In Ihrer Anfrage vom 26.10.2015 führen Sie aus:
„Für überregionale Aufmerksamkeit sorgt gegenwärtig ein Bericht ver- schiedener Dresdner Lokalmedien, dem zufolge es die zuständige Sozi- albürgermeisterin Kristin Kaufmann (DIE LINKE) für denkbar hält, dass ‚Flüchtlinge’ künftig auch in privaten Wohnungen einquartiert werden. Der Dresdner ‚Morgenpost’ sagte Frau Kaufmann, dass die Stadt ein grund- sätzliches Unterbringungsproblem habe. Das Dresdner Blatt berichtet wörtlich: ‚Wie eine Lösung aussehen soll, ist unklar. In der ‚MOPO24’ skizziert Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann (39, Linke) jetzt den dro- henden Ernstfall: Weil es in der Landeshauptstadt (…) kaum noch leer stehende Wohnungen gibt, zählt Sozialbürgermeisterin Kaufmann auch fol- gende Möglichkeit aus: ‚Eventuell müssen wir unsere Wohnungen öffnen, wie es auch nach dem Zweiten Weltkrieg der Fall war’, warnt sie für den Fall, dass nicht genügend andere Unterkünfte gefunden würden.’ Ob die Unterbringung auf freiwilliger Basis und gegen Bezahlung erfolgen soll oder möglicherweise mit Zwangsmaßnahmen, wenn auf freiwilli- ger Basis nicht genügend Wohnungen ‚geöffnet’ werden können, lässt die ‚Morgenpost’ ebenso offen wie Frau Kaufmann (Quelle: u.a. http:// mopo24.de/nachrichten/muessen-wir-bald-fluechtlingen-in-unseren-woh- nungen-aufnehmen-21440; zul. aufgerufen: Montag, 26.10.2015, 4.32 Uhr, KR) – Es stellen sich Fragen.“
Zu dieser Anfrage vom 26.10.2015 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Inwieweit wird die Möglichkeit, „Flüchtlinge“ im Bedarfsfall in Privatwoh- nungen einzuquartieren, ggf. auch in München in Betracht gezogen?
Antwort:
Diese Möglichkeit wird in München nicht in Betracht gezogen.
Frage 2:
Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte dies geschehen?
Antwort:
Eine geeignete rechtliche Grundlage für derartige Maßnahmen sieht die Stadtverwaltung aktuell nicht.