Zusätzliche Deutsch- und Integrationskurse Kann die Münchner Volkshochschule mehr tun?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 6.10.2015
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
In Ihrer oben genannten Anfrage vom 6.10.2015 an Herrn Oberbürgermeister Reiter führen Sie Folgendes aus:
„Die Integration der Flüchtlinge stellt nach der Unterbringung eine riesige Aufgabe dar, die vor Ort zu leisten ist. Hier sind alle erdenklichen Anstren- gungen sinnvoll, um die Chancen der Zuwanderung junger Menschen für Deutschland zu nutzen. Das Erlernen der Deutschen Sprache ist die not- wendige Basis. Hier müssen sofort Angebote bereit stehen, damit insbe- sondere kein Leerlauf für junge Menschen entsteht. Der wichtigste außer- schulische Bildungsträger in München ist die Münchner Volkshochschule (MVHS). Wir wollen wissen, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden und was zu tun ist, um das Angebot zu erweitern.“
Da Ihr Anliegen in den Kompetenzbereich der Münchner Volkshochschule GmbH fällt, habe ich die Geschäftsführung um Antwort gebeten.
Die Geschäftsführung der Münchner Volkshochschule GmbH hat die Fragen wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Wie viele Deutschkurse werden insgesamt und zu welchen Kursgebühren von der MVHS angeboten?
Antwort:
Die MVHS bietet ca. 940 Deutschkurse und ca. 360 Integrationskursmodule an. Die Kursgebühren sind unterschiedlich je nach Doppelstundenzahl und anderen Kriterien: bei Intensivkursen 235 bis 255 Euro, bei Kursen zweimal die Woche 160 Euro sowie bei speziellen Kursen und Trainings bis zu 295 Euro. Erreicht werden (inkl. Prüfungsteilnahmen) ca. 27.000 Belegungen jährlich.
Die Gebühren für Integrationskurse betragen für Selbstzahler 195 bis 208 Euro (160 Euro für Jugendliche und Teilnehmende mit Alphabetisierungsbedarf). Für geförderte Teilnehmer erhält der Träger 2,94 Euro pro Unterrichts-stunde. Der Eigenanteil der Teilnehmenden beträgt dabei 1,20 Euro. Bei besonderen Härtefällen und Hartz IV-Bezug übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den gesamten Betrag.
Die vom BAMF geförderten Kurse bringen allerdings einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich. Die Kostenerstattung ermöglicht nur den Einsatz von Honorarkräften.
Ab November 2015 werden die Integrationskurse auch für Flüchtlinge mit positiver Bleibeprognose geöffnet, weshalb von einer erheblich steigenden Nachfrage auszugehen ist. Darüber hinaus ermöglicht ein Sofortprogramm der Bundesagentur für Arbeit eine Finanzierung von Angeboten zur sprachlichen Erstorientierung für Flüchtlinge und Asylsuchende aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien und Eritrea. Die Zuleitung erfolgt über das Integrationsberatungszentrum Sprache und Beruf des Sozialreferats. Kurzfristig besteht deshalb an der MVHS auch ein Personalbedarf, um die drittmittelgeförderten Maßnahmen vorzubereiten, die Interessenten zu beraten und das Angebot zu planen.
Frage 2:
Welche Kurse richten sich insbesondere an Flüchtlinge und sind diese Kurse gebührenfrei?
Antwort:
Es gibt bislang keine speziellen Kurse für Flüchtlinge; in diesem Jahr wurden aber Flüchtlinge über das Integrationsberatungszentrum Sprache und Beruf zugeleitet und – sofern möglich – in die Kurse verteilt. Der Münchner Stadtrat hat auf Antrag des Sozialreferats dafür 100.000 Euro bewilligt. Für die Flüchtlinge ist damit der Kursbesuch gebührenfrei.
Frage 3:
Wie hoch ist das zusätzliche Angebot 2015 gegenüber 2014 und 2013?
Antwort:
Insgesamt waren in 2014 rund 27.000 Belegungen bei den Deutsch- und Integrationskursen der MVHS zu verzeichnen (2013: 25.500 = +5,9%). In diesem Jahr erwarten wir noch größere Zuwächse in einem ähnlichen Umfang (aktuell bereits 22.000 Belegungen). Aufgrund der gestiegenen Nachfrage wurde das Angebot zwischen 2013 und 2015 von rund 1.100 Kursen auf 1.300 Kurse erhöht (+18,2%). 160 Flüchtlinge wurden bis dato über die Integrationsberatungszentren des Sozialreferates in Deutsch- und Integrationskurse der MVHS zugeleitet.Frage 4:
Gibt es bei den bestehenden Räumen/Einrichtungen, die die MVHS nutzt, noch Reserven, um zusätzliche Kurse anzubieten?
Antwort:
Nein, es gibt bei bestehenden Räumlichkeiten keine Reserven mehr, die zur Ausschöpfung der oben dargestellten Förderpotentiale dringend notwendig wären.
Frage 5:
Welchen zusätzlichen Bedarf an Räumen hätte die MVHS, wenn die Anzahl der Deutschkurse (insbesondere für Flüchtlinge) um 25%, 50% oder 100% erhöht würde?
Antwort:
Die MVHS wird zusätzlich ab 2016 spezielle Kurse allein für Flüchtlinge anbieten. Dies ist durch die spezifische Nachfrage für Alphabetisierungs- und Anfängerkurse bedingt, die derzeit nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Der zusätzliche Raumbedarf beträgt ca. 600 qm.
Frage 6:
Welchen Chancen sieht die MVHS zusätzliches Personal für den Unterricht zu gewinnen?
Antwort:
Die Gewinnung für Unterrichtspersonal bzw. freiberuflicher Dozenten/innen ist schwierig, da es insbesondere im Flüchtlingsbereich mehr Stellen mit Festanstellung gibt. Von daher ist mit einer weiteren Fluktuation bei unseren freiberuflichen Dozenten/innen zu rechnen. Deshalb muss die MVHS derzeit intensive Anstrengungen unternehmen, um weitere freiberufliche Dozenten/innen zu gewinnen und diese mit besonderen Fortbildungen auf ihre Arbeit vorzubereiten.
Frage 7:
Gibt es Reserven bei den Lehramtskandidaten, die nicht direkt in den Schuldienst übernommen werden?
Antwort:
Die MVHS versucht mit Hilfe des Volkshochschul-Verbandes nicht übernommene Lehrer/innen für eine Dozententätigkeit zu gewinnen. Für die Zukunft ist allerdings zu erwarten, dass die Lehramtskandidaten von denSchulen übernommen werden. Das prinzipielle Problem der Erwachsenenbildung besteht darin, dass aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung derzeit nur Honorartätigkeiten möglich sind und deshalb qualifizierte Dozenten/innen bei einem Feststellenangebot an der Schule die Volkshochschule meist verlassen.
Frage 8:
Ist Voraussetzung für eine Unterrichtung eine Qualifikation für „Deutsch als Fremdsprache“?
Antwort:
Ja, aber nicht ausschließlich. Zugelassen werden auch Personen, die ein Fremdsprachen- oder Lehramtsstudium nachweisen können und über Unterrichtserfahrung verfügen.
Frage 9:
Wie werden Angebote speziell Flüchtlingen bekannt gemacht?
Antwort:
Auf dem Gelände der McGraw-Kaserne bietet die MVHS Kurse in einem Schulungsraum für die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung an. Ansonsten erfolgen Kursteilnahmen über Zuleitungen der Integrationsberatungszentren Sprache und Beruf. In den letzten Wochen haben Flüchtlinge bereits selbst den Kontakt zur MVHS gesucht. Die sprachliche Erstorientierung ist nach den positiven Erfahrungen in der McGraw-Kaserne dringend auszubauen. Die MVHS hat hierfür ein Unterrichtskonzept entwickelt, das gerade als didaktischer Leitfaden ausgearbeitet und veröffentlicht wird (Kooperationsprojekt mit der Stelle für Interkulturelle Arbeit).
Um Kenntnis der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Für die verspätete Antwort bitten wir Sie aufgrund des Abstimmungsbedarfes um Verständnis.