Cotton-Club – welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die LHM und ihre Töchter?
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (AfD) vom 14.1.2015
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 14.1.2015 führten Sie als Begründung aus:
„Wie aus der Zeitung zu entnehmen, stellte der Betreiber der Dinnershow Cotton-Club einen Insolvenzantrag. Da die Dinnershow auf dem Gelände des Ungererbades und damit auf dem Gelände der SWM stattfand ist auch die Stadt damit betroffen.“
Zu Ihren in diesem Zusammenhang gestellten Fragen habe ich die SWM um Stellungnahme gebeten und kann Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Haben die SWM einen finanziellen Schaden durch die Insolvenz und wenn in welcher Höhe?
Antwort:
Ob und in welcher Höhe ein finanzieller Schaden für die SWM entstehen wird, ist sehr stark abhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens. Es ist derzeit nicht abschätzbar, ob alle offenen Forderungen beglichen werden. Einflussgrößen sind hier insbesondere noch teilweise ungeklärte Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der Insolvenzmasse.
Frage 2:
Wer kommt für die Wiederherstellung des Bereichs im Ungererbad auf, nachdem der Betreiber insolvent ist?
Antwort:
Die Außenanlagen werden von den SWM wieder hergestellt. Die hieraus resultierenden Forderungen werden in das Insolvenzverfahren eingebracht.
Frage 3:
Wie hoch war der Mietzins für die Nutzung der Veranstaltungsfläche?Antwort:
Die verhandelte Miete für die Freifläche im Ungererbad wurde an die Umsatzer wartungen der Cotton-Club Dinnershow angelehnt und bewegt sich im marktüblichen Bereich.
Frage 4:
Wurde der Vergabeprozess des Zeltplatzes politisch beeinflusst und/oder waren Bürgermeister und/oder Stadträte in dieser Funktion auf Einladung zu Gast in der Dinnershow?
Antwort:
Es bedurfte keines Vergabeverfahrens und damit auch keines Vergabeprozesses. Eigentümer des Grundstücks ist die Stadtwerke München GmbH. Die Vermietung der Fläche im Ungererbad für die Veranstaltung erfolgte in eigener Zuständigkeit durch die Stadtwerke München GmbH. Eine solche Vermietung erfolgt im Rahmen des üblichen operativen Geschäftsbetriebes und ist nicht zustimmungspflichtig durch den Aufsichtsrat oder den Stadtrat. Eine politische Einflussnahme auf die Entscheidung ist nach Mitteilung der SWM nicht erfolgt.
Die Genehmigung der Veranstaltung unter Lärmschutzauflagen erfolgte im Rahmen der laufenden Verwaltung durch das zuständige Kreisver waltungsreferat und war damit ebenfalls nicht Gegenstand einer Stadtratsbefassung.
Zu letzterer Frage kann ich Ihnen des weiteren mitteilen, dass ich in meiner Eigenschaft als Bürgermeister auf Einladung von Holger Stromberg an der Veranstaltungseröffnung teilgenommen habe.
Weitere Informationen zu Gästen oder Teilnehmern an der Cotton-Club Dinnershow liegen den SWM als Vermieter und mir nicht vor.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.