Werden Bürgerbeteiligung und Transparenz von der Stadtspitze auf die lange Bank geschoben?
Anfrage Stadtrat Dr. Florian Roth (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 16.12.2014
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Zunächst bitte ich für die Fristüberschreitung um Entschuldigung. Die Themen zu II. und III. Ihrer Anfrage befanden sich noch in einer abschließenden Abstimmung, ohne deren Ergebnisse eine Beantwortung ihrer Fragen nicht zufriedenstellend hätte erfolgen können.
Ihrer Anfrage schicken Sie die folgende Einleitung voraus:
„Im Winter 2013/2014 hat der Stadtrat drei wegweisende Beschlüsse zu mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz gefasst. Für das weitere Vorgehen wurden dabei z. T. Termine noch im Jahre 2014 gesetzt. Da aber auf den Tagesordnungen der letzten Stadtratssitzungen keines dieser Themen aufgegriffen wurde und der Stadtrat unseres Wissens auch nicht über einen geänderten Zeitplan informiert wurde, erhärtet sich der Eindruck, dass diese Themen von der neuen Stadtspitze auf die lange Bank geschoben wurden.
Es handelt sich im Einzelnen um folgende drei Beschlüsse:
I. Am 18.12.2013 hat die Vollversammlung des Stadtrats zum Thema
‚Bürgerhaushalt’ beschlossen:
‚2. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Variante der stadtbezirksbezogenen Umsetzung in Zusammenarbeit mit dem für die Angelegenheiten der Bezirksausschüsse zuständigen Direktorium mit Vertretern der im März 2014 neu gewählten Bezirksausschüsse zu diskutieren.
3. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, dem Stadtrat nach Erledigung der obigen Aufträge zu berichten und bis Ende 2014 einen Beschlussantrag zur Entscheidung über das weitere Vorgehen zum Bürgerhaushalt vorzulegen
(http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/
3179425.pdf)’.
II. Am 19.2.2014 hat die Vollversammlung des Stadtrats einen Be-
schluss mit u.a. folgendem Text beschlossen: ‚Die Verwaltung wird auf-gefordert, bis zur Sommerpause 2014 einen Vorschlag für eine rechtlich zulässige Form von sog. ‚Online-Petitionen’ zu formulieren.’
III. Ebenfalls am 19.2.2014 hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrats auf unseren Antrag zur Ausweitung der Informationsfreiheitssatzung auf Personen, die nicht in München leben und nun auch das Recht auf freien Informationszugang erhalten sollen, und auf städtische Beteiligungsgesellschaften, die zu 100% der Landeshauptstadt München gehören und bez. derer auch der freie Informationszugang gelten soll, beschlossen: ‚Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer Satzungsänderung den betroffenen Gesellschaften und ihren Betreuungsreferaten Gelegenheit zur Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit und zur Umsetzung des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen – rosa liste zu geben’.“
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu I.
Frage 1:
Hat die Befragung der Bezirksausschüsse zu einem stadtbezirksbezogenen Bürgerhaushalt stattgefunden?
- Wenn ja: In welcher Form hat die Befragung stattgefunden und wie sind die Ergebnisse ausgefallen?
- Wenn nein: Warum hat die Befragung entgegen dem Stadtratsbe-
schluss noch nicht stattgefunden? Warum wurde der Stadtrat noch
nicht offiziell über den veränderten Zeitplan informiert? Wann und in welcher Form findet diese Befragung statt?
Frage 2:
Warum wurde bisher kein Beschlussantrag zur Entscheidung über eine Version des Bürgerhaushalts dem Stadtrat vorgelegt? Warum wurde der Stadtrat noch nicht offiziell über den veränderten Zeitplan informiert? Wann ist mit einer Stadtratsbefassung zu rechnen?
Antwort:
Zu Frage 1. und 2. teilt die Kämmerei mit:
Die hohe Arbeitsbelastung in der Stadtkämmerei (s. insbesondere die äußerst umfangreiche Tagesordnung des Finanzausschusses vom 16.12.) haben leider dazu geführt, dass die Vorarbeiten zur geplanten Diskussion mit den Bezirksausschüssen zur stadtbezirksbezogenen Variante einesBürgerhaushaltes und zu einer Beschlussvorlage für den Stadtrat noch nicht abgeschlossen sind. Beides soll nun im ersten Quartal 2015 erfolgen.
Zu II.
Frage 5:
Warum wurde bisher kein Vorschlag für eine Form von sog. „Online-Petitionen“ formuliert?
Frage 6:
Gibt es schon Vorschläge dazu aus dem Direktorium?
Frage 7:
Ist der Oberbürgermeister bisher mit dem Thema befasst worden?
Frage 8:
Wann ist mit einer Stadtratsbefassung zu rechnen?
Antwort zu Fragen 5 - 8:
Ein Vorlagenentwurf des Direktoriums, in dem verschiedene Optionen diskutiert werden, wurde im Herbst mit den Referaten abgestimmt, wobei es noch Detailprobleme zu klären gab und sich der Abstimmungsprozess etwas verzögert hat. Die Beschlussvorlage wird demnächst im VPA behandelt werden.
Zu III.
Frage 9:
Sind die betroffenen Gesellschaften und ihre Betreuungsreferate zur Änderung der Informationsfreiheitssatzung befragt worden?
Frage 10:
Wie sind diese Stellungnahmen ausgefallen?
Frage 11:
Was sind die Folgerungen des Oberbürgermeisters aus diesen Stellungnahmen hinsichtlich einer etwaigen Satzungsänderung?Frage 12:
Warum konnte die Ausweitung des Berechtigtenkreises auf alle Personen unabhängig vom Wohnsitz in München nicht schon vorher und unabhängig von der Frage des Einbezuges der städtischen Gesellschaften erfolgen (von Verwaltung und Stadtrat gab es zu dieser Änderung keine Bedenken)?
Frage 13:
Wann ist mit einer Stadtratsbefassung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Informationsfreiheitssatzung zu rechnen?
Antwort zu Fragen 9 - 13:
Die städtischen Gesellschaften sind befragt worden, es ergaben sich keine wesentlichen inhaltlichen Bedenken gegenüber der geplanten Vorgehensweise. Ich werde dem Stadtrat eine entsprechende Satzungsänderung vorschlagen, die auch die Ausweitung des Berechtigtenkreises auf alle Personen unabhängig vom Wohnsitz in München beinhaltet. In der Beschlussvorlage wird auch ausführlich auf die Rückmeldungen der städtischen Gesellschaften eingegangen. Die Beschlussvorlage wird derzeit noch verwaltungsintern abgestimmt, die Stadtratsbefassung ist im 2. Quartal 2015 vorgesehen.