Die Stadt München und die „Freien Träger“
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 3.12.2015
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 03.12.2015 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Die Stadt München bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben, vorwiegend im sozialen Bereich, sogenannter „Freier Träger“. Diese erhalten im Gegen- zug einen Zuschuss. Dieses System ist grundsätzlich auch nicht zu bean- standen. Kritisch wird es allerdings, wenn die „Freien Träger“ im Hinblick auf ihre Gegenfinanzierung und den Umfang der Aufgabenerfüllung einen zu großen Einfluss ausüben, sozusagen den Betrag und den Betreff selber in das Scheckheft der Landeshauptstadt München eintragen. Naturgemäß gibt es zwischen den „Freien Trägern“ und der Landeshaupt- stadt München gewisse Verflechtungen. Einer der auffälligsten Namen in diesem Zusammenhang ist sicherlich der von Stadtrat Christian Müller (SPD).
Herr Müller ist für die Caritas als Fachbereichsleiter Kindertagesstätten in herausgehobener Position tätig. Gleichzeitig ist der KITA-Bereich einer der Hauptförderbereiche durch die LHM.
Herr Müller hat in seiner Zeit als Stadtrat zahlreiche Anträge zu Ausweitun- gen in diesem Bereich (mit-)verfasst.
Der letzte große Beschluss zu diesem Thema lautete „Überführung der städtischen Kindertageseinrichtungen und der Einrichtungen in Betriebsträ- gerschaft und bestehender BayKiBiG-Einrichtungen mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den Rahmen der Münchner Förderformel“ (Vor- lagennummer 14-20/V 04093).
In diesem Beschluss werden am Anfang auch zahlreiche Anträge, unter an- derem auch von Christian Müller angeführt.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Lag in oben genanntem Fall eine persönliche Beteiligung von Christian Müller vor?
Antwort:
Nein.Gemäß Art 49 Abs. 1 BayGO kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung im Stadtrat nur dann nicht teilnehmen, „wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat“.
Der von Ihnen angesprochene Beschluss beinhaltet für Herrn Stadtrat Müller keinen persönlichen Vorteil.
Herr Stadtrat Müller ist beim Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. auf Grundlage der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) beschäftigt. Insbesondere erhält Herr Stadtrat Müller keinen Bonus oder sonstige finanzielle Vorteile durch Zuschüsse o.ä., die durch den Münchner Stadtrat beschlossen werden.
Unmittelbare Vorteile im Sinne von Art. 49 Abs. 1 BayGO kommen vor diesem Hintergrund also nicht für Herrn Müller persönlich, sondern nur für die Caritas als juristische Person in Betracht.
Die bloße Tatsache, dass Herr Müller bei der Caritas gegen Entgelt beschäftigt ist, kann eine persönliche Beteiligung im Sinne des Art. 49 Abs. 1 BayGO nicht begründen (vgl. Widtmann/Grasser/Glaser Art. 49 BayGO Rn. 10; Hölzl / Hien Art. 49 BayGO Ziffer 3.6). Voraussetzung für eine „persönliche Beteiligung“ im Sinne von Art. 49 Abs. 1 BayGO wäre vielmehr, dass die Caritas kraft Gesetzes oder Vollmacht von Herrn Stadtrat Müller „vertreten“ wird.
Dies ist indes nicht der Fall.
Herr StR Müller ist weder im Vorstand des Vereins, noch ist er mit Geschäftsführungsaufgaben betraut. Er ist also nicht gesetzlicher Vertreter der Caritas. Er verfügt auch über keine sonstigen Vollmachten bzw. Außenvertretungsbefugnisse für die Caritas.
Die Voraussetzungen für eine persönliche Beteiligung von Herrn Stadtrat Müller hinsichtlich von Beschlüssen, die der Caritas einen unmittelbaren Vorteil bringen, liegen also im Ergebnis nicht vor.Da ein kommunalrechtlich relevanter Interessenkonflikt nicht besteht, erübrigt sich auch die Beantwortung der weiteren von Ihnen aufgeworfenen Fragen.
Frage 2:
Sind davor schon ähnliche Beschlüsse gefasst worden, in denen auch eine persönliche Beteiligung vorlag? (Wenn ja, welche?)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Fanden vor diesem Beschluss, diesen Beschlüssen, Gespräche auf Ar- beitsebene statt, in denen Christian Müller und eventuell auch andere Mit- glieder eines Ausschusses, wie beispielsweise dem KJA, für die „Freien Träger“ teilgenommen und/oder verhandelt haben? (Gibt es Protokolle? Wenn ja, bitte beifügen)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Wie sieht es bei der Mitarbeit in Kommissionen und Gremien zu diesem Thema aus, gibt es da auch möglicherweise Interessenkonflikte und per- sönliche Beteiligungen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Sieht man bei der Landeshauptstadt München hier einen Interessenkon- flikt, bzw. warum wurde hier nichts unternommen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 6:
Bei welchen Beschlüssen trafen eine oder mehrere der oben gestellten Fragen zu und um welche Summe an Haushaltsausweitungen ging es da- bei?Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 7:
Was kann getan werden, um in Zukunft solche Interessenkonflikte zu ver- meiden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.