In Ihrer o.g. Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„In ganz Deutschland ‚verschwinden’ größere Zahlen von ‚Flüchtlingen’. Seit Wochen finden sich in den Medien zahlreiche Berichte darüber, dass ‚Flüchtlinge’, von denen infolge der desaströsen Situation an den deut- schen Grenzen ein Großteil weder registriert noch gesundheitlich unter- sucht wird, nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik in die Anonymität abtauchen, ihre Unterkünfte verlassen oder z.B. auf freier Strecke aus ICE-Zügen aussteigen und untertauchen. Auch der Münchner Kreisver- waltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle musste schon vor Wochen in der Lokalpresse einräumen, dass pro tausend ‚Flüchtlinge’, die per Taxi vom Münchner Hauptbahnhof in ihre Unterkünfte in und um München gebracht werden, 2-300 einfach ‚verschwinden’ (nach: ‚tz’, 9.9.2015, http://www. tz.de/muenchen/stadt/fluechtlinge-muenchen-kvr-chef-blumebeyerle-das- geht-nicht-mehr-lange-gut-tz-5503635.html). Vor dem Hintergrund der Pari- ser Islamisten-Anschläge am letzten Freitag und eines am späten Donners- tagabend offenbar von der Münchner Polizei vereitelten Anschlags einer ‚Arabisch sprechenden’ Gruppe Tatverdächtiger entfalten die augenschein- lich größeren Zahlen ‚verschwindender’ Zuwanderer erhebliche Brisanz.“
Zu Ihrer Anfrage vom 20.11.2015 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
In welchem Umfang sind aus Münchner Asylanten-Unterkünften seit dem 1.8.2015 „Flüchtlinge“ verschwunden?
Antwort:
Seit Beginn der kommunalen Flüchtlingsunterbringung Mitte August 2015 bis dato haben ca. 60 Flüchtlinge ihrer Zuweisung nicht Folge geleistet. Für die von der Regierung von Oberbayern in München betriebenen Gemeinschaftsunterkünfte liegen keine diesbezüglichen Zahlen vor.
Frage 2:
In welchem Umfang sind am Münchner Hauptbahnhof registrierte und für die Weiterbeförderung zu ihrer Erstaufnahmeeinrichtung vorgesehene „Flüchtlinge“ seit dem 1.8.2015 verschwunden bzw. nicht an ihrem Bestim- mungsort eingetroffen?
Antwort:
Die Registrierung und der Transport der Flüchtlinge in die Unterkünfte fallen in die Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern, nicht in die der Landeshauptstadt München. Eine Aussage zu dieser Frage ist dem Sozialreferat daher nicht möglich.