Das Kreisverwaltungsreferat erinnert die Münchner Bürgerinnen und Bürger daran, bei Auslandsreisen rechtzeitig die Gültigkeit ihrer Ausweise zu überprüfen.
Wer beispielsweise in den Osterferien verreisen möchte und einen neuen Pass benötigt, sollte sich bereits jetzt auf den Weg ins Bürgerbüro machen. Die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises dauert zirka vier bis fünf Wochen. Für kurzfristige Anliegen besteht zwar die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass beziehungsweise Personalausweis oder aber auch einen Expresspass zu beantragen. Dies ist jedoch mit höheren Kosten verbunden.
Benötigte Unterlagen für die Beantragung:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- die Antragsgebühr
- der bisherige Ausweis
- bei minderjährigen Antragstellern: Einwilligung der gesetzlichen Vertreter und deren Ausweisdokumente
Achtung: Seit dem 26. Juni 2012 benötigen auch Kinder für Reisen außerhalb Deutschlands einen eigenen Reisepass. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind nicht mehr gültig.
Diese Bürgerbüros stehen für die Beantragung zur Verfügung:
- Zentrale im KVR (Innenstadt) – Ruppertstraße 19
- Orleansplatz 50 (Ost)
- Leonrodstraße 21 (West)
- Riesenfeldstraße 75 (Nord)
- Pasing (West) – Landsberger Straße 486
- Forstenrieder Allee 61a (Süd)
Weitere Informationen zu der Antragsgebühr, der Gültigkeitsdauer und den Öffnungszeiten sind unter
www.buergerbuero-muenchen.de erhältlich.