Der Stadtrat hat am 16. Dezember beschlossen, acht sogenannte Zeitkleingartenanlagen zum 1. Januar 2016 in Dauerkleingartenanlagen umzuwidmen. Dadurch erhalten die Anlagen Bad-Soden-Straße 16a, Knorrstraße 174, Taxisstraße 10, Volpinistraße 36, Plankenfelser Straße 8, Freiburger Platz, Aichacher Platz 7 und Lebscheestraße 9 mit ihren insgesamt 420 Parzellen einen dauerhaften Bestandsschutz. Der Oberbürger meister hatte das Baureferat im April 2015 beauftragt, die Umwidmung der Anlagen in die Wege zu leiten; er entsprach damit dem Wunsch des Kleingartenverbandes München e.V. Außerdem muss der Unterhalt nicht mehr ausschließlich von den acht Kleingartenanlagen selbst getragen wer den. Er wird zukünftig überwiegend vom Baureferat geleistet. Dafür wird ab dem Jahr 2016 ein städtischer Pflegeaufwand von jährlich 27.000 Euro erforderlich. Die Stadt erhält im Gegenzug jährlich 12.000 Euro aus dem Aufwendungsersatz, den die Pächterinnen und Pächter von Dauerkleingar tenanlagen entrichten müssen.
Darüber hinaus haben die gehäuften Kleingartenausweisungen in den späten 1950-er und frühen 1960-er Jahren zur Folge, dass in den nächsten Jahren vermehrt Wasserleitungen saniert werden müssen. In 31 Dauerkleingartenanlagen sind die Wasserleitungen zum Teil bis zu 70 Jahre alt und sanierungsbedürftig. Deshalb wurde das Baureferat beauftragt, die notwendigen Finanzmittel in die mehrjährige Investitionsplanung aufzunehmen.