Mobile Schulraumeinheit für die Grundschule an der Zielstattstraße
Antrag Stadtrat Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 2.4.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
In Ihrem Antrag fordern Sie, dass die für das Frühjahr 2015 zugesagte mobile Schulraumeinheit für die Grundschule an der Zielstattstraße bis zum Schuljahresbeginn 2014/2015 errichtet wird.
Das Referat für Bildung und Sport (RBS) wurde mit der Bearbeitung Ihres Antrages beauftragt. Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Erstellung eines Schulpavillons stellt eine Baumaßnahme dar, die relativ schnell realisiert werden kann, aber dennoch einigen Abstimmungsbedarf hat. Sowohl die Architekturbüros, als auch die Elektroingenieurbüros, die Heizung-Lüftung-Sanitär-Ingenieurbüros und die Landschaftsarchitekten müssen die Planung auf die jeweilige Grundstücks- und Umgebungssituation anpassen. Es sind Überprüfungen notwendig bzgl. Elektro-/Wasseranbindung evtl. an den bereits vorhandenen Schulbau, die Situierung der Kfz-Stellplätze und der Fahrradabstellplätze, der Anliefermöglichkeiten für die Essensversorgung usw. Weiter sind Gespräche mit diversen an einem Bau zu beteiligenden Dienststellen (z.B. Branddirektion, Untere Naturschutzbehörde) zu führen, damit ein genehmigungsfähiger Bauantrag eingereicht werden kann. Die Bearbeitung des eingereichten Bauantrages bei der LBK bedarf ebenfalls einiger Zeit. Die fertig abgestimmte Baumaßnahme ist mit den erforderlichen Fristen nach VOB auszuschreiben. Nach Erteilung der zwischenzeitlich durchgeführten Ausführungsgenehmigung wird der Auftrag an Firmen erteilt. Die Herstellerfirma kann erst jetzt mit der Produktion der samt Innengestaltung beschriebenen Pavillons in Produktion gehen.
Auch die weiteren Firmen können erst ab diesem Zeitpunkt beauftragt werden.Eine Aufstellung des Schulpavillons zum Schuljahr 2014/15 war nicht möglich. In einer sehr straffen Planungsphase und Bauzeit (Kanal-, Elektro-, Telekommunikationsverlegearbeiten, Freifläche) wird die Inbetriebnahme zum Schuljahr 2015/16 angestrebt und aus heutiger Sicht auch erfolgen.
Zum Schuljahr 2014/15 konnten erfreulicher weise alle Klassen im Bestandsbau untergebracht werden und ein ordnungsgemäßer Unterricht findet statt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist und möchten uns für die lange Bearbeitungszeit Ihres Antrages entschuldigen.