtfertigen?
3. Inwieweit konsultierte der OB, ehe er sich persönlich bei der Münchner b.w.
Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München, E-Mail: karl.richter@web.de l www.auslaenderstopp-muenchen.de
Sparkassenleitung für die Beurlaubung von Tobias R. einsetzte, die Rechtsabteilung der
Landeshauptstadt, um sicherzugehen, mit der von ihm veranlaßten Versetzung des
jungen Mannes nicht gegen geltende Gleichbehandlungs- und Anti-
Diskriminierungsvorschriften zu verstoßen?
Karl Richter
Stadtrat.
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