Jugendolympische Spiele statt überholter Wintersportevents im
Olympiagelände
Antrag Stadträtin Brigitte Wolf (Die Linke) und Stadträtin Sonja Haider (ÖDP) vom 23.12.2014
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Die von Ihnen beantragte Beendigung der Durchführung des Parallelslaloms im Olympiagelände fällt in den Zuständigkeit des Aufsichtsrates der Olympiapark München GmbH. Die Prüfung der Möglichkeit einer Bewerbung um Jugendolympische Spiele fällt in den Aufgabenbereich des Referats für Bildung und Sport. In beiden Fällen handelt es sich somit um eine laufende Angelegenheit der Ver waltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO), die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist; daher erlaube ich mir, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Referat für Bildung und Sport anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Zu Punkt 1 Ihres Antrags:
Sie beantragen, der Stadtrat möge sich gegen eine Weiterführung des Münchner Parallelslaloms im Olympiagelände aussprechen. Die städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat der Olympiapark GmbH sollen beauftragt werden, eine Vertragsverlängerung mit dem Ski-Weltverband FIS zu unterbinden.
Antwort:
Der Aufsichtsrat der Olympiapark München GmbH hat in seiner 133. Sitzung am 4.12.2014 die Geschäftsführung der OMG ermächtigt, einen Fünf-Jahres-Vertrag (2016-2020) mit der Deutschen Skiverband Leistungssport GmbH (DSVL) über die Ausrichtung des FIS-Ski-Weltcups abzuschließen.
Zwischenzeitlich gibt es seitens der Geschäftsführung der Olympiapark München GmbH Überlegungen, den Weltcup möglicher weise auf Ende Januar/Anfang Februar zu verlegen, um eine größere Schneewahrscheinlichkeit zu gewährleisten. Hierzu laufen erste Gespräche mit dem Ski-Weltverband und dem Deutschen Skiverband.
Zu Punkt 2 Ihres Antrags:
Der Oberbürgermeister soll gebeten werden, gemeinsam mit den Sportverbänden und der Olympiapark München GmbH zu prüfen, ob und zuwelchen Konditionen eine Münchner Bewerbung für die Jugendolympischen Sommerspiele 2022 möglich ist. Der Stadtrat ist mit dem Ergebnis der Prüfung erneut zu befassen.
Antwort:
In dieser Angelegenheit hat das Referat für Bildung und Sport den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) um Stellungnahme gebeten; dieser teilte Folgendes mit:
„Wie Sie wissen, hat die Mitgliederversammlung des DOSB am 6.12.2014 einstimmig entschieden, sich um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2024 zu bewerben. Als Bewerberstädte haben die Bundeshauptstadt Berlin und die Freie und Hansestadt Hamburg ihr Interesse beim DOSB bekundet. Am 21. März 2015 wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung des DOSB in Frankfurt über die deutsche Bewerberstadt abschließend entscheiden und dabei sicher die neue Agenda 20+20 des IOC im Auge haben.
Vor diesem Hintergrund werden Sie verstehen, dass sich der Deutsche Olympische Sportbund derzeit nicht mit einer weiteren Bewerbung um Olympische Jugendspiele in Deutschland beschäftigen wird, da dies dem bestehenden Bewerbungsverfahren völlig zuwider laufen würde.“
Den von Ihnen beantragten Punkten kann damit – zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt – nicht entsprochen werden.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag beantwortet ist und als erledigt gelten darf.