Der Münchner Stadtrat hat am 30.9.2015 beschlossen, dass sich der Oberbürgermeister über den Bayerischen und Deutschen Städtetag dafür einsetzt, dass durch den Bundesgesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des Kommunalwahlrechts für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger geschaffen werden.
Zu Ihrem Antrag vom 21.9.2015 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Ihrem Antrag, dass sich der Oberbürgermeister nicht für ein kommunales Ausländerwahlrecht einsetzt, kann aus genannten Gründen nicht entsprochen werden.
Da Sie Ihren Antrag am 21.9.2015 gestellt haben, war es uns leider nicht mehr möglich, diesen zeitgleich mit dem Antrag der Grünen „Kommunales Wahlrecht für alle! Jetzt einführen!“ (Antrag Nr. 14-20/A 01080) im Kreisverwaltungsausschuss (29.9.2015) bzw. in der Vollversammlung (30.9.2015) zu behandeln.
Von vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.