Einführung einer Mängel-„Melde-App“ für die Landeshauptstadt
München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 17.8.2015
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Mit Ihrem oben genannten Antrag „Einführung einer Mängel-‘Melde-App‘ für die Landeshauptstadt München“ beantragen Sie, eine Möglichkeit zur Meldung von Missständen im öffentlichen Raum per Smartphone mit einem standardisierten Meldeverfahren bereitzustellen. Zudem soll die Möglichkeit geprüft werden, die entstehenden Kosten über Sponsoren oder durch Werbeeinnahmen zu finanzieren.
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihrem Anliegen bereits entsprochen wurde.
Im Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL (Antrag Nr. 14-20/A 00438) zum Beschluss „E-Government und Open-Government - Stufe 2“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 01595) ist u.a. die Bereitstellung einer verbesserten Möglichkeit zur Online-Meldung von Anliegen vorgesehen:
„Die Verwaltung entwickelt noch 2015 eine mobile App
1 (nicht nur On-
line Formular), mit welcher Schäden und Verbesserungsvorschläge (bzgl. Straßen, Radwegen, Spielplätzen etc.) direkt, unter Nutzung von GPS Koordinaten und mit der Möglichkeit Bilder hochzuladen, gemeldet werden können.“
Im Rahmen des E-Government und Open-Government Projekts Stufe 2
ist das sogenannte Anliegenmanagement verortet. Anliegenmanagement wird als Überbegriff für die Meldung von Mängeln und deren Abarbeitung durch die zuständigen Stellen in der Verwaltung verwendet.
Für den Ausbau der bestehenden Meldemöglichkeiten über das Internet- Angebot der Landeshauptstadt bzw. deren Nutzung auf Smartphones ist ein mehrstufiges Vorgehen geplant. Entsprechend des oben genannten Ergänzungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL werden hierzu in einer ersten Stufe die beiden bestehenden Angebote „Bei Anruf Licht“ und „Meldungen von defekten Spielgeräten und Verunreinigungen (Spielplatzmeldungen)“ um Funktionalitäten der GPS-Ortung und um die Mög-lichkeit Bilder hochzuladen, bis Ende 2015 erweitert. Der Eingang der Meldungen bei den Fachbereichen erfolgt in dieser Stufe weiterhin über die bestehenden eMail-Funktionspostfächer und unter Nutzung der sog. München-App
2. Die Abarbeitung der Meldungen erfolgt nach den bestehenden
Prozessen in den Fachbereichen.
Als weiterer Schritt wird derzeit parallel die Möglichkeit geprüft, eine umfassende Anliegenmanagement-Lösung – bestehend aus einer Plattform zur Verwaltung und Bearbeitung der Meldungen in den Fachbereichen sowie einer zugehörigen, konfigurierbaren Smartphone-App für die Meldung unterschiedlicher Mängel – bereitzustellen. Dazu erfolgt die Abstimmung mit den betroffenen Referaten, z. B. dem Baureferat, die Erfassung von Anforderungen der Fachbereiche sowie Gespräche und Präsentationsveranstaltungen mit Lösungsanbietern. Dies wird ergänzt um Abstimmungsgespräche mit der SWM Service GmbH und der Portal München Betriebs- GmbH & Co. KG (Portalgesellschaft), die aktuell bereits Anbieter von Smartphone-Apps für München sind. In diese könnte die Meldung von Mängeln integriert werden. Im Zuge dieser Gespräche wird auch der Bedarf an Finanzmitteln festgestellt und die Möglichkeit der Finanzierung geprüft.
Im Beschluss „E-Government und Open-Government-Stufe 2“ wurde ein Folgebeschluss, 6 Monate nach Erlass des bayerischen eGovernment Gesetzes, beauftragt. Darin sollen, ausgehend von der neuen gesetzlichen Grundlage und einer Bedarfsabfrage bei Bürgerinnen und Bürgern, dem Stadtrat weitere Angebote zur Online-Erledigung von Behördengängen vor gelegt werden.
Im Zuge dessen ist geplant, auch die oben skizzierte Anliegenmanagement-Lösung als ein weiteres und bereits nachgefragtes Online-Angebot vorzuschlagen. Abhängig von der Zustimmung des Stadtrats zu dieser Maßnahme kann dann eine Umsetzung einer solchen umfassenden Lösung mit ausgewählten Fachbereichen bis Anfang 2017 erfolgen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
1 Der Begriff „Mobile App“ entspricht der in Ihrem Antrag benannten Mängel-“Melde-App“. 2 „München.de“-App der Portal München Betriebs- GmbH & Co. KG (Portalgesellschaft).