Gleichstellungspolitik stärken 2: Genderkompetent planen
Antrag Stadträtinnen Gülseren Demirel, Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden und Jutta Koller (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 12.8.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag fordern Sie, im Referat für Stadtplanung und Bauordnung personelle Ressourcen für die aktive Realisierung und Umsetzung von Gender Mainstreaming in allen Prozessen von Stadtplanung, Verkehr, Wohnen und Grünordnung einzurichten.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag nimmt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt Stellung:
Die unterschiedlichsten Fachthemen und die überwiegend projektbezogenen Maßnahmen und Prozesse im Referat für Stadtplanung und Bauordnung erfordern vielseitige fachspezifische Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen, ist in allen Handlungsfeldern und Aufgabengebieten des Referates mit seinen gesellschaftspolitischen Auswirkungen und angesichts des zu erwartenden demographischen Wandels Genderkompetenz unerlässlich.
Für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist Gender Mainstreaming in allen Phasen der räumlichen Planung (Grundlagenanalyse, Konzepte, Wettbewerbe) sowie im Bereich der planerischen und baulichen Entwicklung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung, Genehmigungsplanung) bereits seit vielen Jahren integraler Bestandteil der täglichen Arbeit (vgl. hierzu beiliegenden Flyer „Gender in der Planung“ des Referats für Stadtplanung und Bauordnung).
Der Umsetzungsprozess ist beispielsweise in folgenden Konzepten und Plänen definiert:
1. PERSPEKTIVE MÜNCHEN
Das Stadtentwicklungskonzept PERSPEKTIVE MÜNCHEN enthält Kern-
aussagen im neuen Leitmotiv und den vier strategischen Leitlinien, die querschnittsorientiert angelegt sind und Gender Mainstreaming, Inklusion,Interkulturelle Orientierung und Öffnung sowie aktive Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit als Hauptaufgaben benennen (vgl. Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 5. Juni 2013, RIS Vorlagen-Nr. 08-14/V 11217).
In der strategischen Leitlinie „Weitsichtige und kooperative Steuerung“ wird die Gleichstellung von Frauen und Männern als ausdrückliches Ziel der Stadt München und deren Umsetzung als Querschnittsaufgabe aller Dienststellen und Beschäftigten der Stadtverwaltung angesehen. In dem Bewusstsein, dass jede Stadtentwicklungspolitik räumliche wie zeitliche Wirkungen entfaltet, soll „im Rahmen einer bedarfsgerechten Planung und angesichts der zu erwartenden Auswirkungen des demografischen Wandels diese auf die Vielfalt sozialer Rollen und Lebensmuster in entsprechende Projekte und Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehört, dass Mädchen und Jungen, Frauen und Männer in ihren unterschiedlichen Lebenslagen berücksichtigt und an Planungsprozessen und -entscheidungen gleichberechtigt beteiligt werden.“
Ergänzt und teilräumlich konkretisiert wird das Stadtentwicklungskonzept PERSPEKTIVE MÜNCHEN zukünftig in zehn Handlungsräumen, für die integrierte Handlungsraumkonzepte entstehen sollen. Auch hier werden Genderaspekte einfließen. Des weiteren werden in der „Zukunftsschau München 2040+“ verschiedene Szenarien zur Stadtentwicklung entworfen, um komplexe Herausforderungen und Trends integriert betrachten zu können. Genderaspekte werden dabei mitgedacht.
2. Verkehrsentwicklungsplan
Aufbauend auf der „PERSPEKTIVE MÜNCHEN“ wurde mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.3.2006 (RIS- Vorlagen Nr. 02-08/ V 07218) zum Verkehrsentwicklungsplan festgeschrieben, dass die unterschiedlichen Anforderungen von Frauen und Männern an die Stadt und an die Mobilität sowie ihre Integration in planerische Strategien, Projekte und ihre Evaluierung zu berücksichtigen sind. Sie sind in die verkehrspolitischen Ziele der Landeshauptstadt München – Verkehrsminderung, Verkehrsverlagerung auf umweltgerechte Verkehrsmittel und stadtverträgliche Organisation des notwendigen motorisierten Verkehrs – zu integrieren.
Umgesetzt wird dies in der Verkehrsplanung bereits in Form von Bürgerversammlungen, Bürgerworkshops und Informationsveranstaltungen sowie unterschiedlichen Machbarkeitsstudien und Mobilitätsuntersuchungen, welche detailliert die Belange und Bedarfslagen der Münchner Bürgerinnen und Bürger bei konkreten Planungsvorhaben und Projekten erörternund diese berücksichtigen. Auch in der Fortschreibung des zukünftigen Verkehrsentwicklungsplans werden die Genderaspekte eingehend berücksichtigt und als Prämisse in diesen integriert.
Darüber hinaus hat sich die Fachabteilung Verkehrsplanung am Pilotprojekt der Gleichstellungsorientierten Haushaltsteuerung der Landeshauptstadt München mit dem Fokus auf dem Radverkehr beteiligt.
3. Bauleitplanung
In der Bauleitplanung ist Gender Mainstreaming als öffentlicher Belang in der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB: „unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer“).
Als Handlungshilfe dient der Bebauungsplanung anliegende Checkliste zum Gender Mainstreaming (Fundstelle: Uta Bauer, Stephanie Bock, Ulrike Meyer und Heike Wortmann: Gender Mainstreaming in der Bauleitplanung – Eine Handreichung mit Checklisten, Berlin 2007 – Difu-Paper), um Genderaspekte zu ermitteln und in die Abwägung einzubeziehen. Es werden jedoch städtebauliche Planungen von ganz unterschiedlicher Größenordnung und Zielsetzung bearbeitet, so dass im konkreten Fall weitere oder andere Genderkriterien zur Anwendung kommen können. In allen Belangen muss jedoch eine Bestandsaufnahme, Bewertung und Abwägung erfolgen. Die Ergebnisse werden in der jeweiligen Bebauungsplanbegründung in einem eigenen Kapitel festgehalten.
4. Wettbewerbsverfahren
Wettbewerbsverfahren schaffen die Grundlage, Gender frühzeitig in die Planung zu integrieren.
In den Wettbewerbsverfahren des Referats für Stadtplanung und Bauordnung werden Genderaspekte in der Auslobung generell und regelmäßig zur Wettbewerbsaufgabe gemacht. So findet sich z. B. in der Auslobung des Wettbewerbs zur Bayernkaserne unter Punkt „3.3 Nutzbarkeit für alle“ folgende Anforderung:
„Das Nutzungsangebot soll für alle Bewohnerinnen und Bewohner zugänglich sein, unabhängig von Geschlecht, Alter und motorischen und sensorischen Einschränkungen. Es sind die Bedürfnisse von jungen bis älteren Personen und Familien sowie Unterschiede bei der Raumaneignung von Männern und Frauen bzw. Jungen und Mädchen zu beachten. Ziel ist auch die uneingeschränkte Barrierefreiheit. Die Planung soll zur objektiven Sicherheit und zum subjektiven Sicherheitsempfinden beitragen. Im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit ist insbesondere beim Entwurf der Freibe-reiche zu überlegen, wie eine hohe Aufenthaltsqualität gewährleistet und die angstfreie Benutzung gefördert werden kann.“
Die teilnehmenden Büros sind zudem dazu aufgefordert, in der Phase 2 des Wettbewerbs die Geschlechtergerechtigkeit zu berücksichtigen und dies bei der Erarbeitung von Detailplänen in charakteristischen Bebauungsbereichen nachweisen. Im Rahmen der Vorprüfung wurde dieses Kriterium mit betrachtet.
5. Gender Workshops im Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Da erst in der Verbindung von Gender-Wissen und dem jeweils erforderlichen Fachwissen eine kompetente Aufgabenerledigung leistbar ist, bietet das Referat für Stadtplanung und Bauordnung seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig stattfindende genderspezifische Inhouseveranstaltungen an. So werden beispielsweise Workshops veranstaltet, in denen die Fachthemen des Referates unter dem Gender Aspekt beleuchtet werden. Der jährlich unter Teilnahme der Gleichstellungsstelle für Frauen stattfindende hauptabteilungsübergreifende Gendertag des Referats (nunmehr zum achten Mal) sorgt für eine Schnittstellenanalyse und damit für eine Vertiefung des Umsetzungsprozesses von Gender Mainstreaming.
6. Fazit
Die erfolgreiche Umsetzung von Gender Mainstreaming im Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird dadurch gewährleistet, dass diese Leitlinie bei den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den laufenden und strategischen Arbeitsprozessen berücksichtigt wird. Genderkompetenz kann im Referat für Stadtplanung und Bauordnung nur in enger Verzahnung mit den jeweiligen Fachkompetenzen und Fachaufgaben wirksam eingebracht werden.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Schaffung einer zusätzlichen personellen Ressource nur für Gender Mainstreaming nicht sinnvoll. Vielmehr wird ein zusätzlicher Personalbedarf im Referat als notwendig erachtet, der dann auch das Thema Gender Mainstreaming in der täglichen Arbeit beinhaltet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlagen zur Antwort können abgerufen werden unter:
http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3901532.pdf http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3901534.pdf