In Ihrer Anfrage vom 29.10.2015 führen Sie Folgendes aus:
„Einem Bericht der Tageszeitung ‚Die Welt’ zufolge gehen bei den Behör- den offenbar in größerem Umfang Ausweise vorgeblicher ‚Flüchtlinge’ einfach ‚verloren’. Die Ausweise werden im Routineverfahren vom Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und seinen Außenstellen einge- zogen. Wenn die Asylsuchenden das Land verlassen oder dies wollen, ist das ohne Passdokument nicht erlaubt. Der Bayerische Rundfunk enthüllte nun, dass im Durchschnitt vier Prozent der Ausweise von ‚Flüchtlingen’ bei Städten und Landratsämtern ganz oder teilweise verschwinden. In München seien es sogar 20 Prozent der Ausweise, die nicht mehr wie- derzufinden waren. Auf Nachfrage sei beim BAMF zu erfahren, man führe keine Statistik über die Anzahl der verschwundenen Ausweise. Laut dem BR kritisieren einige Kommunen die schleppende und ineffiziente Zusam- menarbeit mit den BAMF-Außenstellen. Der Bezirk Oberfranken etwa be- halte aus diesem Grund Ausweise selbst ein und schicke den Außenstellen lediglich Kopien (nach: www.welt.de/politik/deutschland/article148073299/ Beim-Bundesamt-verschwinden-die-Fluechtlingsausweise.html; zul. aufge- rufen: 28.10.2015, 16.46 Uhr; KR). – Hierzu stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 29.10.2015 nimmt das Kreisverwaltungsreferat, Ausländerbehörde, im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie wird die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beim Münchner Kreisverwaltungsreferat eingeschätzt, was Zuverlässigkeit und Effizienz der Kooperation angeht?
Antwort:
Die Zusammenarbeit zwischen der Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist gut.
Frage 2:
Wo gehen die im zitierten Bericht der „Welt“ genannten „20 Prozent“ ver- lorener „Flüchtlings“-Ausweise in München „verloren“ – beim KVR, bei der zuständigen Kontaktstelle des BAMF, auf dem Transport? Wie lange ist dieser Missstand beim KVR bereits bekannt?
Antwort:
Bisher ist noch kein einziger Reisepass in der Ausländerbehörde München endgültig verloren gegangen. Das Kreisverwaltungsreferat kann darüber hinaus keine Aussage treffen, ob und in welchem Umfang Identitätsdokumente in anderen Behörden verloren gehen.
Frage 3:
Inwieweit kann die LHM bzw. das KVR die BR-Angabe von „20 Prozent“ verlorenen „Flüchtlings“-Ausweisen in München bestätigen?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 2.
Frage 4 (in der Anfrage ebenfalls als Frage Nr. 3 bezeichnet):
Welche Anstrengungen wurden seitens des KVR unternommen, um den Missstand in erheblichem Umfang „verschwindender“ „Flüchtlings“-Aus- weise abzustellen? Ggf. mit welchen inzwischen feststellbaren Erfolgen?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 2.