Die Vollversammlung des Stadtrats hat am 16.Dezember der Umsetzung eines befristeten Sonderförderprogramms zugestimmt, durch das Vereine als Erbpachtnehmer künftig beim Bau von Doppel- und Dreifachhallen von der Stadt München mit einem ergänzenden Darlehen gefördert werden. Am 1. Januar 2016 tritt das Sonderförderprogramm in Kraft. Es läuft bis 31. Dezember 2020.
Angesichts der Bevölkerungsentwicklung steigt der Bedarf an Sporthallen weiter an. Gerade im Bereich der Doppel- und Dreifachsporthallen gibt es eine hohe Nachfrage. Mit der zusätzlichen Förderung im Sporthallenbau durch Vereine eröffnet die Stadt München Chancen zur Schaffung von Hallenkapazitäten. Das Förderprogramm ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es werden nur Bauvorhaben von Vereinen gefördert, deren Sportangebot und deren Mitgliederentwicklung einen Hallenbau rechtfertigen. Außerdem muss der Verein auch imstande sein, einen Eigenanteil zu übernehmen.