Kinder, die ab September eine städtische Kinderkrippe, einen Kindergarten, einen Hort, ein Haus für Kinder (auch KinderTagesZentren und Kooperationseinrichtungen) oder ein Tagesheim besuchen wollen, müssen bis spätestens 15. April an den gewünschten Einrichtungen vorgemerkt werden. Die Vormerkung kann online über den kita-finder
www.muenchen.de/kita oder persönlich in den Kindertageseinrichtungen vorgenommen werden.