Den Münchner Christkindlmarkt schützen
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 20.11.2015
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 19.11.2015 führten Sie als Begründung aus: „Die Gefährdungslage durch islamistische Fanatiker hat sich in den letzten Wochen dramatisch verschärft. Die Weihnachtsmärkte werden in Talk- shows und Zeitungsartikeln immer wieder als mögliche Anschlagsziele genannt. Die Polizei ist im Moment personell schwer belastet und hat Unterstützung verdient. Wir schlagen vor, dass die Stadt den städtischen Christkindlmarkt durch private Sicherheitsfirmen schützen lässt. Privates Sicherheitspersonal kann zwar keine Polizeiarbeit leisten, erhöht jedoch zum einen die gefühlte Sicherheit für die Besucher, zum anderen wirkt es auch auf mögliche Gefährder abschreckend. Die privaten Betreiber der Weihnachtsmärkte sollen dahingehend sensibilisiert werden.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Erwägt der Herr Oberbürgermeister, den Münchner Christkindlmarkt durch private Sicherheitsfirmen bewachen zu lassen?
Antwort:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat als Veranstalter des Münchner Christkindlmarktes in seinem Sicherheitskonzept einen privaten Ordnungsdienst vorgesehen. Dieses Konzept wird laufend mit den zuständigen Sicherheitsbehörden abgestimmt. Im Benehmen mit der Polizei werden in diesem Jahr erstmals private Sicherheitskräfte den Marktbereich auch tagsüber überwachen.
Frage 2:
Ist eine Befassung des Stadtrates mit diesem Thema statthaft?
Antwort:
Die Genehmigung der Weihnachtsmärkte erfolgt durch das zuständige Kreisverwaltungsreferat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Es handelt sich um eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis, die dieStadt als Kreisverwaltungsbehörde wahrzunehmen hat. Eine Zuständigkeit des Stadtrates ist hier nicht gegeben.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.