Die Leitlinien zum Planen und Bauen im Münchner Altstadtensemble sind jetzt im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung bekannt gegeben worden.
Für die Altstadt Münchens mit ihren rund 450 Einzelbaudenkmälern besteht seit 1983 als „Ensemble des Wiederaufbaus“ denkmalrechtlicher Ensembleschutz. Im Jahr 2010 wurde aufgrund des auf der Altstadt lastenden hohen Veränderungsdrucks und der damit verbundenen Gefahr zunehmender Qualitätseinbußen eine politische Diskussion zum Erhalt der architektonischen Qualität des Ensembles „Altstadt“ angestoßen. Im Zuge der weiteren Prüfung hat sich herausgestellt, dass der Erlass einer Gestaltungssatzung aufgrund der Heterogenität der Altstadt rechtlich nicht möglich ist. Infolge dessen wurde deshalb auf Basis einer Reihe von Informations- und Diskussionsveranstaltungen entschieden, Leitlinien zum Erhalt der Qualität der Altstadt aufzustellen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat Heimatpfleger Gert F. Goergens mit der Erstellung von Leitlinien beauftragt. In 19 Thesen wurden „Leitplanken“ entwickelt, die helfen sollen, das „Herz“ und das „Münchentypische“ der Stadt zu bewahren, also den Charakter typischer Merkmale der Altstadt wie Fassaden, Arkaden, Höfe, öffentliche Räume oder die Dachlandschaft auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. Die Leitlinien zeichnen sich durch eine Veranschaulichung der verschiedenen Qualitätsaspekte und deren Bedeutung für das Altstadtensemble aus, dienen zugleich aber auch konkret Bauherren und Planungsbüros zur frühzeitigen Orientierung.